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Soziale Arbeit im Kollaps

Hierbei handelt es sich um einen Sachbuchbeitrag aus dem Jahr 2022. Erschienen ist er im Sammelband “Klimakrise, sozialökologischer Kollaps und Klimagerechtigkeit. (Abre numa nova janela)Spannungsfelder für Soziale Arbeit”

Um diesen für eine breitere Leser*innenschaft zugänglich zu machen, wird er hier in voller Länge veröffentlicht. (Natürlich freue ich mich, wenn Interessierte das Buch direkt in meinem Shop erwerben mögen, um so meine Arbeit direkt zu unterstützen.)💚

Widerstand als Selbstverständnis sozialarbeiterischer Präventionspraxis

„Wir können die Welt nicht retten, indem wir uns an die Spielregeln halten. Die Regeln müssen sich ändern, alles muss sich ändern, und zwar heute.“ Greta Thunberg 2018, auf einer Klimademonstration in Helsinki (Schulz 2018).

Die menschengemachte¹ Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung haben Ausmaße erreicht, die in Teilen mittlerweile unumkehrbar sind. Die Lebensgrundlagen von nahezu allen Menschen auf der Erde gelten als bedroht. „Mindestens 80 Prozent der Landfläche der Welt, mit mindestens 85 Prozent der Weltbevölkerung“ (MCC 2021) sind bereits von der Klimaerhitzung betroffen.

Die Folgen sind – und das ist für Perspektiven von dekolonialer² Klima-³ und ökologischer⁴ Gerechtigkeit von grundlegender Bedeutung – in unterschiedlichen Ausmaßen verteilt. Während Länder des Globalen Nordens – allen voran die euroamerikanischen Staaten – auf Ereignisse schauen, die erst seit wenigen Jahren zunehmenden Einfluss auf ihre Lebensgestaltung nehmen, sind die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen in Ländern und Regionen des Globalen Südens⁵ bereits seit mehreren Jahrzehnten bedrohliche Realität.

Die Weltgemeinschaft⁶ befindet sich in einer stark beschleunigten globalen Menschenrechts- und Gesundheitskatastrophe. Auch in Deutschland sind diese Entwicklungen bereits spürbar und so stehen Gesellschaften am Beginn von Ver-änderungen, die zu hohen Wahrscheinlichkeiten immer häufigere und heftigere naturbedingte und dadurch auch massive soziale Katastrophen mit sich bringen werden. Jede auf der Erde lebende Zivilisation wird sich in den kommenden Jahrzehnten grundlegend verändern (müssen). Ob dies durch einen Zusammenbruch zivilisatorischer Leitplanken⁷ bedingt ist oder durch grundlegende und rasante sozialökologische Umbrüche, bevor es zu einem sozialökologischen Kollaps kommt, bleibt weiterhin offen.

Die gesellschaftliche Mehrheit in Deutschland und allem voran die politischen Institutionen und Administrationen verharren zu einem großen Teil noch immer in einer fatalen Verdrängungs- und Verweigerungshaltung, anders ließe sich wohl nicht erklären, dass die Treibhausgasemissionen weiter steigen (Tagesschau 2021). Auch die planetaren Lebensgrundlagen werden weiterhin unwiederbringlich zerstört und immer mehr Menschen sind von den Folgen der menschengemachten Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung betroffen (IPBES 2019; IPCC 2021). Das Verharren von Politik und Wirtschaft im „business as usual“ – eine Haltung, die darauf ausgerichtet ist, dass alles seinen gewohnten Gang geht – hat auch Deutschland als Teil der Weltgemeinschaft in eine prekäre Situation gebracht. Wissenschaftliche Studien zeigen auf: Das Eintreten von sozialökologischen Kollaps-Erscheinungen ist in manchen Belangen bereits nicht mehr zu verhindern (IPBES 2019; IPCC 2021).

Um das vollständige Zusammenbrechen plantarer Ökosysteme zu verhindern, braucht es Umbrüche in Form einer sozialökologischen Transformation,⁸ die als „eine kulturelle und institutionelle Wende“ (Schneidewinde 2018, S. 54) verstanden wird und sozial gerechte Lösungsansätze in das Zentrum zur Bearbeitung der katastrophalen Entwicklungen tragen. Ein Mittel, das Aufmerksamkeit generiert, um der Notwendigkeit des Umdenkens Nachdruck zu verleihen, ist der Druck einer widerständigen Zivilgesellschaft: Menschen, die sich zusammenschließen und den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft aufzeigen, dass sie die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen nicht länger hinnehmen. Menschen, die aufbegehren und sich buchstäblich in den Weg stellen, um so nötige Veränderungen zu erwirken.

Hierbei kann die Soziale Arbeit eine wichtige transformative Rolle einnehmen. Will sie dem Anspruch einer Menschenrechtsprofession gerecht werden, ist dies gar ein Muss. Eine Form präventiver Praxis, also zur Verhinderung des Kollapses, kann es daher sein, sich am zivilgesellschaftlichen Widerstand zu beteiligen. Der Akt des zivilen Ungehorsams muss dabei im Zentrum stehen. Durch die Kreation einer Widerstandspraxis können neue politische Spielräume eröffnet werden, indem sie so mit möglichst breiter Öffentlichkeit thematisch in die Debatten eingreifen kann. Das Ziel muss es sein, (potenzielle) Adressat*innen vor der aufkommenden Menschenrechts- und Gesundheitskatastrophe zu schützen, denn genau darin liegt das Mandat der Sozialen Arbeit (Staub-Bernasconi 2019).

Bevor dieser notwendige Schritt in Betracht gezogen wird, erscheint es ratsam sich mit den Ursachen der unumkehrbaren als auch der noch verhinderbaren Problemkonglomeraten zu befassen. Erst durch die Anerkennung dieser realistisch-fatalistischen Analyse kann die Soziale Arbeit die Voraussetzungen schaffen, sich von ihrer bisherigen Pfadabhängigkeit zu lösen und auf die Suche neuer Pfade begeben, um das eigene Professionsverständnis sowie die ge-sellschaftlichen Verhältnisse neu zu konstituieren.

