Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums braucht mehr als gut gemeinte Regulierungen – sie braucht tragfähige Finanzierungsmodelle und echte Investitionsanreize. Neben Subventionen und zinsgünstigen Krediten sind direkte Zuschüsse entscheidend, damit sozial orientierte Wohnungsunternehmen ihre Rolle als zentrale Akteure im bezahlbaren Wohnungsbau weiterhin ausfüllen können.
https://www.deutscher-verband.org/publikationen/stichworte/wachsende-wohnkostenbelastung-ursachen-auswirkungen-und-loesungsansaetze.html (Si apre in una nuova finestra)Im Juni 25 trafen sich die bundesweit aktiven Akteure der "Wohnprojekte-Szene" zum Erfahrungsaustausch. Gemeinsam wurden Diskussionsstränge entwickelt, die im Gespräch mit dem BMWSB (Si apre in una nuova finestra) (Abteilung Experimenteller Wohnungsbau) und Vertretern der KfW zur Sprache kamen.
(Si apre in una nuova finestra)Die Bundesebene ist bei vielen Forderungen leider nicht der richtige Adressat.
Fördermittel
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt seit der Streichung der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das „Wohnungswesen“ in Artikel 74 GG a. F. im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 bei den Ländern und den einzelnen Kommunen. Es gibt also große Unterschiede bei den Bundesländern.
In Bayern gibt es die besonders ärgerliche Situation, dass schon zu Jahresbeginn 2025 die Fördertöpfe für Projekte und kommunale Wohnungsunternehmen leer sind und bis 2026 bleiben - während die landeseigene Bayernheim GmbH weiterhin Fördermittel erhält.

Bankensuche
Wohnprojekte haben es zudem schwerer, überhaupt eine finanzierende Bank zu finden, wie sich in der obigen Liste zeigt. Das kann verschiedene Ursachen haben.
Auch Banken verändern ihre Geschäftsmodelle und suchen kurzfristige materielle Vorteile.
(Si apre in una nuova finestra)Nur wenige Banken sind gemeinwohlorientiert ausgerichtet. Verständlicherweise werden diese mit Anfragen überhäuft.
Projektgruppen müssen sich gut auf Finanzierungsgespräche vorbereiten und können selber vieles gestalten.
Dazu habe ich bereits folgendes geschrieben:
#80 Zuweisung von Wohnungen in einer eGbR (Si apre in una nuova finestra)
#07 Berechnung des Mietzinses in einem Wohnprojekt (Si apre in una nuova finestra)
und weitere Posts sind vorbereitet.
Sicherlich wird uns dieses Thema noch lange begleiten.
Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Wohnprojektberaterin