
Angeblich hat „die UN“ und „Experten“ einen Völkermord im Gazastreifen festgestellt. So wird es zumindest wieder und wieder behauptet. Dabei wird derzeit häufig auf die UN Kommission Bezug genommen.
Die „Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory“ (COI, deutscher Name „Ständige Faktfindungsmission der Vereinten Nationen zum Israel-Palästina-Konflikt) wurde 2021 berufen, um die Besetzung der palästinensischen Autonomiegebiete zu beurteilen. Also vor dem Krieg.
Die Mitglieder der Kommission:
Christopher Sidoti, Australien
Anwalt und seit den 1980ern Menschenrechtsaktivist
Miloon Kothari, Indien
Der Architekt wird meist als „Aktivist“ bezeichnet. Er hat seit 2000 für die UN gearbeitet, vor allem im Bereich „Housing“.
Er gab bereits 2022 der antizionistischen News-Seite Mondoweiss ein Interview, in dem er u.a. äußerte, die Sozialen Medien seien von der jüdischen Lobby oder entsprechenden Organisationen kontrolliert. Darüber hinaus hat er auch das Recht Israels auf eine UN-Mitgliedschaft in Frage gestellt.
Navanethem Pillay, Südafrika
Die indischstämmige Juristin ist ehemalige Richterin am IGH und Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.
Das gleiche Südafrika, dass derzeit ein Verfahren vorm IGH gegen Israel anstrengt. Darüber hinaus hat Pillay laut verschiedener Medien Unterstützung für die antisemitische BDS-Bewegung geäußert.
Das Ergebnis
In ihrer 76-Seitigen Analyse kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Israel einen Völkermord im Gazastreifen begeht.
Grundsätzlich argumentiert die Kommission genau wie Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof.
Für Laien vereinfacht:
Die Definition eines Völkermords der UN beschreibt fünf „Tatbestände“, die auf einen Völkermord hindeuten können. Diese können jedoch zumeist auch in jedem anderen Krieg vorkommen. (Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe)
Diese nennt man Dolus generalis.
Um einen Völkermord von einem Krieg unterscheiden zu können, besagt die Definition jedoch, die Handlung muss „in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Also dass das Ziel nicht rein militärisch ist.
Juristisch sagt man dazu Dolus specialis.
Die Kommission ignoriert dies. Als Beweise für den Dolus specialis zieht sie u.a. Äußerungen von israelischen Politikern heran, X-Postings und Beiträge von Al Jazeera.
„Die Kommission ist der Ansicht, dass es zwar andere Gründe für eine einzelne Handlung geben mag (beispielsweise die Erlangung eines militärischen Vorteils durch die gewaltsame Verlegung der Gruppe oder die Zerstörung der Existenz einer bewaffneten Gruppe), dies jedoch das Vorliegen einer völkermörderischen Absicht nicht ausschließt, sofern die völkermörderische Absicht die einzig vernünftige Schlussfolgerung ist, nachdem andere, nicht vernünftige Schlussfolgerungen ausgeschlossen wurden, und zwar auf der Grundlage der Gesamtheit der vorliegenden Beweise.“
Und das bedeutet wiederum, dass die Kommission gar nicht die jeweilige militärische Notwendigkeit geprüft hat.
Das konnte sie auch gar nicht, da sie keine Einsicht in die Vorgänge hat. Sie hat weder die Möglichkeiten, einzelne Operationen auszuwerten, noch hat sie offiziell mit dem israelischen Militär gesprochen.
Vereinfacht gesagt bedeutet das, hier wird ein Mord festgestellt, ohne zu prüfen, ob Notwehr oder andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.
Ein konkretes Beispiel, um es verständlicher zu machen:
Im Mai 2025 wurde die Al-Basma IVF clinic, ein Zentrum für künstliche Befruchtung, durch die IDF zerstört.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass von der Klinik keine „ernsthafte Bedrohung“ ausgegangen sei. Dafür wird kein Beleg angegeben. Die Zerstörung des Gebäudes und die geringe Beschädigung umliegender Gebäude deute also darauf hin, dass Israel hier einen der Punkte der Völkermordkonvention (Dolus generalis) erfüllt habe, die „Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung“ abzielt.
Noch platter: Israel habe versucht, die Palästinenser auszulöschen, indem es künstliche Befruchtung unterbunden habe.
Es wurde aber nicht geprüft, ob zu dem Zeitpunkt Gefechte auch aus der Klinik heraus stattgefunden haben. Worauf Einschüsse an der Fassade des Gebäudes deutlich hinweisen. (Hatte berichtet, derzeit keine Bildrechte, sorry.)
Diese Argumentation reit sich ein in eine Kette von derartigen Aussagen.
Genau dieser Argumentation folgt auch der Bericht von Amnesty International (Abre numa nova janela), der Einzelfälle schildert (Dolus generalis), aber eine militärische Notwendigkeit gar nicht ausschließen kann. Und dann auch noch zu dem Ergebnis kommt, wenn das Gericht darauf bestehen würde, würde es die Definition von Völkermord zu streng auslegen.
Die drei Mitglieder der Kommission haben übrigens kurz nach Veröffentlichung der Analyse ihren Rücktritt angekündigt und sind inzwischen alle drei nicht mehr im Amt.
Persönliche Meinung
Es geht nicht einmal um Israel und Palästina. Man könnte die gleichen Maßstäbe an jeden Krieg anlegen - bemerkenswert genug, dass das nicht getan wird. Niemand wirft mit diesen Argumenten Russland einen Völkermord vor, obwohl die Tatbestände des Dolus generalis dort sehr viel offenkundiger sind.
Hier wird aus antiisraelischen und vereinzelt sicher auch antisemitischen Gründen die Definition von Völkermord verwässert. Was wiederum die grauenvolle Einzigartigkeit des Holocaust, in dessen Schatten sie geschrieben wurde, herabsetzt.
Es ist jedem selber überlassen, was er von dieser Analyse hält.
Ich lehne sie und alle anderen Ergebnisse ab, die diesem Schema folgen.
Ich sehe im Gazakrieg keinen Völkermord, sondern nur einen Krieg.