Warum vom sozialökologischen Kollaps gesprochen werden muss

„Der erste Hauptsatz des Menschen ist, ‚töte deine Kinder nicht’.” Hans-Joachim Schellnhuber 2019.

„Ich sage Ihnen, dass wir unsere Kinder in einen globalen Schulbus hineinschieben, der mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit tödlich verunglückt.“ Hans-Joachim Schellnhuber 2021.

Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts hat einen endlichen Charakter, da davon auszugehen ist, dass bei einem Eintreten eines sozialökologischen Kollapses – einem Zusammenbruch der planetaren Ökosysteme und darauffolgend auch der Sozialsysteme – die Bearbeitung und Beantwortung ihrer Inhalte obsolet sein könnten. So ist damit zu rechnen, dass das System Gesellschaft in seiner Stabili-tät stark beeinträchtigt werden wird, da wir uns „bereits weit auf der Fluglinie Richtung Zusammenbruch“ (Ayoub 2020) befinden. Während es in Bezug auf „die soziale Fragen“ insbesondere seit der Industrialisierung und Urbanisierung darum ging, negative Folgen der Produktionsexplosion, wie schlechte Lebens-und Arbeitsbedingungen der in die Städte gezogenen Menschen zu beheben (Dollinger 2006, S. 24–32), bewegt sich die aktuelle soziale Frage in einer anderen, weitreichenderen, wenn gar endlichen Dimension. Es droht ein sozialökologischer Kollaps (BUND 2019; NABU 2019; IPBES 2019; UNFCC 2021).

Die Folgen der menschengemachten Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung stellen alle Gesellschaften der Weltgemeinschaft vor neuartige Herausforderungen: Die Frage nach dem Überleben, die Frage, wie sie mit dem sozialökologischen Kollaps und dessen Auswirkungen zurechtkommen können, steht im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzungen. Augenscheinlich umrahmt von einem Antagonismus zwischen dem „business as usual“ in den Produktions- und Konsumweisen und der Forderung nach der Verwirklichung einer anderen, neuartigen, verträglicheren, solidarischeren und lebensbejahenden Form von ökonomischem Wirken, ökologischer Wertschöpfung und sozialgerechter Gestaltung und Bewältigung. Das „business as usual“ als eine neoliberale ideologisierte Praxis (Crouch 2017, S. 138) der unaufhörlichen Extrahierung von allem Verwertbaren aus der Natur, um es gleich darauf als Gas und Gift gewordenen Müll und Abfall, als unbrauchbare Ausscheidungen allem voran in die Lebensräume der kapitalistischen Peripherie zu externalisieren (Lessenich 2015, S. 24; Lessenich 2016), bedroht die Existenz der gesamten Weltgemeinschaft.

Diese Bedrohungen sind Ergebnisse komplexer Vorgänge, die im Folgenden in drei Phänomene unterteilt werden. Erstens die menschengemachte Klimaerhitzung, zweitens die menschengemachte Ökosystemzerstörung, einzuteilen in den Biodiversitätsverlust bzw. das Artensterben, sowie die Degradation der Böden.

https://pixabay.com/de/users/terranaut-23759469/ (Abre numa nova janela)

Die menschengemachte Klimaerhitzung

Der Weltklimarat veröffentlichte im Sommer 2021 einen Bericht, der dystopische Zukunftsszenarien in Aussichten stellt. Im ersten Teil dieses Sechsten Sachstandberichtes des Weltklimarats der Vereinten Nationen⁹ – dem „WG I – Naturwissenschaftliche Grundlagen des Klimawandels“ – vom 9. August 2021 wird deutlich, dass es keinen Zweifel mehr daran gibt, dass die Klimaerhitzung menschen-gemacht ist (IPCC 2021): „Es ist eindeutig, dass Aktivitäten des Menschen den Klimawandel verursachen und dadurch auch extreme Klimaereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Dürren häufiger und intensiver werden“ (Eyering/ Marotzke 2021, S. 6). Die Temperaturen der Erdatmosphäre steigen rasant und dies ist nicht mit natürlichen Vorgängen, wie der Veränderung der Sonnen-aktivität, den natürlichen Schwankungen im Ozeansystem oder der Aerosol-konzentration in der Atmosphäre (etwa durch Vulkanausbrüche) zu erklären (Rahmstorf/Schellnhuber 2019, S. 38–39). „Für den Anstieg ist der Mensch verantwortlich, in erster Linie durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, in zweiter Linie (zu einem Viertel) durch Abholzung von Wäldern“ (Rahmstorf/ Schellnhuber 2019, S. 51). Der Weltklimaratsbericht verweist auch auf die ver-schwindend geringe Zeit, die der Weltgemeinschaft noch bleibt, um die globale Klimaerhitzung auf unter 1,5°C zu begrenzen:¹⁰ Laut den Autor*innen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die Erhitzung der Erdatmosphäre bis zum Jahr 2030 die 1,5°C-Grenze überschreitet.

Ein – zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Beitrags – von der Scientist Rebellion (Wissenschaftsaktivist*innen der Bewegung Extinction Rebellion) im August 2021 veröffentlichter Leak zum dritten (zu diesem Zeitpunkt noch unver-öffentlichten) Teil des Weltklimaratsberichtes zeichnet eine noch pessimistischere Zukunftsprojektion: Demzufolge ist es nicht unwahrscheinlich, dass – sollte der Treibhausgasausstoß der Weltgemeinschaft nicht spätestens bis 2025 rapide ab-sinken – die fortlaufende Klimaerhitzung auch die 2°C-Grenze überschreiten wird (Scientist Rebellion 2021).

Doch auch die aktuelle Erhitzung der Erdatmosphäre von etwa 1,2°C (World Meteorological Organisation 2020; Guterres 2021) stellt die Weltgemein-schaft bereits jetzt Entwicklungen gegenüber, die immer häufiger und heftigere Katastrophen mit sich bringen: Dürren, Stürme, Überschwemmungen, Hitze-wellen und Waldbrände treten mittlerweile fünf Mal häufiger auf als noch vor 50 Jahren (World Meteorological Organisation 2021a).

Biodiversitätsverlust und Artensterben

„Die Biodiversitätskrise ist die größte Gefahr für den Menschen.“ (Hechensteiner/ Mezzena 2021).

