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#82 Bauturbo fĂŒr EinfamilienhĂ€user?!

In der Veröffentlichung “EinfamilienhĂ€user als MöglichkeitsrĂ€ume” der WĂŒstenrot Stiftung und der Hochschule fĂŒr Technik Stuttgart

https://wuestenrot-stiftung.de/publikationen/leben-vor-der-stadt-einfamilienhaeuser-als-moeglichkeitsraeume-download/ (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

in Kombination mit der Internetseite

https://leben-vor-der-stadt.de/ (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

wurden die baurechtlichen Schwierigkeiten zur Ermöglichung von Anbauten, Aufstockungen oder Nachverdichtung ausfĂŒhrlich beschrieben. 

neue juristische Möglichkeiten

Aktuell ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ - gerne auch als „Bauturbo“ beschrieben - im Gesetzgebungsverfahren. Im Herbst 25 sollen die Lesungen abgeschlossen sein.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100781.pdf (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Der Ausschuss fĂŒr Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasst sich am Mittwoch, 10. September 2025, mit dem Gesetzentwurf. Die Sitzung wird live ĂŒbertragen und aufgezeichnet.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-wohnen-1104598 (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

im Detail

Der erste Entwurf fĂŒr den neuen § 246e BauGBdas Gesetz hatte noch vorgesehen, dass diese Ausnahmeregelung nur gilt, wenn MehrfamilienhĂ€user mit mindestens sechs Wohnungen pro GebĂ€ude errichtet werden sollten. 

Diese Mindestzahl ist in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten und gilt insofern auch fĂŒr EinfamilienhĂ€user.

Zu dem Gesetzesentwurf gibt es zwei kontrÀre Standpunkte:

Bevorzugung des Einfamilienhausbaus

»Davon profitiert nun der Einfamilienhausbau«, so Steffen Pfrogner (Stadtplaner, Architekt und ehrenamtlich aktiv im Ausschuss Stadtplanung der Bundesarchitektenkammer) im GesprĂ€ch mit der Jungle World (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre):

 „Das wird im lĂ€ndlichen Raum zu massiver Zersiedelung der Landschaft fĂŒhren. Dass das im großstĂ€dtischen und von Wohnraummangel geprĂ€gtem Raum das Wohnungsproblem lindert, zweifele ich an. Die Notwendigkeit, angesichts von KlimaverĂ€nderung und Artensterben den FlĂ€chenverbrauch zu begrenzen, wird so konterkariert. Hinter dieser Lockerung steckt wohl nicht nur die ideologisch motivierte Bevorzugung des Einfamilienhausbaus, die ĂŒber Jahrzehnte die westdeutsche Wohnungspolitik prĂ€gte. Es dĂŒrfte sich auch um Klientelpolitik handeln. Wohlhabende Landbesitzer im lĂ€ndlichen Raum, die dort hĂ€ufig beste Beziehungen mit kommunalen Entscheidungsgremien unterhalten, erhalten dadurch eine Möglichkeit, ihren Besitz unter Umgehung bisher geltender Vorschriften in Bauland umzuwandeln.“

Kritik kommt auch von UmweltverbĂ€nden. Die Architects for Future, die sich fĂŒr Umweltschutz einsetzen, kritisieren, dass der sogenannte Donut-Effekt – die SchwĂ€chung innerörtlicher Strukturen zugunsten von Randlagen – durch das Gesetz systematisch begĂŒnstigt werde. 

Die Vereinigung fĂŒr Stadt-, Regional- und Landesplanung warnte in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor der Gefahr stĂ€dtebaulicher Fehlentwicklungen, die von kĂŒnftigen Generationen nur mit großem Aufwand zu reparieren sind. Es wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht darauf abzielt, den Bau von Wohnungen mit bezahlbaren Mieten zu fördern. Das geplante Gesetz wĂŒrde in dieser Form vor allem fĂŒr den Bau von teuren, fremdvermieteten oder als Ferienimmobilie bzw. als reines Investment gedachte Eigentumswohnungen genutzt.

Ermöglichung von VerÀnderungen im Einfamilienhausbestand

Das Gesetz erleichtert aber nicht nur den Neubaus, sondern auch die Möglichkeiten der Erweiterung, Umbau oder Verdichtung.

