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Die Klima- und Umweltklopper der nächsten Wochen

Ausgabe 35 -Ausbau Erneuerbarer, Klimaschutzprogramm, Gebäudeenergiegesetz, gestutzter Umweltschutz bei Bauprojekten. Was da alles auf uns zukommt…

Moin!

Haben Sie sich auch geärgert, dass Klima- und Umweltschutz zuletzt bundespolitisch kaum eine Rolle gespielt haben? Keine Sorge, das wird sich in den kommenden Wochen ändern. Die Bundesregierung muss und will zentrale Projekte voran bringen, da kommt richtig Dampf in den Kessel. In dieser Ausgabe möchte ich gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf die Landkarte der anstehenden Entscheidungen werfen und vielleicht auch schon aufzeigen, wo es schwierig wird, über den Fluss zu kommen oder einen Pass zu überqueren.
Ich hoffe, Sie haben stabiles, aber bequemes Schuhwerk zur Hand., wir gehen ein Stück…
Schön, dass Sie dabei sind!

Wie soll es mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien weitergehen?

Der Ausbau von Wind- und Solarenergie wird in Deutschland staatlich gefördert, auch das ist ein Grund für den großen Erfolg. Betreibern von Anlagen sind dadurch auch dann Einnahmen garantiert, wenn Strom nicht abgenommen werden kann, etwa wenn das Netz diesen nicht aufnehmen kann. In diesem Jahr steht eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an, turnusgemäß. Und es stellt sich die Frage: Wie machen wir das denn jetzt weiterhin mit der Förderung? Weil klar ist: Die Kosten für nicht verbrauchten Strom sind ganz schön gestiegen, auch weil der Ausbau der Netze nicht mit dem Ausbau der Anlagen schritt gehalten hat. Doof. Und leider auch ein Thema, das zur Skandalisierung der Energiewende taugt, wie man regelmäßig bei der BILD beobachten kann.

Die Wirtschaftsministerin nimmt das zum Anlass, ein großes Fragezeichen an das Tempo des Ausbaus der Erneuerbaren zu machen. Um das zu untermauern hatte sie einen Monitoringbericht in Auftrag gegeben, aus dem sie und ihr Ministerium – in Abweichung zu den Autoren des Berichtes – die Erkenntnis ziehen, dass das mit dem Ausbau so erstmal nicht so doll weitergehen soll. Auch gar nicht müsse, weil Deutschlands Strombedarf gar nicht so stark wie gedacht steige. Auch, weil das mit der Elektrifizierung nicht so schnell voran gehe.

Der geringere Strombedarf ist der Hebel, mit dem Reiche den Ausbau eindämmen will. Sie hält zwar am Ziel fest, 2030 80% Strom aus Erneuerbaren erreichen zu wollen, aber die absolute Zielgröße wird eben herunter gesetzt. Darüber liegt sie im Clinch mit Umweltminister Carsten Schneider, SPD, der den geringeren Strombedarf anzweifelt und den weiter beschleunigten EE-Ausbau als grundlegenden Treiber für Klimaschutz sieht.

Hier widersprechen sich die Botschaften aus dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium seit Wochen, was in der Branche zu einer gewissen Verunsicherung geführt hat. Der zuletzt bekannt gewordene Entwurf für ein Netzpaket aus dem Wirtschaftsministerium hat da noch eins drauf gesetzt – dies würde nämlich, ich formuliere mal zurückhaltend, den EE-Ausbau stärker an den Netzvoraussetzungen orientieren. Wo wenig Netz ist, kann auch nicht mehr gut ausgebaut werden, beziehungsweise nur noch, wenn die Betreiber aus Entschädigung bei Abregelung verzichten.

Tatsächlich bleibt der Netzausbau das Nadelöhr der Energiewende. Die Netzbetreiber stehen hier vor Milliardeninvestitionen für die kommenden Jahre, die sie gerne etwas strecken würden, um das ganze verträglicher für ihre Bilanzen zu gestalten. Ein weiteres Problem: Die Energiewende kommt regional sehr unterschiedlich voran. Tobias Goldschmidt, grüner Energieminister von Schleswig-Holstein sprach neulich im Interview mit dem Deutschlandfunk von einer Energiewende der zwei Geschwindigkeiten. Beispiel Wind: SH, Niedersachsen oder auch Brandenburg haben hier sehr viel zugebaut, in anderen Regionen wie etwa Sachsen wehren sich Kommunen jetzt sogar aktiv gegen den weiteren Ausbau [Link] (Abre numa nova janela). Das macht es in einem gemeinsamen Stromsystem nicht leichter.

