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Arm. Und bedroht. Wie die neue Grundsicherung gewaltbetroffene Alleinerziehende besonders gefährdet

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN / Tina Steiger

Flaschenpfand gilt als Zusatzeinkommen und schon heute geben Eltern in Bürgergeld an, dass sie hungern, damit Kinder im
Haushalt davon satt werden. Jetzt soll alles nochmal härter werden.
Besonders alleinerziehende Mütter erwartet nach Partnerschafts- gewalt nun ein Albtraum.

Die zuletzt von der Bundesregierung beschlossene Neuordnung der (un)sozialen Grundsicherung sanktioniert Menschen künftig nicht nur im Eilverfahren unter das (zulässige!) Existenzminimum, sondern leistet für von Gewalt betroffene Alleinerziehende und ihre Kinder einen aktiven Beitrag zu Folgegewalt, zu Wohnungs-losigkeit sowie der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Wie hängt das zusammen?

Multifaktorielle Armut

Alleinerziehende in Deutschland – in den meisten Fällen Frauen - sind mit 43 Prozent (Bertelsmann Stiftung) schon jetzt stark armutsbetroffen. Retten sich Mütter mit ihren Kindern vor Gewalt, verschärft sich die Situation durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren.

  • 12 Wochen verbringen Frauen durchschnittlich mit ihren Kindern im Frauenhaus. Die Zahl der Wochen steigt durch die wachsende Wohnungsnot immer weiter. Eine bezahlbare Wohnung für danach zu finden, ist schon jetzt für Alleinerziehende in manchen Regionen unmöglich. Die neue Verschärfung bei Mietübernahmen sieht eine Kürzung auf das zugelassene Mieten-Niveau vor. Ab dem ersten Monat. Heißt: Wohnungen, die zu teuer sind, werden nun auch übergangsweise nicht mehr voll bezahlt. Frauen fliehen oft mit nur einer Tasche und ohne eigenes Geld. Und viele gehen unfreiwillig zum Täter zurück, wenn Anschlusswohnraum nach dem Frauenhaus zu finden, (finanziell und logistisch) unmöglich erscheint. Ohne die Zustimmung des Kindsvaters dürfen Frauen mit Kindern zudem nach einer Trennung inoffiziell – und oft laut Jugendamt – nicht weiter weg ziehen als maximal 20 bis 50 Kilometer. Wer hier keinen bezahlbaren Wohnraum findet, ist gefährdet. Durch Armut auf der einen Seite und Familiengericht – im schlimmsten Fall wegen Kindesentziehung – auf der anderen.

  • Wer nach einer Flucht in ein entferntes Frauenhaus flieht und dann weiter entfernt neu anfangen soll, ist zudem mit dem Verlust von Job, Kitaplatz und Betreuungsnetz konfrontiert. Auch diese Mütter sollen nach der neuen Regelung keine Arbeit ablehnen dürfen. Die Neuregelung sieht vor, dass Kinder ab einem Jahr betreut werden müssen, so dass eine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt besteht. Wer je Umgänge gewährleisten musste oder bei begleiteten Umgängen dienstags vormittags um zehn anwesend sein musste, weiß, dass das nicht funktionieren kann.

  • Kleine Kinder stellen bei unzureichender Betreuung einen Hinderungsgrund am Arbeitsmarkt dar, jedoch gilt das bei gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen ohne Altersgrenzen.

  • Die Bedarfe betroffener Kinder reichen von Therapie über verminderte Schulfähigkeit und sind auch ohne finanzielle Sanktionen nur schwer von Alleinerziehenden zu bewältigen. Kommen jetzt der finanzielle Druck und die ständige Angst vor der Wohnungslosigkeit hinzu, kümmern sich unversorgt traumatisierte Frauen um mangelversorgt traumatisierte Kinder. In einem System, das sie nicht will und vor Gewalt nicht schützt.

Das Zusammenspiel aus fehlendem Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren, hohen Verfahrenskosten, psychischem Druck, fehlenden Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit, ungenügenden und unpassenden Angeboten der Kinderbetreuung und der Versorgung traumatisierter Kinder und Jugendlicher ergibt eine Form der staatlich induzierten Gewaltfortsetzung.

Schon jetzt gelten für Jugendämter weite Umzüge, fehlende eigene Zimmer, psychische Auffälligkeiten bei Kindern, die Absage von Terminen oder emotionale Zusammenbrüche der gewaltbetroffenen Mutter als Einstiegsgründe für Erziehungsunfähigkeits-Diagnosen, Umplatzierungen zu Tätern und Inobhutnahmen. Schon jetzt werden von Gewalt betroffene Mütter und ihre Kinder mit den Traumafolgen, den Verfahren und der finanziellen Gewalt größtenteils allein gelassen.