Im Geltungsbereich bestehender BebauungsplĂ€ne sollen Erweiterungen von GebĂ€uden, insbesondere Aufstockungen, kĂŒnftig auch quartierweise oder stadtweit möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geĂ€ndert werden muss. Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB war bisher nur fĂŒr EinzelfĂ€lle vorgesehen.

Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 3b BauGB sind vereinfachte Aufstockungen mit Wohnraum selbst bei Nicht-WohngebĂ€uden, etwa ĂŒber SupermĂ€rkten oder anderen gewerblich genutzten GebĂ€uden möglich. DafĂŒr können LĂ€rmschutzauflagen angepasst werden, um Wohnungsbau in gemischten Gebieten zu erleichtern. Ziel ist die Quartiersdurchmischung und die Schaffung von mehr Wohnraum in innerstĂ€dtischen Bereichen.
Hinterliegende GrundstĂŒcke oder GrundstĂŒcksteile in zweiter Reihe sowie FreiflĂ€chen wie Innenhöfe innerhalb von Wohnblöcken können nun leichter bebaut werden.

Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz fĂŒr die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen um fĂŒnf Jahre verlĂ€ngert, um Mieter vor VerdrĂ€ngung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schĂŒtzen. Damit wird der Fokus nicht nur auf mehr Wohnraum, sondern auch auf soziale Ausgewogenheit gelegt.

Erste EinschÀtzung

GrundsĂ€tzlich ist zu begrĂŒĂŸen, dass die Kommune vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen soll.

Ob und wie dies - erfolgreich - genutzt wird, hÀngt von der Haltung der lokalen EntscheidungstrÀger und der praktischen Anwendung vor Ort ab.

Die Kommunen sollten sich frĂŒhzeitig auf die neuen Möglichkeiten vorbereiten. 

Schritt 1: Gebietskulisse und Voraussetzungen prĂŒfen

Kommunen sollten frĂŒhzeitig prĂŒfen, ob sie die Voraussetzungen fĂŒr den Bauturbo erfĂŒllen. Der Bauturbo ist nur in nach § 201a BauGB festgelegten angespannten WohnungsmĂ€rkten anwendbar.

Schritt 2: Interne Prozesse optimieren

Die zweimonatige Frist erfordert erhebliche Anpassungen in den VerwaltungsablĂ€ufen. Kommunen sollten ihre internen Prozesse bereits jetzt straffen und die erforderlichen KapazitĂ€ten schaffen. Dies umfasst sowohl personelle als auch technische Aspekte. Elektronische BauantrĂ€ge und BIM (Building Information Modeling) können interne AblĂ€ufe erheblich verkĂŒrzen. Kommunen sollten in digitale Lösungen investieren.

Schritt 3: Transparente BĂŒrgerkommunikation

Trotz verkĂŒrzter Fristen sollten Kommunen auf transparente BĂŒrgerkommunikation setzen. FrĂŒhzeitige Information erhöht die Akzeptanz vor Ort und kann spĂ€tere Konflikte vermeiden.

Architekten und Bauherren mĂŒssen diese neuen juristischen Möglichkeiten kennen, damit die kreativen Möglichkeiten auch realisiert werden.

Wenn aus einem Einfamilienhaus ein Mehrgenerationshaus oder ein Zweifamilienhaus wird, entsteht neuer Wohnraum - vielleicht auch eine preiswerte Mietwohnung. In Deutschland ist die Quote von vermietenden Privatleuten sehr hoch.

bauliche Möglichkeiten

Ich selbst bin begeistert von MetamopHouse

https://www.age-stiftung.ch/foerderung/metamorphouse-netzwerk-fuer-die-weiterentwicklung-von-wohneigentum-im-alter (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Gerade fĂŒr den Bestand an EinfamilienhĂ€user bin ich optimistisch, dass kreative Projekte bald umgesetzt werden können und dann Nachahmer finden.


Bei allen Fragen fĂŒr juristischen Umsetzung und Finanzierung können Sie sich gerne an mich wenden.

Angelika Majchrzak-Rummel
RechtsanwÀltin, (Wohn)projektberaterin

https://anwalt-in-schwabach.de/dienstleistungen/ (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)





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