Die Aufgaben in punkto Energiewende sind also ziemlich groß.
Leider zuletzt auch die Verunsicherung durch einen unklaren Regierungskurs.

„Wir müssen die deutsche Wirtschaft vor der Bundeswirtschaftsministerin retten.“,

ist die Ableitung die der grüne Energieminister Goldschmidt daraus zieht. Zum vollständigen Interview geht es hier entlang: [Link] (Abre numa nova janela)

Übrigens stellte sich zuletzt auch Bayern indirekt gegen die Wirtschaftsministerin. Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wollen über einen Antrag im Bundesrat die Ausschreibungsmengen für Windkraft in diesem Jahr hochsetzen lassen – damit mehr genehmigte Windräder mit staatlicher Förderung gebaut werden können.

Mein Eindruck: Die Wirtschaftsministerin zieht Erneuerbare Energien in einen Kulturkampf hinein, versucht diese als parteipolitisch links zu markieren. Vielleicht auch unter dem Druck der AfD, die ja klar als Anti-EE und Anti-Klimaschutz-Partei auftritt und in vielen Regionen Deutschlands massiv gegen den Ausbau agitiert. In vielen ländlichen konservativ geprägten Regionen wächst der Widerstand, auch unter dem Einfluss von Desinformation.

Nun muss man festhalten: Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist natürlich nicht links. Was für eine Quatsch-Idee. Ich war kürzlich im Rahmen einer Seminarreise mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die sich, obwohl Ölfördernation, ambitioniert in punkto Erneuerbare aufstellen wollen. Sie wollen den größten Solarpark der Welt bauen, erweitern diesen Stück für Stück – um damit den wachsenden Strombedarf des Landes zu decken. Eben weil dies die günstigste Möglichkeit ist, zuzubauen. Die Scheichs der Emirate sind keinesfalls linksgrüne Ökospinner. Ebensowenig das Regime in China mit seinen Ambitionen. Für diese Länder sind Erneuerbare ein Business-Case.

Solarpark südlich von Dubai


Während wirtschaftliche Boom-Regionen zur Deckung ihres wachstumsbedingten Strombedarfs auf Erneuerbare setzen, sollen wir langsamer machen? Hm.

Der deutsche Streit über den Strombedarf ist dabei nicht nur regierungspolitischer Hickhack, sondern eine ganz entscheidende Frage für das Gelingen von Klimaschutz in Deutschland.
Wirtschaftsministerin Reiche argumentiert: Die Elektrifizierung kommt nicht so gut voran, deshalb brauchen wir weniger Strom. Was heißt Elektrifizierung? Dass immer mehr Prozesse strombasiert passieren – also beispielsweise E-Mobilität statt Verbrennungsmotor, strombasiertes Heizen statt Gasheizung. Durch diese Umstellung steigt der Strombedarf perspektivisch. Tut er das nicht, weil die Elektrifizierung stockt, wäre das im Sinne des Klimaschutzes Anlass mehr zu tun. Und dazu ist die Bundesregierung eigentlich auch verpflichtet, sie hat sich ja Klimaziele gegeben.

Das Klimaschutzprogramm

Das bringt uns zum wohl größten Klopper, mit dem sich die Bundesregierung in diesem Frühjahr beschäftigen muss. Dem Klimaschutzprogramm.
Gemäß Klimaschutzgesetz muss eine neue Bundesregierung ein solches Programm innerhalb des ersten Jahres einer neuen Legislaturperiode vorlegen. Die Uhr tickt: Stichtag ist der 25. März.

Was das Ganze knifflig macht: Dieses Programm muss mehr sein, als eine bloße Stichwortsammlung oder Absichtsbekundung. Die Maßnahmen müssen im Programm mit einer klaren Klimaschutzwirkung hinterlegt sein. Wie viele Tonnen CO2 lassen sich damit einsparen? Und: reicht das, um die Klimaziele mittelfristig zu erreichen? Denn darum geht es: Deutschland bis 2030 und 2040 auf Klimazielkurs zu bringen. Das wird vom Expertenrat für Klimafragen überprüft, die rechnen alles nochmal durch.

