Passer au contenu principal

Zwangsgelder – kumulativ vollstreckbar oder konsumiert?

Einem Bürger wird wegen der Nichterfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ein Zwangsgeld von 1.000 € angedroht. Da er seiner Pflicht weiterhin nicht nachkommt, wird das Zwangsgeld festgesetzt und zugleich ein höheres Zwangsgeld von 2.500 € angedroht. Schließlich wird auch dieses Zwangsgeld festgesetzt. Nun soll vollstreckt werden. Aber was genau? Beide Beträge – also 3.500 € – oder nur die zuletzt festgesetzten 2.500 €?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.
Adhérer