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ORF-Stiftungsrat: Keine Vorbesprechung ist auch keine Lösung

Wenn Medienjournalismus über Aufsicht öffentlich-rechtlicher Medien berichtet, gibt es ein Lieblingsthema: die informellen Vorbesprechungen vor Sitzungen, oft als “Freundeskreise” bezeichnet. Es lässt sich nur mutmaßen, warum das so ist, aber zwei Gründe dafür scheinen mir besonders relevant zu sein.

Erstens stehen öffentlich-rechtliche Medien ohnehin unter dem Verdacht, zu starkem parteipolitischen Einflüssen ausgesetzt zu sein, was nicht zuletzt an ihrer Einrichtung und Finanzierung über parteipolitisch-parlamentarische Prozesse liegt. Vorbesprechungen von parteipolitisch zuordenbaren Gruppen dienen als Beleg für diesen Einfluss und damit mangelnde Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien. 

Zweitens verstärkt die Bezeichnung “Freundeskreise” noch einmal den Eindruck, dass es hier um unzulässige, konspirative Einflussnahme geht. In Österreich gilt das noch einmal ganz besonders, ist der Weg von “Freundeskreisen” zu “Freunderlwirtschaft” doch besonders kurz. 

Schon vor längerem habe ich mich deshalb dafür ausgesprochen, von Fraktionen statt von ‘Freundeskreisen’ zu sprechen (Si apre in una nuova finestra), weil das den Charakter der Treffen besser beschreibt. Gleichzeitig ließen sich Fraktionen auch explizit in der Geschäftsordnung regeln, so wie das bei Parlamenten auf der ganzen Welt völlig üblich ist.

Gleichzeitig stellen sich viele, auch Medienjournalist:innen, die Frage, warum es so etwas überhaupt braucht. Wäre es nicht viel besser, wenn alle unvoreingenommen und unabgesprochen in die Sitzung gehen und dort der zwanglose Zwang des besseren Arguments regiert? Ich halte so eine Vorstellung nicht nur für naiv, ich halte sie sogar für falsch: Vorbesprechungen dienen der Transparenz nach innen und machen Aufsicht besser. Und je nach Ausgestaltung können Vorbesprechungen sogar parteipolitische Einflussnahme(versuche) eindämmen. 

Der wichtigste Grund, der für Vorbesprechungen spricht, sind die unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungshintergründe der Mitglieder. Niemand kann für die gesamte Bandbreite der behandelten Themen in gleichem Maße Expertise mitbringen. Hier im Vorfeld einer Sitzung Wissen zu vergemeinschaften und auf relevante Diskussionspunkte hinzuweisen, ist meiner Erfahrung nach der Qualität von Diskussionen und damit letztlich der Aufsicht dienlich.

Im Folgenden möchte ich dieses Argument an Hand von verschiedenen Varianten von Vorbesprechungen erläutern, beginnend mit einer Variante, in der keine formalisierten Vorbesprechungen stattfinden. 

A) Keine formalisierten Vorbesprechungen

Gibt es keine Einladung zu formalisierten Vorbesprechungen von Gruppen, folgt daraus keineswegs das Fehlen von Diskussionen oder Absprachen im Vorfeld einer Sitzung. Stattdessen finden diese Absprachen ausschließlich auf informeller, oft bilateral-telefonischer Ebene statt. 

Diese informellen Absprachen folgen persönlichen Bekanntschaften und -netzwerken, die natürlich auch nie weltanschaulich neutral sind oder sein können. Da aber nicht offen dazu eingeladen wird, sind diese Absprachen für individuelle Mitglieder nicht nachzuvollziehen, dominieren Mitglieder mit ausreichend (zeitlichen) Ressourcen, in diese vergleichsweise aufwändige Form der Koordination zu investieren. 

Dass es besonders parteipolitisch oder durch andere Lobby- und Partikularinteressen motivierte Mitglieder sind, die eben dieses Investment bereit und in der Lage sind, zu leisten, liegt auf der Hand. In ehrenamtlichen Gremien wie im ORF-Stiftungsrat gilt das noch einmal besonders.