Jeden Tag sterben weltweit bis zu 130 Tier und Pflanzenarten aus und generell gelten rund eine Million – der etwa 8,1 Millionen bekannten existierenden – Arten weltweite als vom Aussterben bedroht (IPBES 2019, S. 8, WWF 2020). Dieser Vorgang wird als das größte Massenaussterben der Arten seit den Dinosauriern bezeichnet (Brandes 2016). Zwischen 1970 und 2016 ver-schwanden 68 Prozent der weltweit an Land lebenden Wirbeltierarten (Living Planet Report 2020). Artenreiche Feuchtgebiete sind in den vergangenen 300 Jahren um etwa 85 Prozent zurückgegangen (IPBES 2019a, S. 12). Auch Europa und Deutschland bleiben hiervon nicht verschont. Während 68 Prozent der weltweiten Waldflächen gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter verschwunden sind (IPBES 2019a, S. 26), befinden sich 81 Prozent aller europäischen Habitate in sehr schlechtem Zustand. Im Frühjahr 2019 rief der Bund deutscher Forstleute den Klimanotstand für die deutschen Wälder aus (Bund deutscher Forstleute 2019). Lediglich 21 Prozent aller Bäume besitzen eine gesunde Krone, ganze Baumarten verschwinden und ältere Bäume (ab 60 Jahre) gelten als be-sonders betroffen (BML Waldzustandsbericht 2020, S. 6). Die Biomasse der Flug-insekten in Deutschland hat in den vergangenen 27 Jahren um mehr als 75 Prozent abgenommen (NABU 2016).

In den Ozeanen verzeichnet sich ein ebenso prekäres Bild: Die weltweiten Korallenriffe sind seit 1870 um 50 Prozent dezimiert worden (IPBES 2019a, S. 14). Aktuell gelten mindestens 90 Prozent der weltweiten Fischbestände, die für den kommerziellen Fischfang genutzt werden, als stark bedroht und kurz vor dem bio-logischen Zusammenbruch (NABU o.J.). Etwa 66 Prozent der gesamten Meeres-flächen sind durch menschliche Einflussnahme beeinträchtigt (IPBES 2019a, S. 11). Durch das massenhafte Abholzen und Verbrennen von Wäldern – vom Amazonas in Südamerika über die Regenwälder auf den afrikanischen oder südostasiatischen Kontinenten bis hin zu den australischen und den borealen Wäldern auf der Nordhalbkugel – ist der Schwund von Waldgebieten enorm. Diese Vorgänge tragen maßgeblich zur Erhitzung des Klimas bei und stellen eine essenzielle Bedrohung für die Vielfalt der weltweiten Biodiversität und das Leben der Weltgemeinschaft dar.

Bodendegradation

 Die sogenannte Degradation der Böden gefährdet neben der Biodiversität auch die weltweite Produktion und Versorgung von Nahrungsmitteln. Bereits jetzt gelten etwa 90 Prozent der weltweiten Landflächen als grundlegend gefährdet und 75 Prozent als weiträumig degradiert: Diese Entwicklungen gefährden schon jetzt die Nahrungsmittelsicherheit von etwa 3,2 Milliarden Menschen auf der Welt (National Geographics 2018). Grund dafür sind neben den Folgen der Klimaerhitzung allem voran die industrielle Landwirtschaft und Massentier-haltung. Durch das Einbringen von Schadstoffen (Pestizide, Tierausscheidungen), die Bepflanzung riesiger Areale mit Monokulturen, die Verwendung von gen-manipulierten Pflanzen, die Verdichtung durch Maschinen, die Verschmutzung durch städtische Abfälle, Müll und Altlasten, das Abtragen der Böden, die Störung des Wasserkreislaufes, die Versalzung durch den Meeresspiegelanstieg sowie die Desertifikation (Wüstenbildung) wird die Fruchtbarkeit förmlich aus-gelöscht (United Nations 2012). Werden diese Vorgänge nicht gestoppt, könnte dies einen Zusammenbruch des weltweiten Ernährungssystems noch vor dem Ende des 21. Jahrhunderts zur Folge haben: „Die Böden der Erde können […] nur noch für etwa 60 Erntejahre ausreichende Erträge liefern“ (BUND Mecklen-burg-Vorpommern 2018).

Darum müssen wir vom sozialökologischen Kollaps reden!

Während Wälder, Moore und Biotope weltweit weiterhin rasant dezimiert werden, Permafrostböden und das Eis an den Polen rasant schmelzen, überall auf der Welt die Gletscher schmelzen, die Masse der Säugetiere und Insekten Weltweit rasant schwindet, die Böden verenden, die Ozeane versauern und ver-öden, Krankheitserreger immer Häufiger in Epidemien oder Pandemien aus-ufern, Dürren und Hitzewellen, Überschwemmungen und Sturmfluten, welt-weites Waldsterben und Trinkwasser- und Nahrungsmittelmangel zunehmen, wird weiter produziert, konsumiert, ausgebeutet, angeeignet, enteignet und zerstört. Die Folgen sind weltweit für Menschen, Gemeinschaften, Regionen, Kulturen und Gesellschaften verheerend. Schon jetzt ereignen sich dramatische Katastrophen, nehmen soziale Verwerfungen zu, werden Kriege befeuert oder gar ausgelöst, leben und arbeiten Millionen Menschen unter menschenrechts-widrigen Bedingungen oder sind versklavt, müssen Millionen Menschen vor Hunger, Durst, Gewalt und Naturkatastrophen fliehen und sterben dabei sogar.

Auch nimmt die Stabilität lokaler und globaler Ökosysteme rasant ab. Eine Welt, in der sich die Atmosphäre um mehrere Grad gegenüber dem Vor-industriellen Zeitalter erhitzt, die Artenvielfalt massiv geschrumpft ist, die Böden tot und die Ozeane versauert sind, wird eine Welt voller Krisen und Katastrophen, eine Welt, in der Gesellschaften und ihre (Sozial-)Systeme im Dauerstress ver-harren und unter Menschenrechts- und Gesundheitskatastrophen leiden. Das UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) veröffentlichte im Vorfeld der COP26 (26. Weltklimakonferenz in Glasgow) einen Bericht mit dem Titel „The heat is on“. Ernüchtert stellen sie fest: Die aktuellen Klimaschutzvorhaben der Weltgemeinschaft ziehen eine Erhitzung der Erdatmosphäre um bis zu 2,7°C bis zum Ende des Jahrhunderts nach sich (UNFCC 2021; United Nations 2021, S. 29). Die entstehenden Problemkonglomerate bei diesen Temperaturen werden für die Menschen kaum mehr zu bewältigen sein.

