[Aktualisierte Fassung vom 27.08.2022] Zahlreiche Arbeitgeber gewährten ihren Mitarbeitenden in den vergangenen Jahren und Monaten Corona-Prämien oder Corona-Sonderzahlungen. Hat ein Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen pfändbar oder unpfändbar sind.
Date
27/08/2022
0 commentaire
Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.