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FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann wegen Hasspostings verurteilt

„Recht auf Sicherheit gilt auch im digitalen Raum“, LG Klagenfurt bestätigt Anträge von Sebastian Bohrn Mena und trägt FPÖ-Nationalrat die Löschung der Kommentare und Urteilsveröffentlichung auf - Urteil noch nicht rechtskräftig

Einen weiteren wichtigen Erfolg können Veronika und Sebastian Bohrn Mena in ihrem Kampf gegen rechten Hass und digitale Gewalt verbuchen. Seit Sommer 2025 gehen sie gegen strafrechtlich relevante Äußerungen im Netz vor, wieder betrifft es einen hochrangigen Mandatar & Funktionär der FPÖ. Über 50 Personen und Organisationen aus dem FPÖ-Netzwerk sind bislang in digitale Gewalt gegen das Ehepaar verstrickt.

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Das Landesgericht Klagenfurt hat in einer Verhandlung am 8. Januar 2026 den FPÖ-Sicherheitssprecher & Nationalratsabgeordneten Gernot Darmann zur Löschung von diversen Hasskommentaren, die auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht worden waren, sowie zur Urteilsveröffentlichung und vollen Kostenübernahme verurteilt. Bohrn Mena wurde von Dr. Franz Zimmermann vor Ort anwaltlich vertreten.

Gewaltfantasien auf Profil des Sicherheitssprechers

Über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg waren mutmaßlich strafrechtlich relevante Kommentare gegen Sebastian Bohrn Mena nicht gelöscht worden, die auf dem offiziellen Facebook-Profil des FPÖ-Sicherheitssprechers und Obmanns der FPÖ-Klagenfurt veröffentlicht wurden. Darunter fanden sich auch offene Gewaltfantasien sowie zahlreiche rassistische und entmenschlichende Äußerungen.

Einige der vielen Postings, die jahrelang auf dem Profil des FPÖ-Nationalratsabgeordneten standen

Darmann, der in dem Verfahren von FPÖ-Anwalt Christoph Völk vertreten wird, hatte dagegen umfangreiche Einwendungen eingebracht – er wollte also offenbar partout nicht gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Kommentare zu löschen. Eine „Überwachung und Prüfung der unter seinem Post geteilten Kommentare“ wäre „nicht zumutbar“, gab er dem Gericht mit Schriftsatz bekannt. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und sprach ein deutliches Urteil aus.

Recht auf Sicherheit gilt auch im digitalen Raum

Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Sicherheit im digitalen Raum. Dass ausgerechnet der FPÖ-Sicherheitssprecher das offenbar nicht so sieht und sich gegen die Löschung von Gewaltfantasien auf seinem Profil wehrt, lässt tief in die Seele dieser Partei blicken. Ich bin froh, dass das Gericht hier ein deutliches Zeichen gesetzt und dem Herrn Abgeordneten eine Lehrstunde erteilt hat“, so Sebastian Bohrn Mena.

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Demnach muss Darmann die Postings nicht nur löschen, sondern auf seinem Facebook-Profil auch über die Verurteilung informieren und die gesamten Kosten übernehmen. Damit wird hoffentlich auch eine abschreckende Wirkung erzielt. Ob er dagegen berufen wird ist nicht bekannt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Binnen drei Tage müsste eine Berufung bekanntgegeben werden.

RA Kerschbaumer: Nicht Ressourcen, sondern Anstand fehlt

Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der rechtliche Vertreter von Veronika und Sebastian Bohrn Mena in allen Verfahren gegen rechten Hass und digitale Gewalt ergänzt:

"Gernot Darmann hat versucht, sich hinter dem sogenannten ‚Host-Provider-Privileg‘ zu verstecken – einer Regelung, die für technische Dienstleister gedacht ist, nicht für politische Akteure, die Hasskommentare als Reichweiten-Booster dulden. Für ihn war es laut eigener Prozessbehauptung ‚unzumutbar‘, in den Kommentarspalten für jene Sicherheit zu sorgen, die er politisch stets fordert.

Wenn es nicht wirklich passiert wäre, würde man es nicht glauben: Der Sicherheitssprecher einer Partei, die unablässig "Sicherheit" verspricht, weigerte sich, für Sicherheit auf seinem eigenen digitalen Terrain zu sorgen.

Wer im Raum seines Social-Media-Profils die Türen für Hetze öffnet, muss auch dafür sorgen, dass der Müll rausgetragen wird. Dass er sich gegen die bloße Löschungspflicht von Gewalt mit Händen und Füßen gewehrt hat, zeigt, dass hier nicht die Ressourcen fehlten, sondern der Anstand.”

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Kategorie Vor Gericht

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