Kreis Bautzen darf Integrationsbeauftragte abschaffen
NEWS / INTEGRATION IM KREIS BAUTZEN
September 2025
Der Landkreis Bautzen ist in einer umstrittenen politischen Entscheidung vom Freistaat bestärkt worden: Er darf die Integrations- und Ausländerbeauftragte abschaffen. Die Landesdirektion Sachsen hat den entsprechenden Beschluss des Kreistags Bautzen als rechtmäßig bestätigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde konnte „keinen maßgeblichen Verstoß gegen die Sächsische Landkreisordnung feststellen“.
Der Bautzner Kreistag hatte im August 2024 auf Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich für die Abschaffung der Stelle gestimmt. Die langjährige Beauftragte Anna Pietak-Malinowska wurde daraufhin abgesetzt. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) kritisierte die Entscheidung scharf. Landrat Udo Witschas (CDU) hingegen begrüßte den Antrag mit der Begründung, der Kreis könne damit Geld sparen.
Ein Jahr lang geprüft
Ob das rechtens sei, hat Landesdirektion daraufhin ein Jahr lang geprüft - und nun dem Landrat Recht gegeben. Laut dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz ist die Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe eine sogenannte Soll-Vorschrift.
Die Kreise sind demnach grundsätzlich verpflichtet, einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten zu bestellen. Sofern sie sich als untere Integrationsbehörde verstehen. Ob der Kreis Bautzen diese Rolle erfüllen muss, ist zwischen Landratsamt und Sozialministerium noch nicht geklärt. Der Streit darüber dauert an. red