B) Vorbesprechungen nach parteipolitischer Zugehörigkeit (bisheriges ORF-Modell)

Im ORF gab es bislang mehrere Vorbesprechungen entlang der auch im Parlament vertretenen politischen Parteien. So ein Ansatz bringt aber eine Reihe von Nachteilen mit sich. Erstens werden damit Mitglieder von Vorbesprechungen ausgeschlossen, die auch nur den Anschein parteipolitischer Vereinnahmung vermeiden wollen. Zweitens sind die Gruppen zersplittert und relativ klein, was den Vorteil vielfältiger Expertise- und Erfahrungshintergründe reduziert. Drittens entsteht dadurch der Eindruck einer parteipolitischen Einflussnahme, was Staatsferne und damit Legitimität des ORF unterminiert.

Aus all diesen Gründen habe ich auch für mich entschieden, dass eine Teilnahme an primär parteipolitisch konstituierten Vorbesprechungen für mich nicht infrage kommt.

C) Offene Vorbesprechungen nach weltanschaulicher Orientierung (ZDF-Modell)

Als ich 2016 in den ZDF-Fernsehrat berufen wurde, erhielt ich im Vorfeld der Sitzung die Einladung zu zwei zeitgleich stattfindenden Vorbesprechungen: zur einen Vorbesprechung hatte der ehemalige CDU-Verteidigungsminister Franz Josef Jung geladen, zur anderen Frank Werneke, der damalige Vize-Chef der Dienstleisgungsgewerkschaft Verdi. Ich konnte mich also entscheiden, ob bzw. bei welcher Vorbesprechung ich teilnehmen möchte.

Im Ergebnis führt dieses Modell dazu, dass Vorbesprechungen grob entlang weltanschaulicher Orientierung, jedenfalls aber über Parteigrenzen hinweg abgehalten werden. Die Teilnahme ist daher auch nicht mit einer parteipolitischen Punzierung verbunden. 

In meinen sechs Jahren im ZDF Fernsehrat habe ich diese Vorbesprechungen als durchgehend wichtiges Instrument für Transparenz nach Innen erlebt - und auch als Beschränkung des Einflusses der parteipolitisch besetzten “Staatsbank”: während die bis zu einem Drittel aktiven (Medien-)Politiker:innen sich alle bereits kennen, gilt das für die von Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder nicht. Gerade für sie ist dieser Austausch besonders wichtig. 

D) Drei Vorbesprechungen nach Entsendungsorganisation (ARD-Modell)

Während es im ZDF nur zwei offene Vorbesprechungen gibt, finden vor vielen Sitzungen von ARD-Rundfunkräten gleich drei parallele Vorbesprechungen ab: neben einer eher konservativen (“schwarzen”) und einer eher progressiven (“roten”) Vorbesprechung gibt es noch eine “graue” Vorbesprechung für Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen.

Gleichzeitig sind diese Vorbesprechungen nicht offen. Als sich Politikwissenschaftler Christoph Bieber als Experte auf ein von der Piratenpartei ausgeschriebenes Mandat im WDR-Rundfunkrat beworben hatte, wollte er bei der “grauen” Vorbesprechung teilnehmen, durfte das als von einer vom Landtag entsandter Vertreter jedoch nicht.

Fazit

Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien hängt auch an der Staatsferne ihrer Aufsicht. Unter anderem deshalb fordere ich schon seit langem die Auswahl von einem Teil der Aufsicht per Losverfahren (Si apre in una nuova finestra) nach Vorbild von Schöffen- und Geschworenengerichten in der Justiz: das würde erlauben, demokratische Rückbindung mit Staats- und Parteiferne zu kombinieren.

Aber auch wenn auf diesem Wege die Staatsferne noch weiter gesteigert würde, an dem politischen Charakter und damit der Bedeutung von weltanschaulichen Positionen für Entscheidungen in Aufsichtsgremien würde sich dadurch genau gar nichts ändern. Eine “Entpolitisierung” von Rundfunkaufsicht ist unmöglich. Wenn, dann kann es maximal um eine “Entparteipolitisierung” gehen.

Dementsprechend werde ich mich im Stiftungsrat dafür einsetzen, hinkünftig offene Vorbesprechungen abzuhalten, die sich grob an weltanschaulicher Orientierung orientieren.

Bildcredit: Mel Poole (Si apre in una nuova finestra) auf Unsplash (Si apre in una nuova finestra)

Argomento ORF-Stiftungsrat