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BGH zum pfandfreier Betrag bei Unterhaltsvollstreckung und laufendem UVG-Bezug (II)

Folgende Fallkonstellation: Das Land vollstreckt rückständigen, nach § 7 UVG übergegangenen Unterhalt. Dem Kind, dessen Unterhaltsansprüche übergegangen sind, gewährt der Schuldner keinen laufenden Unterhalt. Er hat jedoch ein weiteres minderjähriges Kind, das in seinem Haushalt lebt und für das er laufenden Unterhaltsvorschuss erhält, weil dessen Mutter keinen Unterhalt zahlt:

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