[Dieser Beitrag erschien zuerst am 28. März 2023 auf Substack.]
Es sind ungewöhnliche Zeiten für Arbeit in der deutschen Wissenschaft: Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind erneut Gegenstand einer Debatte, die weit über die Wissenschaft hinaus ihre Kreise zieht. Anlass ist das Eckpunktepapier (Öffnet in neuem Fenster) zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), veröffentlicht am 17.3., das bereits am 19.3. wieder zurückgezogen wurde. Mit der von inzwischen bald 3.000 professoralen Mitstreiter_innen getragenen Initiative #ProfsFürHanna/#ProfsFürReyhan (Öffnet in neuem Fenster) hat die Diskussion einen neuen Höhepunkt erreicht.
Eine Reform für unser Wissenschaftssystem: Das WissZeitVG als optimaler Startpunkt
Wir stecken mittendrin in diesen Entwicklungen. Ihr Ausmaß und ihre Konsequenzen werden sich erst rückblickend abschätzen lassen. Eines aber steht bereits fest: Wissenschaftler_innen aller Statusgruppen und Fachdisziplinen sind nicht mehr bereit, sich mit Bedingungen abzufinden, die für zahlreiche Menschen in der Wissenschaft unfair und für die Wissenschaft selbst schädlich sind. Sie setzen sich solidarisch für eine Reform des deutschen Wissenschaftssystems ein, die beim WissZeitVG ansetzt. Ohne Frage ist die Sache mit einer Reform des Gesetzes allein nicht getan – es braucht weitere Umgestaltungsmaßnahmen in anderen Bereichen, etwa in der Finanzierung der deutschen Wissenschaft (Stärkung der Grundfinanzierung statt Fokussierung auf Drittmittel).

Nichtsdestotrotz ist eine Reform des WissZeitVG der optimale Startpunkt, um das deutsche Wissenschaftssystem fair, nachhaltig und leistungsfähig aufzustellen: Allzu oft verloren sich bisherige Versuche zur Umgestaltung des Systems im Bermudadreieck der Verantwortungsdiffusion, in dem die beteiligten Akteur_innen stets auf die Verantwortung der anderen Beteiligten verweisen, aber nie die eigene annehmen. Es ist unbestritten, dass eine Umgestaltung angesichts verwobener Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Institutionen komplex ist. Gerade deshalb aber ist das WissZeitVG als Bundesgesetz der optimale Ansatzpunkt, um eine umfassendere Reform ins Rollen zu bringen: Als Bundesgesetz gilt es einheitlich in allen deutschen Bundesländern; das ist bei den Landeshochschulgesetzen und individuellen (Selbst-)Verpflichtungen der einzelnen Institutionen anders. Es gilt also, mithilfe der Novellierung des Gesetzes einen Anstoß zu geben für eine Reform, die sich auf andere Bereiche des Wissenschaftssystems ausweitet.
Neue Regelungen im WissZeitVG: Was sollte drinstehen?
Wie aber könnte ein WissZeitVG aussehen, das einen solchen Anstoß zu geben vermag? Dazu haben Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon und ich in einer Sonderausgabe (Öffnet in neuem Fenster) dieses Newsletters vom 20. März einige Kernpunkte notiert. Hier noch mal in aller Kürze:
Für die Promotion bedarf es einer verbindlichen Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren.
Die Befristung von Postdocs braucht eine Anschlusszusage: Zu Beginn eines zeitlich klar begrenzten befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbaren Beschäftigte und Arbeitgeber bestimmte Ziele. Werden diese Ziele erreicht, erfolgt die Entfristung der Beschäftigten. Wie genau eine solche Anschlusszusage geregelt werden könnte, ist Gegenstand der heutigen Beiträge von Georg Jongmanns (Öffnet in neuem Fenster) und von Simon Pschorr (Öffnet in neuem Fenster) auf dem Blog von Jan-Martin Wiarda.
Klar ist auch: Der Ausgleich von Benachteiligungen muss in Form von verbindlichen Regelungen im WissZeitVG verankert werden. Anderenfalls laufen alle Versuche, das Wissenschaftssystem diverser und damit gerechter auszugestalten, zwangsläufig ins Leere.
Und wie geht’s weiter, #IchBinHanna? Nochmal Vollgas geben für ein besseres Wissenschaftssystem
Normalerweise schließt dieser Newsletter mit der Rubrik „Was gibt’s Neues, #IchBinHanna?“. Allerdings kommt man dieser Tage angesichts des Tempos aktueller Entwicklungen kaum noch hinterher, was die Neuigkeiten betrifft – deshalb schließe ich stattdessen mit zwei Fragen, die mindestens genauso wichtig sind, weil sie mit darüber bestimmen, was ich hier zukünftig an #IchBinHanna-Neuigkeiten werde verkünden können: Wie geht’s jetzt weiter? Und: Was können wir als Mitglieder des deutschen Wissenschaftssystems dazu beitragen? Die kurze Antwort auf die zweite Frage lautet: Eine Menge. Denn wir Wissenschaftler_innen sehen an den vergangenen anderthalb Wochen vor allem eins: Wir müssen die gesetzlichen Regelungen, die über unsere Arbeit bestimmen, keineswegs ohnmächtig hinnehmen. Wir verfügen über eine beachtliche kollektive Handlungsmacht! Allein: Auch, wenn wir seine Umrisse schon am Horizont ausmachen können, ist der Weg zu einem besseren deutschen Wissenschaftssystem kein Sprint, sondern ein Marathon. Es ist an uns allen, jetzt dranzubleiben, hartnäckig zu sein und weiter gemeinsam für bessere Bedingungen zu streiten. Aber wie? Zuallererst: Bleiben wir mit unseren Anliegen sichtbar und laut in den Sozialen Medien und auf allen Kanälen, die uns zur Verfügung stehen. Nutzen wir persönliche Kontakte zu Abgeordneten, Ministerien und akademischen Akteur_innen. Am 30.3. von 10-12 Uhr findet im BMBF erneut eine Debatte um das WissZeitVG statt, zu der verschiedene Institutionen und Initiativen beitragen. Die Veranstaltung wird live gestreamt. Eine Begleitung und Dokumentation der Veranstaltung in den Sozialen Medien ist erfahrungsgemäß wichtig. Wer zuschauen und mittwittern will, sollte dabei die einschlägigen Hashtags verwenden: #IchBinHanna, #IchBinReyhan, #ProfsFürHanna, #ProfsFürReyhan & #WissZeitVG. Aber auch über die Sozialen Medien hinaus lohnt es sich, alle zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen – seien es Blogs, die klassischen Medien, E-Mail-Verteiler, lokale Initiativen o.ä.
Wir haben gemeinsam sehr viel erreicht. Laufen wir die letzten Meter gemeinsam, auch wenn es anstrengend ist: Es lohnt sich, denn auf uns wartet nicht weniger als ein besseres Wissenschaftssystem – für uns, für die, die nach uns kommen, und für die Wissenschaft selbst.