Eine sozialökologische Transformation kann und muss diesen Entwicklungen entgegenwirken. Welche Rolle die Soziale Arbeit dabei einnimmt und einnehmen wird, bedarf einer raschen Klärung.

Progressive Verhältnisprävention gegen das zerstörerische Wachstumsparadigma

„Menschen bzw. insbesondere Kinder und Jugendliche vor als negativ erachteten Entwicklungen zu schützen und entsprechend negative Entwicklungsverläufe zu verhindern ist eine grundlegende Zielrichtung sozialpädagogischen Handelns. Sie ist alternativlos, weil ein ‚Abwarten‘ und damit ein Zulassen von Gefährdungen ethisch und moralisch nicht vertretbar ist.“ (Wohlgemut 2009, S. 11).

Wenn das Haus wegen einer Sturmflut zerstört, Regionen wochenlang kein Trinkwasser mehr zur Verfügung haben, der Herzinfarkt wegen einer Hitzewelle erlitten wurde oder Langzeitfolgen durch einen Krankheitserreger Menschen belasten, dann tritt die Soziale Arbeit nachgeschaltet auf. Sie kann von da an Unterstützung anbieten, sie kann dabei Mitwirken, der Situation adäquat und möglichst nachhaltig zu begegnen und Lösungswege aus der jeweiligen prekären Situation mitgestalten. So kann sie bei der Entwicklung von Methoden zur Ver-haltensprävention unterstützen (Rosenbrock 2017, S. 19), die das Individuum widerstandsfähiger gegen Problembegegnungen macht.

Doch was geschieht, wenn die Grundversorgung gefährdet ist und es zu sozialen Unruhen wie Plünderungen kommt, da Versorgungswege seit Wochen brach liegen oder Massenarbeitslosigkeit durch den Zusammenbruch ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige in eine kollektive Mittellosigkeit führt? Ver-haltensprävention ist dann kaum mehr möglich, da in einem instabilen Gesell-schaftssystem gewohnte Strukturen des Hilfesystems wegbrechen und davon ausgegangen werden muss, dass die Soziale Arbeit dann selbst kaum mehr arbeits-fähig bzw. für die Adressat*innen verfügbar sein wird. Aber auch ohne diese Zu-spitzung kommt die Verhaltensprävention hierbei schnell an ihre Grenzen.

So ist es ein sozialarbeiterisches Grundanliegen, den bereits existenten und sich weiter konstituierenden Problemkonglomeraten mit einer progressiven Verhältnisprävention zu begegnen. Diese muss es sich zur Aufgabe machen, die Verhältnisse in und um die Lebenswelt der Adressat*innen – gemeinsam mit, aber auch stellvertretend für die Adressat*innen–zu verwandeln (siehe dazu Bei-trag Lutz im Band). Die Verhältnisprävention ist ein Konzept aus der öffentlichen Gesundheitsfürsorge (public health) und zielt darauf, „die Lebens- und Arbeitsbedingungen mit den Bedürfnissen der menschlichen Gesundheit in größere Übereinstimmung zu bringen“ (Rosenbrock 2008, S. 9). So geht es dabei um „präventive Maßnahmen [, die] an den Lebensverhältnissen ansetzen“ (Bundesgesundheitsministerium 2019). Dazu zählen unweigerlich auch der Zustand der Natur bzw. die Umweltbedingungen. Um Einfluss auf diese verschiedenen, das Individuum und die Kollektive berührenden, Umweltbedingungen nehmen zu können, braucht es das Einmischen in politische und wirtschaftliche Belange. Verhältnisprävention erscheint diesbezüglich als notwendiges Konzept eines progressiven Verständnisses von Sozialer Arbeit, so ist es Teil ihres Mandates, ihre Adressat*innen vor Gesundheitsgefährdungen und Menschenrechtverletzungen zu bewahren (Staub-Bernasconi 2019).

Die Verhältnisse müssen grundlegend verändert werden, daran besteht kein Zweifel. Auch ohne die beschriebene Prekarität hat die Verhältnisprävention der Verhaltensprävention die politische Komponente voraus, vor allem daher, da sie an den Strukturen im System ansetzt (Homfeldt 2012, S. 318) und aus dem neoliberalen Dogma der Eigenverantwortlichkeit herausleiten kann. Denn bis dato gilt die Soziale Arbeit in weiten Teilen als systemstabilisierend, besonders seit ihrer Neoliberalisierung in den 1980/90er Jahren. Zeitliche und finanzielle Efizienz haben zunehmend den Anspruch, eine emanzipierte und empowernde Professionen zu sein, unterminiert. So lässt sich Soziale Arbeit als eine Dienstleistung innerhalb einer vorherrschenden neoliberalen Logik verstehen (Neubert 2017, S. 31). So erscheint es mehr als angebracht, sie als „Pflaster des Kapitalismus“ (siehe Beitrag von Coutinho im Band), als Teil der Verwaltung des sozialökologischen Niedergangs, zu bezeichnen. Holzschnittartig betrachtet ist die kapitalistische Produktionsweise, die Akkumulation von Geld, Macht und Ressourcen, als hauptverantwortlich für die Zerstörung der planetaren Lebensgrundlagen zu betrachten. Zerstörung und Ausbeutung von Lebensräumen und Menschenleben ist eine immanente Bedingung. Es ist keine neue Erkenntnis, „dass die sich verschärfenden Turbulenzen um uns herum ausdrücklich als Krise der kapitalistischen Gesellschaft gelesen werden könnten oder vielmehr als Krise der besonderen Form kapitalistischer Gesellschaft, in der wir leben“ (Fraser/ Jaeggi 2020, S. 9.). Besonders von Bedeutung für die Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit ist die Analyse, dass „der Kapitalismus […] problematisch [ist], weil er Ergebnisse produziert, die moralisch unvertretbar sind“ (Jaeggi 2020, S. 169). Bisherige Versuche, im Rahmen der kapitalistischen Verwertungslogik die Ausbeutung von Menschen, Tieren und Natur zu unterbinden, zeigten wenig Wirkungen. Im Gegenteil erscheint jede neu Sparte, jedes neue Instrument, als weiteres Areal der Kommodifizierung. Denn die einstige „Abmachung“ zwischen dem Kapitalismus und dem Wohlfahrtsstaat, die „Schranken der Kommerzialisierung und Kommodifizierung“ zu wahren, gilt im postindustriellen Zeitalter nicht mehr (Crouch 2017, S. 103–107).

