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Hetze zu liken, heißt Hetze zu verstärken

Gastkommentar von Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt mit Kanzlei in Lienz

Als Rechtsanwalt mit täglicher Praxis im Medienrecht erlebe ich häufig die Folgen digitaler Sorglosigkeit. Eines der meistunterschätzten Risiken im Netz ist das scheinbar harmlose „Like“. Stellen Sie sich vor: Sie scrollen durch Ihren Feed, sehen einen hämischen Kommentar über jemanden und tippen reflexartig auf den Daumen-hoch-Button. Zack! Sie haben gerade eine rechtliche Lawine ausgelöst.

Auf den ersten Blick wirkt es unschuldig, ein kurzes Daumendrücken - in der rechtlichen Wirklichkeit aber eine  explosive Mine, verborgen im digitalen Gelände. Die Detonation kann Jahre nach Ihrer scheinbar belanglosen Interaktion erfolgen. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen anhand realer Beispiele, warum.

Ihr unsichtbarer Fingerabdruck: Warum ein "Like" auf Social Media Sie ins Gefängnis bringen oder Tausende Euros kosten kann

Vergessen Sie die Vorstellung, ein "Like" sei nur eine passive Kenntnisnahme. Die Rechtsprechung sieht das fundamental anders. Ein „Like“ ist juristisch eine aktive Handlung mit gravierenden Konsequenzen:

1. Zueigenmachung und digitaler Applaus

Mit einem „Like“ machen Sie sich den Inhalt des Beitrags öffentlich zu eigen. Sie identifizieren sich mit dessen Botschaft. Es ist, als stellten Sie sich neben den Verfasser und riefen laut: „Genau richtig!“ Der Like-Button ist kein Spielzeug - er ist der Auslöser eines digitalen Lautsprechers, dessen Echo weit schallt.

Stellen Sie sich vor, jemand schlägt eine Person auf offener Straße und Sie stehen daneben und klatschen laut Beifall. Genau das ist ein "Like": digitaler Applaus. Sie bestärken den Täter in seinem Handeln. Das OLG Wien hat bereits klargestellt, dass ein Like eine ausdrückliche positive Billigung darstellt.

Wenn der gelikte Beitrag eine Lüge oder eine Beleidigung enthält, haben Sie diese durch Ihr "Like" öffentlich unterstützt.

2. Weiterverbreitung: Der Algorithmus als Brandbeschleuniger

Noch gefährlicher ist die technische Realität. Ein "Like" ist ein aktiver Befehl an den Algorithmus der Plattform. Sie weisen Facebook oder TikTok an: "Dieser Inhalt ist relevant, zeige ihn mehr Menschen!” - in der Logik der Algorithmen der Lautstärkeregler für das große DJ-Fest eines Shitstorms.

Sie sind nicht mehr nur Zuschauer, sondern aktiv verantwortlich für die Vergrößerung des Schadens. Sie gießen Benzin ins Feuer. 

Die strafrechtliche Sprengkraft eines Likes: Der Weg ins Gefängnis

Auch wenn Sie es nicht wissen, lauert das Strafrecht hier hinter Ihnen als unsichtbarer Sheriff. Warum? Weil es keine passive Geste ist, sondern eine aktive Zueigenmachung und Weiterverbreitung.

1 Jahr Haft - für einen Klick.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Wer einen Beitrag liked, der unwahre, ehrverletzende Behauptungen über eine Person verbreitet, macht sich nach dem Strafrecht der Üblen Nachrede (§ 111 StGB) schuldig. Noch ernster wird es, wenn der gelikte Beitrag nationalsozialistisches Gedankengut enthält: Dann droht sogar ein Verfahren vor dem Geschworenengericht mit Haftstrafen von deutlich mehr als einem Jahr.

Die Justiz wertet ein „Like“ in solchen Fällen als aktiven Tatbeitrag. Das Oberlandesgericht Wien hat bereits festgestellt, dass das Liken eines rufschädigenden Beitrags eine „Förderung der Tat des unmittelbaren Täters“ darstellt. Auch ein Erlass des BMJ unterstreicht, dass der Like-Button strafrechtlich relevant sein kann, da er als ausdrückliche Zustimmung interpretiert wird.

Diese strenge Sichtweise ist kein österreichisches Spezifikum. Gerichte in Deutschland und der Schweiz beurteilen das Liken ebenfalls als strafbar, da es eine zustimmende Weiterverbreitung ehrverletzender Inhalte darstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bringt es auf den Punkt: „Hetze zu liken, heißt Hetze zu verstärken.“ Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH C-40/17 „Fashion ID“) erkannte bereits die Verantwortlichkeit für das bloße Einbinden eines Like-Buttons - umso stärker gilt dies für dessen aktive Betätigung.

Die Konsequenzen sind hart und vielen nicht bewusst: Aufgrund der großen Reichweite sozialer Medien greift bei ganz simplen, ehrenrührigen Behauptungen die nur geliked werden bereits der verschärfte Absatz 2 des § 111 StGB. Das bedeutet konkret: Selbst ein vermeintlich harmloser Klick kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer empfindlichen Geldstrafe bestraft werden.

Zivilrechtliche Tsunamis:  Der finanzielle Albtraum des "Shitstorms"

Nun zum Zivilrecht, wo die Wellen noch höher schlagen können. Während die strafrechtlichen Folgen schmerzen, können die zivilrechtlichen Konsequenzen existenzbedrohend sein. Dies gilt insbesondere im Kontext eines sogenannten "Shitstorms" einer digitalen Hetzjagd.

Hier hat der Oberste Gerichtshof in 6 Ob 210/23k eine wegweisende Entscheidung getroffen, die jeder kennen muss.