Die Deutsche Umwelthilfe hat durch mehrere Klagen den Druck auf die Bundesregierung erhöht – weil sie das Klimaschutzprogramm der Vorgängerregierung vor Gericht gebracht hatte. Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass das Programm nicht ausreicht, das Bundesverwaltungsgericht hat dies Ende Januar letztinstanzlich bestätigt. Damit steigt der Druck – Umweltminister Carsten Schneider erklärte kürzlich im Deutschlandfunk, dass er das als Rückenwind begreift [Link]. (Abre numa nova janela)

Mitte März erscheinen außerdem die neuen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes, die absehbar zeigen werden, dass die Sektoren Gebäude und Verkehr auf keinem guten Weg sind, die Erreichung der Ziele für 2030 also immer schwieriger wird, ergo: politisches Handeln dringender.

Was die Fertigstellung des Klimaschutzprogramms derzeit lähmt?
Dass weiterhin unklar ist, wie es beim Gebäudeenergiegesetz weiter geht. Solange es hier keine Einigung innerhalb der Koalition gibt, ist unklar, wie die Emissionsentwicklung im Gebäudesektor weitergeht, damit ist eine Gesamtemissionsrechnung nicht möglich.

Und wie stehts beim GEG?

Mystisch.
Bislang ist das einzig konkrete eine Umbenennung – das Gesetz soll künftig Twix, äh ne, Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Die Koalition befindet sich hier im Spannungsfeld von Verschlechterungsverbot, Koalitionsvertrag und Landtagswahlen.

Grundsätzlich, das hat ein Gutachten im Auftrag des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gezeigt, kann die Koalition das Heizungsgesetz nicht einfach abschwächen. Im Kern streiten SPD und Union ja gerade über die 65%-Vorgabe, die besagt, dass neue Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Das würde die Union gerne streichen, schließlich hatte man das im Wahlkampf versprochen und im Koalitionsvertrag vermerkt, man werde das „Heizungsgesetz“ abschaffen, gemeinhin ist damit die Habecksche Einführung der 65%-Regel gemeint. Dieses Versprechen brennt gerade auch angesichts der laufenden Wahlkämpfe in BaWü und RLP im Nacken. Die Union nennt das „Technologieoffenheit“ – muss aber aufgrund des Verschlechterungsverbotes darauf achten, dass trotzdem noch irgendwas übrig bleibt, um die Emissionen runterzubringen.

Meine These: Die Regelung, die hier gefunden wird, wird ein bürokratisches Monster über das sich wieder alle beschweren werden. Denn de facto werden Dinge hübsch gerechnet werden müssen, um das irgendwie hinzubekommen.

Derzeit stehen verschiedene Vorschläge im Raum, die z.B. eine Emissionsgesamtrechnung für das jeweilige Gebäude vorschlagen. Um auch solche Aspekte wie Dämmung mit einzubeziehen. Weil klar, eine Gasheizung in einem Haus mit zugigen Fenstern ballert anders als eine Gasheizung in einem gut gedämmten, durchsanierten Gebäude.
Viel Spaß beim Finden einer Formel, die das angemessen abbildet und echte Klimaschutzwirkung entfaltet.

Ein anderer Vorschlag: Eine Grüngasquote, d.h. eine Mindestbeimischung von Biogas im Erdgassystem. So soll heizen weniger klimaschädlich werden, weil das CO2 aus z.B. Mais oder Biomüll ja zuvor aus der Atmosphäre kam, anders als Erdgas fügt es der Atmosphäre also kein weiteres CO2 zu. Allerdings sind die Biogaskapazitäten in Deutschland begrenzt, auch durch Landfläche, zudem könnte das ein Kostentreiber für Gas werden und das Biogas anderen Bereichen nicht mehr zur Verfügung stehen, die eben nicht so leicht elektrifiziert werden können wie das Heizen.

In jedem Fall wird viel gerechnet werden, um das mit dem Verschlechterungsverbot irgendwie zu wuppen. Ein simples Verbot von Gasheizungen wäre in jedem Fall weniger bürokratisch.

Weil die Ministerien in diesen Fragen nicht weiter kamen und wohl auch, um sich die Mitarbeit der Unionsbundestagsfraktion zu sichern, die ja schon in anderen Fällen ausgeschert war (Grüße an Frauke Brosius-Gersdorf!), wird diese Frage jetzt unter Beteiligung der Fraktionen verhandelt. Die SPD hat in Aussicht gestellt, dass eine Einigung in der nächsten Sitzungswoche präsentiert werden könnte. Das wäre nächste Woche.

