Der Übermedien-Newsletter von Stefan Niggemeier.

Liebe Übonnentin, lieber Übonnent,
„endlich!“ habe ich gedacht, als der „Spiegel“ in dieser Woche auf seiner „Backstage“-Seite einen Artikel veröffentlichte (Opens in a new window), in dem er über den Rechtsstreit um seine Rammstein-Titelgeschichte (Opens in a new window) informiert.
Am 17. Juli hatte die Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung und auf Twitter (Opens in a new window) verkündet, dass sie für Till Lindemann ein „weitgehendes Verbot“ gegen das Nachrichtenmagazin erwirkt habe. Drei Tage später antworteten die beiden „Spiegel“-Journalistinnen Ann-Kathrin Müller (Opens in a new window) und Juliane Löffler (Opens in a new window) mit mehrteiligen Twitter-Threads darauf und widersprachen: Der „Kern unserer Berichterstattung“ sei von der einstweiligen Verfügung, die Lindemann erwirkt hat, unberührt. „Das mag nach juristischem Klein-Klein klingen“, schrieb Löffler, „aber fair bleiben sollte man bitte schon.“