Ebenso, wie im Zuge der Privatisierung öffentlicher Dienstleistung, jene zur Efizienz- und Qualitätssteigerung dem Ausverkauf preisgegeben wurden, geschieht es im Rahmen eines grünen Kapitalismus. Vertreter*innen der Grünen Ökonomie sind der Auffassung, dass Übernutzung und Zerstörung nur daher geschehen, da natürliche Vorkommen keiner ökonomischen Bewertungen unterliegen. Die „Lösung“: Bisher nicht ökonomisierte „Naturgüter“ sollen in Preissysteme und ökonomische Berechnungen eingegliedert werden. Der Grünen Ökonomie geht es danach nicht darum, Wirtschaftsweisen grundlegend neu zu definieren; ihr Ziel ist es, die Natur der ökonomischen Erfassung und Bewertung zu unterstellen (Fatheuer/Fuhr/Unmüßig 2015, S. 65–66). Die Grüne Ökonomie, auch gepriesen als „Ökonomie der Instandsetzung“, reproduziert weiterhin koloniale Kontinuitäten, die sich in Verteilungsungerechtigkeiten, westlichen Deutungshoheiten und Wissenszusammenhängen erkennen lassen. Aneignung und Einhegung, Enteignung und Vertreibung sowie die fortlaufende unwiederbringlich Zerstörung der Lebensgrundlagen, bleiben weiterhin intrinsische Bestrebungen (Fairhead/Leach/Scoones 2021, S. 242; siehe auch Beitrag von Afeworki Abay/Schmitt im Band). Der jüngste Versuch, Kapitalismus und den Erhalt der planetaren Lebensgrundlagen zusammenzubringen hat somit gezeigt, dass wachstumsbasiertes Wirtschaften nicht in der Lage ist, die Problembegegnungen zu bewältigen, die letztlich erst durch diese aufgekommen sind. Auch nicht, wenn sie grün angestrichen wurden.

Die Praxis einer progressiven Verhältnisprävention kann der Sozialen Arbeit somit auch aus dem lange währenden Dilemma ihrer Neoliberalisierung verhelfen. Eine progressive Verhältnisprävention richtet sich gegen die Ausbeutung von Menschen und Natur und nimmt sozialstrukturelle Machtverhältnisse in den Blick, sie stellte die Mechanismen dieser Ausbeutungsverhältnisse nicht einfach nur infrage, sie bekämpft sie und nutzt dabei ihr wissenschaftsbasierendes Selbstverständnis und ihren ethisch-moralischen Kompass.

Verhältnisprävention mittels relativer Autonomie – Widerstand nach bestem Wissen und Gewissen

Es muss zum mandatorischen Selbstverständnis gehören, dass sich die Soziale Arbeit die wissenschaftlichen Faktenlagen um die menschengemachte Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung zu eigen macht. Die Schlussfolgerung könnte sein, die Verhältnisse die verantwortlich für die Problemkonglomerate sind, aktiv mit- und umzugestalten, wenn nötig auch zu bekämpfen: „Wenn man davon ausgeht, dass Disziplin und Profession, Theorie und Praxis zusammenhängen, dann muss sich sozialarbeiterisches Handeln so weit wie möglich auf theoretisch begründete und wissenschaftlich geprüfte und überführbare Aussagen bzw. Hypothesen beziehen“ (Staub-Bernasconi 2019, S. 87). Ein weitläufiges Hinnehmen und fortlaufendes Verhaften in der Kaschierung der Folgen, kann kein ernstzunehmendes Anliegen von Sozialarbeitenden einer Menschenrechtsprofession sein. Die „wissenschaftlich und ethisch begründete relative Autonomie im Zusammenhang mit Entscheidungs- und Handlungsspielräumen“ (Staub-Bernasconi 2019, S. 89) ist konstitutives Merkmal der Sozialen Arbeit.

Die Aufnahme des Widerstandes als Teil von Theorie und Praxis, als Selbstverständnis und als Methode, wird Fragen aufwerfen, Konfliktfelder generieren und irritieren. Dies ist jedoch notwendig, will sie nicht in die Rolle einer Katastrophenmanagerin gelangen, die sich lediglich mit der Abmilderung der Folgen aufkommender Problemkonglomerate befasst. Doch auch aus einer weiteren Perspektive erscheint es unumgänglich als Profession, als Praktizierende und Theoretiker*innen, Widerstand gegen die zerstörenden Verhältnisse zu generieren. Dem Anspruch des wissenschaftlich fundierten Wirkens sowie im Sinne des Ethikkodex als Menschenrechtsprofession zu agieren, gesellt sich der Anspruch dazu, das Ablaufdatum ihres strukturellen Obsolet-Seins durch ihren Beitrag zu einer besseren Gesellschaft mit zu beeinflussen.

