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Wie der Sparzwang den Gewaltschutz für Frauen und Kinder auslöscht

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN | Tina Steiger

Kann man Kurzsichtigen Weitsicht beibringen? Wahrscheinlich nicht. Aber Politiker:innen in Regierungsverantwortung erklären, dass ihre Kürzungspläne direkt den Gewaltschutz für zigtausenden von Gewalt betroffene Mütter und Kinder eliminieren? Vielleicht. Denn was die Bundesregierung plant, kommt direkt bei Frauen mit Kindern nach Gewalt an. Oder eben nicht mehr. Eine Analyse aus der Gewaltschutzperspektive

Es ist schon ein paar Wochen her, dass die Regierung um Friedrich Merz erörterte, wer alles künftig den Gürtel enger schnallen soll. Noch immer reiben sich die Menschen im Land die Augen. Denn statt Millionären oder Erben, Steuerflüchtlingen oder Superreichen, geht es vor allem den Bürgern Deutschlands an den Kragen, die auf Unterstützung angewiesen sind: Kranken, Menschen mit Behinderungen, Armen und Familien mit zu betreuenden Kindern. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, sitzt hier das größte Einsparpotential. Ohnehin faul rum.

Die Sparpläne, so enthüllte der Paritätische Gesamtverband, sollten erstmal nur intern – unter Bund, Ländern und Kommunen – diskutiert werden. Doch die Wohlfahrtsverbände schätzen die Zahlen und Vorhaben als so alarmierend ein, dass sie nun seit Wochen öffentlich für Debatten sorgen. 8,6 Milliarden Euro würden den Plänen nach allein im Sozialbereich gespart werden. An Kindern, Menschen mit Behinderung, an Menschen, die Sozialleistungen beziehen, an Familien, die auf (kostenfreie) Betreuungsplätze angewiesen sind. Ebenfalls an integrativen Leistungen zur Teilhabe, zum Lernen…

Wen juckt’s hören die einen Jens Spahn im Geiste sagen, andere fragen sich, wie die Systeme, in denen sie arbeiten oder selbst überleben, noch erhalten bleiben können angesichts dieser Einsparungen.
Einzelne Gruppen werden laut und machen deutlich, dass die Tatsache ausgerechnet bei den Schwächsten zu sparen, mehr bedeutet als nur Sparmaßnahmen. Es gehe um Grundrechte und darüber um die Frage: Ob Menschen, die Schutz und Hilfe benötigen, diese überhaupt noch bekommen sollten oder ob die Ausgaben für sie den gesellschaftlichen Wohlstand gefährden. Solidarität klingt anders und hört man der Bundesregierung bei den Erklärungsversuchen zu, hört es sich so an, als könne man
die Würde des Menschen oder grundsätzliche Rechtsansprüche auf ein menschenwürdiges Leben auch direkt mit zur Diskussion stellen.

Viel wurde seit dem Bekanntwerden von den Wohlfahrtsverbänden und einzelnen Interessensvertretungen mit einer Engelsgeduld bis hin zu berechtigter Wut erläutert. Warum Schulbegleiter nicht gleichzeitig mehrere Kinder mit Behinderungen an einer Schule praktisch begleiten können. Oder warum das Streichen von Leistungen für Menschen, die aus psychischen Gründen nicht das Haus verlassen können und dann aber dafür bestraft werden sollen, dass sie nicht zu Terminen erscheinen, schlicht unwürdig ist.

Den Gewaltschutz schlicht »vergessen«

Was bisher fehlt, ist der Bezug zum Gewaltschutz für Frauen und mitbetroffene Kinder. Der Bereich, den das Bundesjustizministerium nun endlich, wie es sagt, mit neuen Gesetzen stärken und besser aufstellen wolle. Müsse. Wenn man es genau nimmt, denn schon seit 2018 befindet sich Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention in der Pflicht, Frauen und mitbetroffene Kinder bei Gewalt zu schützen und ausreichend zu unterstützen. Und hier wird es insofern besonders interessant, als dass der Bund mit den Sparplänen den Vorgaben der Istanbul-Konvention direkt zuwiderhandelt.

So heißt es in Artikel 20 der Istanbul-Konvention zum Thema

Konkrete wirtschaftliche Hilfen gemäß Artikel 20

Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass den Opfern angemessene öffentliche Hilfsdienste zur Verfügung stehen:

  • Finanzielle Überbrückung: Direkte finanzielle Unterstützung für spezielle Bedürfnisse, um den Weg in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

  • Wohnungsnotfallhilfe: Kostenfreier oder finanzierbarer Zugang zu Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Unterstützung bei der Wohnungssuche.