Das Liken als rechtlich vollwertiger Beitrag zum Shitstorm

Der OGH hat klargestellt, dass auch ein minimalistischer Tatbeitrag bei einem Shitstorm ein "konkret gefährliches Handeln" darstellt. Auch wenn Sie nur einer von tausenden sind, die geliked haben, sind Sie juristisch voll in der Haftung.

Besonders brisant daran ist die Anwendung der sogenannten Solidarhaftung: Wenn viele Beteiligte zusammenwirken - wie es bei einem Shitstorm typisch ist -, lässt sich oft nicht mehr feststellen, wer welchen konkreten Schaden verursacht hat. Die einzelnen Beiträge verstärken sich gegenseitig, und der Schaden wächst exponentiell. Die Konsequenz laut OGH: Jeder Einzelne haftet für den gesamten Schaden.

Das 100.000-Euro-Like

Was bedeutet das konkret? Der Algorithmus der Plattform nimmt Ihr Like als Signal, den Beitrag weiterzuverbreiten - er multipliziert sich, erreicht Hunderte oder Tausende Augen und verstärkt die Schädigung.

Beispiel: Ein User postet einen diffamierenden Kommentar über einen Kollegen, der ihn als "Betrüger" darstellt. Sie liken es, weil es Ihnen in einem Moment der Frustration passt. Plötzlich sehen Ihre Freunde den Post öfter, teilen ihn vielleicht weiter, und der Betroffene erleidet Rufschäden, die zu Jobverlust oder gesundheitlichen Problemen (z.B. Depressionen durch Mobbing) führen.

Medien berichten. Arbeitgeber des Betroffenen werden informiert. Der Ruf ist zerstört. Die Psyche bricht. Ein Burnout. Eine Kündigung. Eine Klage.

Und sie waren der 17. Liker.  Das genügt. Die Schlagkraft eines Shitstorms liegt in der massenhaften Verbreitung durch viele einzelne. Jeder einzelne ist eine Schneeflocke - aber gemeinsam lösen sie die Lawine aus.

Sie haben nicht nur zugestimmt - Sie haben aktiv mitgemacht. Das OLG Wien hat klargestellt, dass solch ein Like eine Förderung der Tat des unmittelbaren Täters darstellt und Sie haftbar macht.

Aufgrund der OGH-Entscheidung kann das Setzen eines Likes zur vollen Haftung führen. Wir sprechen hier schnell von Haftungen, die auch 100.000 Euro übersteigen können.

Das Opfer kann sich Sie heraussuchen und von Ihnen den Ersatz des gesamten Schadens fordern. Ihr Like war das Werfen eines Steins in einen Teich - die Wellen erreichen jetzt Ufer, die Sie nie sehen, aber für die Sie zahlen müssen.

Beispiele aus der Praxis

1.        Facebook-Kommentar zu einem Todesfall: Ein Nutzer liked einen Post, der zwei namentlich erkennbaren Opfern jede Würde abspricht. Das LG Meiningen sah im Like die öffentliche Billigung und Zueigenmachung - strafrechtlich relevant.

2.        Instagram-Posting über Lokalpolitiker: Jemand liked die Behauptung, der Betroffene sei „Rassist“ und „Faschist“. Schweizer Richter bewerteten solches Liken als zustimmende Weiterverbreitung und verurteilten wegen übler Nachrede.

Häufige Irrtümer - kurz beantwortet

•           „Ich hab nur geliked, nicht geschrieben.“ Juristisch zählt die Außenwirkung. Wer liked, äußert sich selbst und hilft bei der Verbreitung.

•           „Mein Like sieht ja kaum jemand.“ Schon die Möglichkeit der breiten Wahrnehmung und die algorithmische Multiplikation begründen die Gefahr.

•           „Ich habe später entliked.“ Strafbarkeit und Haftung knüpfen an den Zeitpunkt der Kundgabe an. Das spätere Entfernen beseitigt die bereits eingetretene Rechtsverletzung nicht.

Im digitalen Wilden Westen - ein Klick ist wie ein Schuss

Man könnte sagen, wir leben im digitalen Wilden Westen, vielleicht sogar in einer digitalen Steinzeit. In dieser Ära des 21. Jahrhunderts - halb Goldrausch, halb rechtsfreier Raum - trägt jeder eine potenzielle Waffe in seiner Hosentasche. Ein einfacher Klick nach oben kann einen anderen Menschen tief nach unten drücken. Wer liked, feuert zwar keine Kugel ab, aber er füttert den Algorithmus, und dieser schleudert die Botschaft in die Welt hinaus.

Die Zeiten digitaler Naivität sind endgültig vorbei. Wir müssen uns von der Illusion verabschieden, dass unsere Handlungen im Internet weniger real oder folgenlos seien.

Ein "Like" ist Ihre Unterschrift

Die Welt hat sich verändert. Im digitalen Zeitalter bedeutet "Ich stimme zu" nicht nur Applaus, sondern: Aktive Reichweitenverstärkung durch Algorithmen. Ein Like ist nicht mehr nur Ihr harmloser Daumen - es ist ein Befehl an den Algorithmus: "Zeig das mehr Menschen.” Ihr Like ist keine harmlose Geste. Es ist juristisch betrachtet Ihre Unterschrift unter eine Aussage, die jemanden diffamiert.

Bevor Sie das nächste Mal auf "Gefällt mir" klicken, halten Sie kurz inne. Fragen Sie sich: Würde ich das im echten Leben laut sagen? Wenn nein, Finger weg!

Fragen Sie sich: Bin ich bereit, für diese Aussage ins Gefängnis zu gehen oder mein Haus zu verlieren? Wenn die Antwort Nein lautet, scrollen Sie weiter.

Kategorie Gastkommentare

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