Sekundäres Erhaltungsstreben als Ziel einer kritischen Sozialen Arbeit

„Faktisch und historisch gesehen ist die Soziale Arbeit eine notwendige Begleiterscheinung des kapitalistischen Gesellschaftssystems“ (Seithe 2012, S. 399). Während die kritische Theorie Sozialer Arbeit, im steten Versuch der Selbstkritik und -reflexion (Staub-Bernasconi 2019, S. 266), diese als systemstabilisierenden Teil des kapitalistischen Ausbeutungssystems betrachtet und ihr unterstellt, ihres Selbsterhalts wegen nur marginal daran interessiert zu sein, dies zu ändern (Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit 2005), stellen die anwachsenden Problemkonglomerate sie vor neue Herausforderungen. Bis dato fordert kritische Soziale Arbeit, auf die Beseitigung der ausbeuterischen Verhältnisse hinzuarbeiten. Doch zunehmend sieht sich die Profession einer dialektischen Wandlung gegenübergestellt. Mit Blick auf die Wahrscheinlichkeiten eines sozialökologischen Kollapses bzw. sozialökologischer Kollapserscheinungen muss sie damit rechnen, selbst den potenziellen Verhältnissen zum Opfer zu fallen, da die Strukturen, durch die sie sich konstituiert, fragiler werden bzw. sich aufzulösen beginnen. So könnten auch Sozialarbeitende selbst fortlaufend zu Adressat*innen werden, da die Problembegegnungen an Dichte zunehmen werden. Demzufolge kann es nicht weiterhin alleiniges Ziel sein, die eigene Existenz obsolet werden zu lassen gemäß der Utopie einer solidarischen Gesellschaft ohne ausbeuterische Verhältnisse. Vielmehr geht es zunehmend um das Abwenden einer kollektiven Handlungsunfähigkeit.

Eine zukunftsorientierte kritische Soziale Arbeit muss sich einer Dialektik zwischen Selbsterhaltungstrieb und dem intrinsischem Streben nach dem eigenen Obsolet-Sein bedienen. Beiden Bestrebungen ist gemeinsam, dass ihre Erfüllung durch die Abschaffung der ausbeuterischen Verhältnisse bedingt ist. So muss sie im Angesicht des sozialökologischen Kollapses danach streben, diesen nach ihren Möglichkeiten zu verhindern, um weiter funktionsfähig zu sein und zugleich muss es ihr ein Anliegen sein, perspektivisch nicht mehr gebraucht zu werden. 

Ziviler Ungehorsam als Treiber von Veränderungen

Die Entwicklungen sozialer Normen sind grundlegend für funktionierende Gesellschaften und können durch kollektives Handeln geprägt und verändert werden (Scientist Rebellion 2021). So können kollektive Konsumentscheidungen große politische Wirkung erzielen und grundlegende Veränderungen gesellschaftlicher Verhältnisse in Gang bringen (Scientist Rebellion 2021; Paech 2011). Doch die Zeit ist rar und „Klimaschutz- und Entwicklungsziele können nicht durch schrittweise Veränderungen erreicht werden“ (Scientist Rebellion 2021). Die sozialökologische Transformation muss rasant und entschieden, sie muss radikal, angegangen und umgesetzt werden. Eine weitreichende in Größe und Komplexität nie dagewesene Umwälzung, seit es menschlichen Zivilisationen gibt, steht an (WBGU 2011, S. 1).

Viele der uns heute bekannten sozialen Normen, Rechte und Freiheiten erscheinen als Selbstverständlichkeiten, doch sind sie Errungenschaften aus unermüdlichen Kämpfen von unten, aus den Gesellschaften heraus. Vom Salzmarsch und der indischen Unabhängigkeitsbewegung, dem Montgomery Bus Boycott und der schwarzen Bürgerrechtsbewegung über die Suffragetten in der Frauenrechtsbewegung oder die Arbeiterbewegung bis hin zur Antiatombewegung, diese und viele weitere Kämpfe sind Teile einer langen Historie des zivilgesellschaftlichen Widerstandes gegen Unrecht, Rechtlosigkeit, Ausbeutung, Unterdrückung, gegen Rassismus und sexistische Ausgrenzung, gegen strukturell, staatlich und wirtschaftlich bedingte Gewalt (Braune 2017).

Dass es in Ländern des Globalen Nordens, inklusive Deutschland, überhaupt zu größer angelegten Diskursen und Auseinandersetzungen, bezüglich der entstehenden Problemkonglomerate durch die menschengemachte Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörungen, gekommen ist, ist vor allem dem Aufbegehren und dem Widerstand, der mehrheitlich jungen Menschen zu verdanken, die seit 2018 massive Proteste veranstalten.¹¹ Ihr Anliegen ist kein geringeres, als zu verhindern, dass weite Teile der Erde für die Menschen unbewohnbar werden, dass Luft ver-schmutzt, Wasser verseucht und Natur unwiederbringlich zerstört wird und dass es so zu Zusammenbrüchen zivilisatorischer Leitplanken kommt. Es ist keine Fortsetzung der „sozialen Revolution von vor gut einhundert Jahren noch lediglich eine Fortsetzung der über fünfzig Jahren währenden Bürgerrechtsbewegung. Die neuen Formen des Widerstandes gehen von einer Mobilisierung für akut bedrohtes Leben aus und kämpfen für die Aussicht auf geteiltes, gemeinsam gewahrtes und solidarisch organisiertes Leben“ (von Redecker 2020, S. 9–10).

Doch nicht nur ein ethisches Verständnis, sondern auch die Gesetzeslage stellt das Fundament für den Widerstand gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen. Mit Artikel 20a12 verpflichtet sich die Bundesregierung, bereits seit dem Erlass des Gesetzes im Jahr 2002 dazu, die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu schützen. Und mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde dies einmal mehr unterstrichen und zudem die Rechte zukünftiger Generationen als unbedingt zu schützen deklariert (Bundesverfassungsgericht 2021). Das Zustandekommen solcher Urteilsverkündungen ist kausal an den gesellschaftlichen Willensbildungsprozess des zivilgesellschaftlichen Widerstandes geknüpft. Ohne die Diskurseröffnung und -verschiebung blieben solch weitreichende Entscheidungen bis dato wohl weiträumig aus (Tagesschau 2021).

Zivilgesellschaftlicher Widerstand ist eine wichtige und fortwährend relevanter werdende Form der Verhältnisprävention. Er kann entscheidend dazu beitragen, zerstörerischen Praktiken entgegenzuwirken und Entwicklungen verhindern, die die (potenziellen) Adressat*innen der Sozialen Arbeit bedrohen, in dem sie alte und vor allem neue Gefährdungen (re)produzieren: Problemkonglomerate die allem voran für Kinder und Jugendliche, für Frauen*, weiblich gelesene und Queere Personen, Alte, Menschen mit psychischen oder körperlichen Behinderungen und für BIPoC* Personen essenzielle Bedrohungslagen generieren.