  • Arbeit und Bildung: Staatliche Hilfen bei der Arbeitsuche, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit…

Viele der geplanten Einsparungen betreffen genau diese Punkte für von Gewalt betroffene Mütter und deren Kinder. Das ist nicht nur bitter für einzelne Betroffene, sondern auch ein irreführendes Signal einer Bundesregierung, die sich gleichzeitig auf die Fahnen geschrieben hat, mehr für Gewaltbetroffene und Überlebende zu tun, als Koalitionen zuvor.

Worum geht es genau? Im vorgesehenen Einsparpotential betreffen einige Punkte Frauen nach Gewalt besonders hart. Oft wird einzeln betrachtet, welche Kürzungen welche Gruppen betreffen. Aber nach Gewalt fallen bei von Gewalt betroffenen Müttern mit mitbetroffenen Kindern gleich mehrere Themen zusammen.

Beispiel Unterhaltsvorschuss:

Viele von Gewalt betroffene Mütter erhalten den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Der Staat zahlt für Väter, die keinen Unterhalt bezahlen. Rund 50 Prozent aller Alleinerziehenden erhalten für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil. Die Zahlungsverweigerer sind meist Männer, die Alleinerziehenden, die infolgedessen eine der größten armutsbetroffenen Gruppe in Deutschland ausmachen, sind Frauen. Die Zahlungsverweigerung ist vielfach Teil von Nachtrennungsgewalt. Auf finanzieller Ebene sind missbräuchliche Väter in der Lage, sich über den Unterhalt an ihren Frauen zu rächen, wohlwissend, dass denen das Geld zum Leben (mit den Kindern) fehlt. Der Steuerzahler springt hier für Täter ein. Doch der Unterhaltsvorschuss deckt bislang nur den Zahlungsausfall in Höhe des Mindestunterhalts ab. Davon wird, anders als beim regulären Kindesunterhalt, von Seiten des Staates ein ganzes Kindergeld abgezogen. Dieses Lücke im Betrag, der bei Alleinerziehenden ankommt, wird seit Jahren als Unrecht kritisiert. Die Betroffenen haben auf einen Ausgleich bzw. Wegfall des Abzugs gehofft. Nun stattdessen: Der Unterhaltsvorschuss soll nur noch sechs Jahre in Folge gezahlt werden und für Kinder ab zwölf Jahren ganz wegfallen. Geld in Höhe eines Nebenjobs. Vielleicht weil Kinder ab zwölf Jahren gar nichts mehr essen oder einfach schon selbst arbeiten sollten. Streichbar, weil Regierungsverantwortliche bei den Ärmsten, häufig nach Gewalt, noch weiteres Sparpotential sehen.

Beispiel Mietobergrenzen

Im Durchschnitt bleiben Frauen zwölf Wochen im Frauenhaus. Wenn denn wo Platz ist und sie dort überhaupt ohne Zustimmung des Täters mit gemeinsamen Kindern hindürfen. Und: Danach ist Schluss. Wenn Mütter Gewaltsituationen mit Kindern verlassen, scheitern viele von ihnen an sicherem Wohnraum. In vielen Fällen begründet dies eine zwangsweise Rückkehr zum Täter. Konsequente Wegweisung für die männlichen Täter scheint der Politik unmöglich und so suchen Frauen mit Kindern nach Plätzen, die nicht ausreichend verfügbar sind und nach Wohnungen, die sie entweder nicht bekommen oder nicht bezahlen können. Oftmals beides. Wenn Mütter dann auch erst beruflich wieder auf die Füße kommen müssen, sind sie auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen. Doch die haben starre Regeln, die bald noch strenger werden sollen. Neue Grenzen für Mietübernahmen sehen sehr begrenzte Miethöhen vor. Was darüber liegt, muss aus dem Regelsatz bezahlt werden und sprichwörtlich vom Mund abgespart. Die neuen Regeln sollen ab dem ersten Tag gelten. Finden Frauen nach Gewalt sicheren Wohnraum, wird er ihnen so oft nicht mehr bezahlt. Ein Dilemma, das für Alleinerziehende mit Kindern keine Frage von Luxus ist, sondern darüber entscheidet, ob das Einschreiben für die Bewerbung diese Woche noch im Budget liegt, ob Obst in der Brotdose sein wird oder ob sie mit den Kindern demnächst ein Dach über dem Kopf haben werden. Die Politik wirbt damit, den Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt zu verstärken. Dass sie am Ende nicht obdachlos werden, danach hat ja keiner gefragt.

