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Der verschuldete Lehrer

Der Schuldner ist verbeamteter Lehrer an einer kommunalen Schule. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde will den Anspruch auf Besoldungszahlung pfänden und gibt als Drittschuldner die Schule an. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird unter der Schulanschrift zugestellt. Es meldet sich jedoch niemand. Die zuständige Besoldungsstelle des Landes kennt keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Was ist passiert und was hätte besser geschehen sollen?

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