Schauen wir mal was wird.

Im Angesicht all dieser energiepolitisch getriebenen Fragen rückt ein Thema gerade völlig in den Hintergrund, offensichtlich auch in diesem Newsletter, was für den Umweltschutz in Deutschland ähnlich drastische Folgen haben dürfte, wie mangelnder Klimaschutz.

Die systematische Aushebelung von Umweltschutzbelangen bei Infrastrukturvorhaben.
Im Infrastruktur-Zukunftsgesetz.

Um das Sondervermögen Infrastruktur schneller ausgeben zu können und insgesamt Bauvorhaben in Deutschland schneller umzusetzen, will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Bauprojekte recht radikal verändern. Sie lernt dabei aus Beschleunigungsmaßnahmen, die die Ampel-Koalition für Erneuerbare Energien umgesetzt hat. Allem voran das „überragende öffentliche Interesse“. Das gilt für den Ausbau von Windrädern und Solaranlagen – und ermöglicht damit sowohl eine schnellere Umsetzung, wie auch einen Art Bewertungsvorrang bei juristischen Prüfungen. Diese Kategorie soll jetzt ausgeweitet werden und unter anderem auch für den Bau von Autobahnen dienen.

Außerdem soll der unmittelbare Naturschutzausgleich entfallen. Wenn heute Naturräume durch ein Bauprojekt zerstört werden, müssen in räumlicher Nähe „Alternativen“ geschaffen werden, Naturraum aufgewertet werden. Nicht nur zum Nutzen von Mäuschen und Eidechse – auch Menschen leiden ja unter dem Verlust von Natur. Auch für ihren Ausgleich entsteht irgendwo etwas „neues“, beziehungsweise wird z.B. eine simple Wiese durch Landschaftselemente als Nistplatz für Vögel interessant und durch Spazierwege für Menschen zugänglich.

Diese Flächen zu finden wird zunehmend schwieriger. Künftig sollen sich Bauträger deshalb freikaufen können, das Ersatzgeld soll gleichwertig mit der Realkompensation werden. Der Plan ist, dass dieses Geld künftig in einen Topf des Bundesumweltministeriums fließt, das diese Gelder zentral bewirtschaftet und für große zusammenhängende Naturschutzprojekte verwendet. Aus dem Ersatzgeld für einen Autobahnbau in Niedersachsen könnte also ein Moor in Mecklenburg-Vorpommern wiedervernässt werden.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen warnt in einem eindringlichen Appell vor dieser Maßnahme – ebenso wie vor einer Einschränkung von Klagerechten für Umweltverbände [Link] (Abre numa nova janela)

Das Vorhaben der Bundesregierung hat aber auch gewaltigen prozedualen Haken.
Denn: Die Abschaffung von Umweltschutzstandards soll im Infrastruktur-Zukunftsgesetz erfolgen. Dies wird in der kommenden Woche ins parlamentarische Verfahren eingebracht, könnte also innerhalb weniger Wochen beschlossen werden.

Für den zweiten Teil des Plans, die zentrale Steuerung von Naturschutzausgleich durch das Bundesumweltministeriums, gibt es noch keine gesetzliche Grundlage. Dies soll durch ein Naturflächenbedarfsgesetz geregelt werden, das den Rahmen schafft, um überhaupt Zugriff auf Flächen zu bekommen. Was ja, wie erwähnt, das Kernproblem ist. Für dieses Gesetz gibt es bislang nicht mal einen Referentenentwurf.

Will sagen: Die Abschaffung von Umweltstandards könnte im Bundestag beschlossen werden, bevor das Gesetz, das den Schaden eindämmen soll, überhaupt erdacht ist.

Ja, es gab im Koalitionsausschuss eine Einigung, dass dieses Gesetz kommen soll. Aber es gab auch eine Absprache, dass Frauke Brosius-Gersdorf Richterin am Bundesverfassungsgericht werden soll. Es gab eine Absprache zum Rentenreförmchen, die dann durchs Plenum gezittert wurde. Mir persönlich erscheint diese Reihenfolge - diplomatisch gesprochen - gewagt.

Alles in allem werden die kommenden Wochen also ziemlich interessant. Teilen Sie diese Übersicht gerne mit Leuten, die davon wissen sollten. Danke für Ihr Interesse!

Frau Büüsker