Skip to main content

AfD/FWKW-Fraktion stellt sich gegen Landesrecht

11. Juli 2025

Liebe Lesende,

die AfD/FWKW-Fraktion im Kreistag stellt sich gegen geltendes Landesrecht und will der neuen Hauptsatzung des Landkreises nicht zustimmen. Der Grund: Die neue Fassung der Hauptsatzung ist nach einem Einspruch des Innenministeriums nun korrekt gegendert - wie es das Landesgleichstellungsgesetz vorsieht. Das möchte die AfD/FWKW-Fraktion nicht, und so hat der Fraktionsvorsitzende Vincent Fuchs am Mittwoch im Kreisausschuss angekündigt, dass seine Fraktion gegen die geänderte Hauptsatzung stimmen werde. Die Fraktion SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS zeigte sich derweil angesichts des neuen Satzungsentwurfs erfreut, “dass das Landesgleichstellungsgesetz umgesetzt ist”, wie Thomas Irmer (SPD) als Fraktionsvorsitzender sagte. “Wir halten uns gern ans Gesetz, das da sehr eindeutig ist.”

Im Dezember war auf Antrag der Fraktionen CDU/FDP/Bauern/StdD und AfD eine Fassung (Opens in a new window) beschlossen (Opens in a new window) worden, in der nur vom Landrat und vom Kreisausschussvorsitzenden, also in der männlichen Form, die Rede ist - weil diese Funktionen durch konkrete Personen, nämlich Männer, bekleidet werden. Zudem war die Formulierung “Erste Beigeordnete”, also weiblich, enthalten - eine Position, die damals unbesetzt war. Diesen Umstand hatte das Innenministerium, unter anderem, kritisiert: Da es sich um ein Wahlamt handele, sei zwingend geschlechtsneutral zu formulieren, um nicht zu suggerieren, dass sich nur Frauen auf diese Funktion bewerben könnten.

Auf genau diese Frage zielte auch meine Presseanfrage vom Januar 2025 ans Innenministerium ab, als der Bewerbungsprozess um die Beigeordneten-Stelle gerade startete. Allerdings bekam ich von dort keine Auskunft, sondern erst im März die Information, dass die Satzung geprüft und das Ergebnis dem Landkreis mitgeteilt worden sei.

Die Korrektur der erst im Dezember beschlossenen Hauptsatzung war notwendig geworden, weil das Innenministerium zahlreiche Punkte als nicht rechtskonform kritisiert (Opens in a new window) hatte, darunter die Art des Genderns und Formulierungen zu Wertgrenzen und Geschäften der laufenden Verwaltung, Auskunftspflichten von Kreistagsmitgliedern, Öffentlichkeit von Gremien und die Verwendung des niedersorbischen Namens des Landkreises. Die geschlechterneutrale Formulierung ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Zustimmung für die korrigierte Hauptsatzung (Opens in a new window) wackelt. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Wochenkreisel and start the conversation.
Become a member