Der Schuldner ist verbeamteter Lehrer an einer kommunalen Schule. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde will den Anspruch auf Besoldungszahlung pfänden und gibt als Drittschuldner die Schule an. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird unter der Schulanschrift zugestellt. Es meldet sich jedoch niemand. Die zuständige Besoldungsstelle des Landes kennt keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Was ist passiert und was hätte besser geschehen sollen?
Date
17/03/2025
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