Die Mitte-links-Fraktionen im Kölner Gleichstellungsausschuss wollen Catcalling als Ordnungswidrigkeit sanktionierbar machen. Die Initiative könnte mehr als ein Rohrkrepierer sein.
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„Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling“ heißt der Antrag (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), den Volt und Die Linke in geänderter Fassung im Kölner Gleichstellungsausschuss gemeinsam mit Grünen und SPD beschlossen haben. Warum auch sollten die Grünen dagegen sein? Das würde mindestens konservativ wirken, denn: Endlich werden Sexisten im öffentlichen Raum Kölns zur Rechenschaft gezogen. Und sowieso hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), zu prüfen, „inwieweit der strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen erweitert werden kann“. Da müsste man doch vorab Erfahrungen auf kommunaler Ebene sammeln können. Oder?
Rechtsstaatliche Anforderungen
Der Kölner Stadt-Anzeiger hat diese Frage einem Experten gestellt (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Der verweist auf zwei rechtliche Stolperfallen: Kompetenzüberschreitung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) und Bestimmtheitsgebot. Eine Kompetenzüberschreitung kann etwa dann vorliegen, wenn Kommunen ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit sanktionieren wollen, das nicht spezifisch ortsbezogen ist. Das Bestimmtheitsgebot (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) wiederum verlangt, dass Bürger:innen vorhersehen können, welches Verhalten geahndet wird. Hierzu muss der Tatbestand eindeutig formuliert sein. Doch die Grenze zwischen „erlaubter Unhöflichkeit“ und sanktionierbarer Belästigung ist unscharf. Insofern könnten sowohl eine mögliche Kompetenzüberschreitung als auch eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots das kommunale Catcalling-Verbot gerichtlich zu Fall bringen.
Das Beweisproblem
Aber das ist noch nicht alles. Nehmen wir einmal an, Kompetenz und Bestimmtheit wären gegeben und das Verbot käme. Dann wäre da ein weiteres Problem: die Beweisführung, die beim Ordnungsamt liegt. Catcalling trifft dich plötzlich, der mutmaßliche Täter ist oft schnell wieder verschwunden. Nur selten dürften Vorfälle per Audio oder Video dokumentiert oder aber unabhängige Zeug:innen präsent sein, die aussagen wollen. In der Regel würde also Aussage gegen Aussage stehen, und auf dieser Grundlage wäre ein Bußgeldbescheid gerichtlich angreifbar. Würde der Adressat klagen und das Kölner Amtsgericht die Rechtsgrundlage im Zuge einer Inzidentkontrolle (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) verwerfen, hätte sich das Catcalling-Verbot dauerhaft erledigt.
Das Vollzugsproblem
Aber das ist immer noch nicht alles. Das andere Problem ist: der Vollzug, der beim Ordnungsamt liegt. Zwar sollen für die Schulung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) von Mitarbeiter:innen 50.000 Euro aus dem Haushalt bereitgestellt werden. Bloß helfen Schulungen weder gegen den alltäglichen Personalmangel noch gegen die offenkundige Ineffizienz von „Catcalling-Kontrollen“ im Kölner Stadtgebiet. Auch ändern Schulungen nichts daran, dass die Mitarbeiter:innen eine Person nur festhalten dürfen, wenn sie sie „frisch“ bei einer Straftat ertappen – nicht bei einer Ordnungswidrigkeit. Tatsächlich dürfen sie nicht einmal eine Identitätsfeststellung erzwingen. Falls sich also ein Catcalling-Verdächtiger schlicht umdreht und geht, bleibt dem Ordnungsamt nur, ihm „Tschüs“ nachzurufen.
Jetzt kann man sich fragen: Wie viele Anzeigen würden angesichts der schon jetzt klar vorhersehbaren Beweis- und Vollzugsproblematik ergehen?
Schaufensterpolitik als Bärendienst an der Sache
Der Vorstoß der Parteien in Köln ist ein politisches Signal, und gewiss kein unwichtiges. Doch eine Norm schaffen zu wollen, die strukturell ins Leere läuft, wenn sie nicht ohnehin von Gerichten kassiert wird, ist reine Schaufensterpolitik (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Es wäre das Gegenteil von dem, was im Ratsantrag steht (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre): eine „strukturelle Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus“. Vielleicht wäre eine solche Norm ein „Erfahrungsschatz“ für die Bundesebene, nur anders als gedacht. Denn dort – und leider nicht nur dort – würde die progressive Initiative Skeptiker:innen aller Couleur ein fertiges Argument liefern: „Haha, funktioniert gar nicht.“
So kann man nur hoffen, dass die Kölner Stadtverwaltung, sollte der Antrag tatsächlich im grün dominierten Rat beschlossen werden, zu anderen Mitteln greifen wird, um das Problem Catcalling anzugehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat derweil angekündigt (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Spoiler: Catcalling wird darin nicht als Ordnungswidrigkeit definiert – weil bedrohliche sexualisierte Belästigung ins Strafrecht gehört.