[Aktualisierte und erweiterte Fassung vom 10.08.2024] Immer wieder erklären Schuldner im Vermögensverzeichnis, dass sie kostenfrei wohnen würden, z. B. bei ihrer Mutter oder Freunden und Bekannten. Welche Auswirkungen hat das auf den pfandfreien Betrag bei der Vollstreckung in den Lohn, die Sozialleistungen oder das Pfändungsschutzkonto des Schuldners? Kann er in derartigen Fällen abgesenkt werden?
Dafür ist zwischen der Vollstreckung gewöhnlicher Forderungen (z. B. Abgaben- oder Darlehensforderungen) und bevorrechtigter Forderungen (Abre numa nova janela) (z. B. Kindesunterhalt) zu unterscheiden.
Data
10/08/2024
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