Um nur einen Ausschnitt zu geben: Aktuell leiden weltweit allein 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren an Hunger (Save the Children 2020). „Eine Milliarde Kinder [sind] durch die Auswirkungen des Klimawandels ‚stark gefährdet“‘ (UNICEF 2021).

Frauen* sind signifikant häufiger und stärker von den ökologischen Folgen und gesellschaftlichen Auswirkungen betroffen als Männer: „Etwa bei den Fluchtmöglichkeiten, dabei wer die Pflege von Verletzten und Kranken nach Katastrophen auf sich nimmt, bei der Gefahr von Gewalt auf der Flucht, in Katastrophengebieten, bei der Bedrohung von Lebensgrundlage und Gesundheit“ (UN Women 2021).

Menschen mit Behinderungen erfahren durch die Folgen der menschengemachten Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung Diskriminierung und Marginalisierung. Ernährungssicherheit, Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen, Ermöglichung von Lebensunterhalt und menschenwürdiger Arbeit und die individuelle Mobilität werde besonders in Krisen und Katastrophenlagen zu essenziellen Bedrohungen für die betroffenen Menschen (UN Human Rights Council 2020).

Ausgrenzungs- Diskriminierungs-, Unterdrückungs- und Ausbeutungs-strukturen sind selbst in demokratischen Gesellschaften noch immer markant ausgeprägt und so zeigen diese Beispiele die Fragilität auf, deren Ausmaße sich nur erahnen lassen, gibt es keinen Widerstand gegen die unwiederbringliche Zerstörung der planetaren Lebensgrundlagen.

https://pixabay.com/de/users/clker-free-vector-images-3736/ (Abre numa nova janela)

Die neue Generation der Sozialen Arbeit muss eine Generation des Widerstandes sein

Es braucht Veränderungen, und zwar dringend: „Dass dies nur gelingen kann, wenn Staaten, Unternehmen und die gesamte Zivilgesellschaft gemeinsam die richtigen Weichen stellen und alle Mittel der regionalen, nationalen und globalen Zusammenarbeit ausschöpfen“ (Figueres 2011, S. 423), ist unbestreitbar. Um dieser Forderung nach einem gemeinsamen Wirken Nachdruck zu verleihen, bietet sich die bereits benannte Praxis des zivilgesellschaftlichen, des kollektiven Widerstandes an: „Der zivile Ungehorsam eines Einzelnen wird wahrscheinlich kaum etwas ausrichten. Man wird dieses Individuum für eine exzentrische Person halten, die zu beobachten viel interessanter ist, als sie zu unterdrücken. Bedeutung gewinnt ziviler Ungehorsam erst dann, wenn er von einer Anzahl von Menschen ausgeübt wird, die eine Interessengemeinschaft bilden“ (Arendt 2013, S. 133).

Die anhaltende Inkonsequenz von Politik und Wirtschaft wird zur essenziellen Bedrohung der (potenziellen) Adressat*innen, dies muss der Sozialen Arbeit Grund genug sein, sich im Widerstand zu üben. Dieser beginnt auf der individuellen Ebene – wie einst Henry David Thoreau, der sich weigerte Steuern an die US-Amerikanische Regierung zu entrichten, da diese damit den Krieg gegen Mexiko finanzierte und Menschen in die Sklaverei zwang (Thoreau 2013, S. 18–19) –, indem die Sozialarbeitenden sich weigern, ethisch fragwürdige Anordnungen auszuführen und Gesetze zu befolgen: „Aktionsformen […] die bis zur Nichtkooperation mit denjenigen, welche sie geschaffen haben, gehen können“ (Staub-Bernasconi 2019, S. 240).

Auf kollektiver Ebene bedeutet dies, nach wirkmächtigen Mitteln zu suchen, indem Sozialarbeitende und Institutionen, Institute und Hochschulen sich an Demonstrationen und Streiks beteiligen, diese auch selbst organisieren und dazu aufrufen. Doch noch viel wichtiger wird es mit zunehmender Erhitzung und Zerstörung und der dadurch bedingten zunehmenden Fragilität des Gesellschaftssystems, den Akt des zivilen Ungehorsams als historisch etabliertes und wirkmächtiges Mittel zur Generierung von Aufmerksamkeit für (potenzielle) gesellschaftliche Problembegegnungen in Theorie und Praxis aufzunehmen. Dazu kann sie sich an vielerlei kreativen Protestformen bedienen und es sozialen Bewegungen und NGOs gleichtun (Staub-Bernasconi 2019, S. 240).

Das Unterstützen und Empowern, das Zur-Seite-Stehen, darf nicht länger un-geachtet der dramatischen Entwicklungen ohne den Akt des Widerstandes gedacht und erledigt werden. Sozialarbeitende sind angehalten und aufgefordert, ihre Privilegien und Zugänge und die ihnen dadurch zukommende Macht einzusetzen und im Rahmen ihrer relativen Autonomie klarzustellen, dass sie die zerstörenden Verhältnisse nicht weiterhin widerstandslos aufrechterhalten werden, dass sie sich schützend vor ihre (potenziellen) Adressat*innen stellen. Eine Profession des Widerstands hat das Potenzial, Leiden nicht nur zu lindern, sie kann gemeinsam mit weiteren Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen das Leiden gar zu verhindern versuchen.