Beispiel Teilhabe und Integration

Von Gewalt betroffene Frauen betreuen häufig schwer traumatisierte Kinder. An anderer Stelle im Magazin weisen Studien, die die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einer Dokumentation (2024) zusammengetragen haben, darauf hin, dass Kinder durch das Miterleben von Gewalt vielfache Spätfolgen aufzeigen. Diese Folgen wirken sich in vielen Fällen auf die Beschulbarkeit, auf die kindliche Entwicklung und in Form von Lernverzögerungen aus. Kommt für ein Kind eine bestehende Neurodivergenz hinzu, potenziert sich das Problem. Bisher ermöglichen Maßnahmen, wie etwa eine Schulbegleitung für diese Kinder, den sicheren Schulbesuch. Für die Mütter bedeutet das direkt die Möglichkeit, auf eine zuverlässige Beschulbarkeit zu setzen und selbst in diesen Stunden arbeitsfähig zu sein. Bisher haben Kinder mit besonderen Bedarfen ein Recht auf solche Hilfen zur Teilhabe und Integration. Kanzler Merz fand zuletzt öffentlich, man müsse hier überlegen, ob jedes Kind eine solche Betreuung brauche. Schließlich sehe er in einer Person pro Schule großes Einsparpotential. Eltern behinderter Kinder schlagen Alarm, denn Kinder, die nicht alleine die Toilette besuchen können, die in Anfällen selbstverletzend oder fremdverletzend sein könnten oder auch weglaufen würden, denkt Friedrich Merz aus Unwissen einfach nicht mit. Stattdessen werden die Nervensysteme dieser Schwächsten als Verhandlungsmaße und – sagen wir es, wie es ist, als politische Stimmungsmache – in den Ring geworfen. Im Bezug auf Kinder mit Behinderungen und traumatisierte Kinder nach Männergewalt wird deutlich, dass deren Würde in der Regierung längst nicht mehr von Belang zu sein scheint.

Beispiel Rechtsanspruch auf Ganztag

Verlassen Frauen Gewaltbeziehungen bedeutet das für die meisten Betroffenen Armut. Frauen übernehmen den Löwinnenanteil der Kinderbetreuung. Sie sind es auch, die oft über kein oder nur ein zu geringes Einkommen verfügen, wenn die Kinder klein sind und sie mit ihnen fliehen. Alleinerziehende sind im besonderen Maß darauf angewiesen, dass Kinderbetreuung angeboten wird und dass diese bezahlbar oder im besten Fall kostenlos ist. Nun überlegt die Bundesregierung laut, ob der Rechtsanspruch auf einen betreuten Ganztag denn wirklich so kommen müsse. Für viele Familien mit zwei Einkommen schon ein Problem. Für Alleinerziehende jedoch massiv existenzgefährdend. Frauen können nur dann verlässlich arbeiten, wenn die Kinder betreut sind. Wer das nicht verstehen will, hat die Lebensrealität von Frauen, insbesondere nach Gewalt nicht verstanden.

Beispiel Totalverweigerer

Nur wenn Kinder betreut und passend versorgt sind, können alleinerziehende Mütter arbeiten. Die neuen Kürzungspläne sprechen jedoch auch bei Frauen, die alleine Kinder betreuen gerne von Totalverweigern. Die Idee: Kinder von 12 Monaten können insoweit betreut werden, dass Frauen Jobs annehmen müssen. Hinzu kommen Kürzungen oder auch Streichungen, wenn Jobs abgelehnt werden oder Termine nicht eingehalten werden können. Was in der Theorie wie eine schlaue Idee klingt, scheitert an der gelebten Realität in den Familien. Besonders viele Frauen betreuen mit eigenem Trauma nach Gewalt schwer traumatisierte Kinder, die zum Teil nach den Umgängen beim missbräuchlichen Elternteil montags (oft auch dienstags) Schule und Kindergarten verweigern oder tagelang krank zuhause bleiben müssen. Betreuende Mütter agieren selbst am Limit und dürfen sich dann in den Jobcentern des Landes anhören, sie würden Arbeit verweigern.

Dieses Land hat ein Problem mit dem sozialen Verständnis von echten Familien und ihren Nöten. Statt in Hinterzimmern Kürzungspläne zu schmieden, die die Ärmsten in den Abgrund reißen, sollten Menschen gehört werden, die erklären, wo echte Grenzen liegen. Und was sie stattdessen wirklich brauchen.

Wer Betroffenen von Gewalt in diesem Ausmaß die Existenz gefährdet, widerspricht jedem Gewaltschutz. In sich stellen diese Einschnitte Folgebedrohungen für Frauen und Kinder dar, die sich aus Gewalt befreien konnten.

Für Täter gilt das nicht, denn die wirtschaftliche Situation von Tätern bleibt nach Trennungen nahezu unangetastet. Sie dürften am Ende aber sogar noch von den Kürzungen profitieren. Sie versuchen oft jahrelang, die Mütter ihrer Kinder psychisch zu zermürben und so zu schädigen, dass sie nicht mehr alleine ausreichend für ein Leben mit den Kindern sorgen können.
Dank der Pläne der Bundesregierung dürfte das nun deutlich schneller klappen.




Sujet Gewalt gegen Frauen

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