
Liebe Übonnentin, lieber Übonnent,
eine Gretchenfrage der Medienkritik lautet ja: „Für wie ausgewogen hältst du den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“ Damit hat sich diese Woche auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beschäftigt. Er soll klären, ob „das aus Hörfunk, Fernsehen und Telemedien bestehende mediale Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt“.
Das klingt sperrig – und ist es auch. So hatte es aber das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil von Oktober 2025 formuliert und damit festgelegt, wann die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags ihre Gültigkeit verliere. Es ist ein ambivalentes Urteil: Zum einen wirkt es als Hoffnungsschimmer für alle „Zwangsgebühren-Hasser“, die nun theoretisch gerichtlich feststellen lassen könnten, dass bei ARD und ZDF nur „linker Einheitsbrei“ zu sehen ist und sie deshalb keinen Beitrag zahlen müssen.
Zum anderen kann es wohl kaum eine schwierigere Aufgabe geben, als das gesamte (!) öffentlich-rechtliche Programm über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren auf seine Ausgewogenheit hin zu prüfen. Die Diskussionen darüber eskalieren bereits regelmäßig bei einzelnen Formaten oder Beiträgen.