Der Einsatz um jeden zehntel Grad, den Erhalt jedes Waldstücks oder jedes Moores ist ein Einsatz, der sich lohnt. Vor allem aber ist es ein Kampf für die Ungehörten, für die Unsichtbargemachten, ein Kampf für jene, die weder die Mittel noch die Kraft besitzen, dieser aufkommenden Menschenrechts- und Gesundheitskatastrophe etwas entgegenzusetzen. Dieser Kampf beinhaltet ein „Gegen“ und ein „Für“. Es ist ein Kampf gegen mächtige transnationale Konzerne und ihren Profitlobbyismus, gegen ein politisches System, das die Ungleichheit wachsen und den Zusammenbruch unserer Demokratie wahrscheinlicher werden lässt. Vor allem aber ist es ein Kampf für die potenziellen Adressat*innen, für den Erhalt ihrer Gesundheit, für die Einhaltung und Wahrung ihrer Menschenrechte, für ein gelingendes und gutes Leben, für Perspektiven und Hoffnung, für Mündigkeit und Solidarität, „für ein neues Miteinander“ (Pfaff 2019, S. 72) und für eine Utopie einer besseren Gesellschaft. „2021 fällt die Entscheidung, ob die Welt den nötigen Wandel vollziehen und das Versprechen, die Ziele bis 2030 zu erreichen, halten kann. Die Folgen betreffen uns alle“ (Zhenmin 2021).

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Berthold Brecht

ENDE

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Solidarisch, Tino

ANMERKUNGEN

1 Menschengemacht bezieht sich hierbei nicht auf die Summe aller seienden und gewesenen Menschen auf der Erde. Historisch gesehen sind es die euroamerikanischen Staaten, deren Produktions- und Konsumweisen die rasante Klimaerhitzung bedingen und somit bezieht sich der Begriff auf die Art von menschlichen Lebensweisen, nicht etwa auf die Menschheit als solche. Wichtig hierbei: Die historische Hauptverantwortung tragen die die euro-amerikanischen Staaten (Hickel 2020, S. 399).

2 Dekolonial: Konzepte von Klima- und ökologischer Gerechtigkeit sind mehrheitlich von weißen und eurozentristischen Interpretationen und Perspektiven geprägt. Dekolonial meint und verlangt den Einbezug zahlreicher Perspektiven, allem voran die der von Klima- und ökologischer Ungerechtigkeit betroffenen Menschen und Gemeinschaften in Ländern und Regionen des Globalen Südens. So sind entsprechende Konzepte stets auf diese Problematik hin kritisch zu betrachten und möglichst zu reformieren.

3 Klimagerechtigkeit: Legt den Fokus auf das Verursachendenprinzip: Während hauptsächlich Länder und Regionen des Globalen Südens von den Folgen betroffen sind, sind mehrheitlich Länder des Globalen Nordens für die menschengemachten Klimaerhitzung und Ökosystemzerstörung und deren Folgen verantwortlich. Erstere tragen nur eine geringe Verantwortung und zugleich besitzen sie weniger finanziellen und Ressourcenreichtum, um sich gegen die Folgen zu schützen. Letztere tragen eine hohe Verantwortung, sind weniger von den Folgen betroffen und können sich gegen eintretende Folgen besser schützen, da sie finanziellen und Ressourcenreichtum besitzen (Ekardt 2019, ausführlich zum Begriff siehe Beitrag von Liedholz im Band).

4 Ökologische Gerechtigkeit: Fragt ebenso nach dem Verursachendenprinzip, legt darüber hinaus auch einen Fokus auf Natur und Tiere. So stehen auch deren Bedürfnisse im Mittelpunkt der Betrachtung, um so weg von einer reinen Verteilungsgerechtigkeit zwischen Gruppen und Gesellschaften zu kommen. Hin zu einem holistisch motivierten Prinzip, das Natur und Tiere nicht nur als zu verteilende Ressource versteht (Leist 2007).

5 Globaler Süden und Norden: Meinen keine festgelegten geografischen Ordnungen. Während dem Globalen Süden Länder und Regionen zugezählt werden, die weltpolitisch unterprivilegiert sind, werden unter Globaler Norden weltpolitisch privilegiertere Länder zusammengefasst (Lentz/Noll 2020, S. 4; Brand/Wissen 2011, S. 78).

6 Weltgemeinschaft: Meint die Summe aller Menschen, Kollektive, Gemeinschaften und Gesellschaften auf der Erde. Es soll suggerieren, dass ‚gemeinschaftlich sein‘ möglich ist. Der Begriff ersetzt den Begriff der Menschheit, da dieser eine zu enge Fassung impliziert, gerade wenn es um Verteilung von Verantwortung und Folgen, Zugänge und Lebenswelt geht.

7 Leitplanken: Meint Strukturen und Systeme, die die Menschen als gewöhnlich empfinden und die dafür sorgen, dass unsere Gesellschaften funktionieren. Angefangen bei der Art das Kommunizierens und Bewegens auf der Erde über die Versorgung mit Lebensnotwendigem bis hin zu Normen und Regeln, die durch zuvor genanntes aufrechterhalten werden.

8 Der Begriff der „sozialökologischen Transformation“ wird teilweise unterschiedlich besetzt. Breiten Konsens gibt es darin, dass es sich um einen tiefgehenden Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft handelt. Mit dem Ausgangspunkt, dass vor allem die Art des Wirtschaftens aber auch die Konsumtion mit der Zerstörung der Natur in Verbindung stehen und diese Korrelation beendet werden muss.

9 14.000 Berichte wurden von 235 Autor*innen aus 65 Ländern begutachtet und ausgewertet. Die Aussagekraft dieses Berichts lässt sich damit als in hohem Maße umfassend betrachten.

10 Wichtig für diese Betrachtung ist, dass sie stets auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren und es sich nie um Sicherheiten handelt. Sowohl die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens als auch die des Klimapakets der Bundesregierung arbeiten mit diesen Wahrscheinlichkeiten. Mehr dazu hier: www.wiki.bildungsserver.de/klimawandel/index. php/2-Grad-Ziel (Abre numa nova janela) (Abruf 04.11.2021).

11 Mag dies eine fundamental zuträgliche Entwicklung für die Debatten und Diskurse auf (welt-)gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene sein, so ist es zugleich ein Armutszeugnis. Obwohl Menschen in Ländern des Globalen Südens, obwohl viele der etwa 5000 Indigenen Gemeinschaften (Amnesty International) weltweit seit Jahrhunderten darauf aufmerksam machen und verbitterte Kämpfe gegen die Zerstörung ihrer Lebens-grundlagen führen, nehmen die Auseinandersetzungen um Lösungsansätze und nötige Transformationen erst zu, seitdem die euroamerikanischen Gesellschaften aus einer Selbst-betroffenheit heraus tätig werden.

12 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

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