Die neue Gewissheit, dass nun die reale Gefahr der Obdachlosigkeit und damit der Entzug der Kinder hinzukommt, ist nicht nur grob fahrlässig Gewaltbetroffenen gegenüber. Es ist auch in sich Gewalt, Menschenrechtsverletzung, Missachtung der Schutzrechte gemäß der Istanbul-Konvention, Täterschutz und aktive Kindeswohlgefährdung. Täter-Vätern wird es leicht wie nie gemacht, Ex-Partnerinnen finanziell und psychisch in existenzbedrohende Zustände zu bringen.

Und in den Jugendämtern und Jobcentern? Sitzen schon jetzt teils misogyn argumentierende Sachbearbeiter:innen ohne Gewaltschutzwissen. In 2026 sollen wir uns auf die Einführung der Fussfessel freuen. Doch Deutschland hat nicht verstanden, dass Gewaltschutz dort nicht beginnt. Er beginnt dort, wo er durch die neue Grundsicherung nun massiv verfehlt wird. Dieses Fehlen im Gewaltschutz wird Frauen und Kinder aktiv zwingen, bei Tätern zu bleiben. Finanzielle und damit psychische Belastungen werden eskalieren, sodass Frauen nur noch schneller als erziehungsunfähig gelten.

Ein Paradigmenwechsel muss her

Alleinerziehende und gewaltbetroffene Mütter im Besonderen brauchen Schutz. Nicht den, den allein Frauenhäuser und Beratungsstellen für den ersten Moment leisten, sondern den, den nur ausreichend Geld, Wohnraum und Grundrechte bereitstellen können.

Die Gerichtsverfahren kosten zum Teil über Jahre fünf- bis sechsstellige Beträge, Traumata der Kinder werden nicht anerkannt und demnach von den Alleinerziehenden (Müttern!) allein aufgefangen und begleitet. Oft sind Spielegruppen tagsüber ein Teil der Lösung oder Kindertherapeuten auf Selbstzahlerbasis. Beides geht auf Kosten von Erwerbsarbeit und Geld zum Leben.

Hätten Frauen nach dem ersten Schlag Schutz und Rechte, hätten sie meist auch Geld übrig, um sich und ihre Kinder aufzufangen. Doch das Fehlen in Kombination mit institutioneller Gewalt, macht die Betroffenen unfreiwillig zu Empfängerinnen von Sozialleistungen, oft jahrelang. Einen Tod wird diese Regierung sterben müssen: Gewaltschutz oder hohe Kosten für Sozialleistungen für diese Frauen. Am besten beides, denn sonst kommen explodierende Kosten für schwer traumatisierte und unversorgte Kinder – die später zu Erwachsenen werden – für das System hinzu.

Was Frauen bei Gewalt brauchen:

  • Zu 100 % kostenfreie Gewaltschutzverfahren. Inklusive anwaltliche Vertretung, Verfahrenskosten, Gutachten (Diese müssen bei Gewalt verboten sein.)

  • Die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention

  • Insbesondere in Artikel 31, dem Ausschluss von Umgangs- und Sorgerecht für Täter

  • Freier, sofortiger Zugang zu Traumatherapie für Mutter und Kind ohne Wartezeit und ohne Zustimmung des Täters, notfalls bei privaten Praxen und mit Kostenübernahme durch den Staat

  • Verbot von Mediation, Schuldumkehr-Strategien, unwissenschaftlichen Konzepten der Täter-Opfer-Umkehr durch Beteiligte zulasten von Gewaltopfern inklusive der persönlichen Haftung für involvierte Verfahrensbeteiligte bei Zuwiderhandlung.

  • Dauerhafte Zuweisung der Wohnung für Mutter und Kind und dauerhaftes Betretungsverbot für Täter

  • 5.000 Euro Soforthilfe für von Gewalt betroffene Frauen für Neuanfang und zur Überbrückung

  • Darlehen für gewaltbetroffene Frauen mit hohen Laufzeiten und niedrigen Rückzahlraten, auch wenn keinerlei Sicherheiten vorliegen (Risiko trägt der Staat)

  • Speziell geschulte Teams im Jobcenter, die Frauen nach Gewalt und als Alleinerziehenden fachkundig weiterhelfen. Geschult in Trauma, Einschränkungen, Kindschaftsrechtsproblematik. Keine Schema-F-Lösungen, keinerlei Sanktionen.

  • Unterhaltsvorschuss durch den Staat ab Tag 1 der Trennung. Auszahlung zu 100 Prozent ohne Abzug. Der Staat holt das Geld bei den Vätern selbst.

Wer beim Lesen Schnappatmung bekommen hat: Zahlungsverweigernde Väter kosten das Land jedes Jahr 3,2 Milliarden Euro. Unterhaltsverweigerung muss zu Haftstrafen führen. Das senkt die Kosten drastisch und macht das Geld frei für die oben genannten Leistungen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

Je stärker zudem die Bereitschaft zum Gewaltschutz für Frauen und Kinder voranschreitet und reale Änderungen herbeiführt, desto geringer werden die Kosten, die Frauen tatsächlich in Anspruch nehmen.

Sujet Gewalt gegen Frauen

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