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Erfolg gegen FPÖ Wien: Gericht urteilt wegen dutzender Hasskommentare

Erstinstanzliche Verurteilung von Medieninhaberin FPÖ-Wien als Betreiberin der Seiten von FPÖ-Funktionären Dominik Nepp, Maximilian Krauss und Leo Lugner

Nachdem vor kurzem ein FPÖ-Kandidat aus Niederösterreich vom Landesgericht für Strafsachen in Krems verurteilt wurde, weil er Sebastian Bohrn Mena als „Linke Zecke“ bezeichnet hatte, fand heute der nächste Prozess gegen die FPÖ statt. Diesmal ging es in Wien gegen die Landespartei Wien als Medieninhaberin mehrerer Facebook-Profile hochrangiger Funktionäre, darunter jenem von Parteichef Dominik Nepp.

Dutzende Kommentare mit teils stark rassistisch bzw. sexistisch konnotierten Beleidigungen gegen Veronika und Sebastian Bohrn Mena wurden auf den Facebook-Profilen von FPÖ-Wien-Chef Dominik Nepp, FPÖ-Wien-Klubobmann Maximilian Krauss und FPÖ-Landtagsabgeordneten Leo Lugner bereits vor einiger Zeit veröffentlicht. Diese Beleidigungen wurden über die gesamte Zeit hinweg nicht gelöscht.

Strafrechtlich relevante Kommentare wurden nicht gelöscht

Bei den Kommentaren handelt es sich um Äußerungen wie „Klagsfut“, „Schwanzlutscher“, „Ratte“, „Schafskopf“, „Arschloch“ oder „Drecksau“. Es wurden aber auch offen gewaltverherrlichende Äußerungen getätigt, darunter etwa „Der hat ein Gesicht wie ein Gartentor Stundenlang zum zuschlagen“ oder „Oida gib da de Kugel. Und wir haben wieder ein Arschloch weiter“.

Dr. Robert Kerschbaumer als rechtsfreundliche Vertretung von Veronika und Sebastian Bohrn Mena reichte aufgrund dessen im Juli bzw. August 2025 medienrechtliche Anträge gegen die Betreiberin der Facebook-Profile ein, in allen drei Fällen ist dies die FPÖ-Landesgruppe Wien. Verlangt wurde die Löschung der entsprechenden Kommentare sowie die Veröffentlichung einer allfälligen Verurteilung.

FPÖ Wien bekämpfte Antrag auf Löschung & Urteilsveröffentlichung

Im August 2025 erging daher sowohl hinsichtlich des Facebook-Profils von Dominik Nepp als auch jenem von Maximilian Krauss und im September wegen Leo Lugner die gerichtliche Anordnung, eine entsprechende Mitteilung zu veröffentlichen. Diesen Anordnungen wurde entsprochen.

Um sich gegen allfällige, in diesen Fällen aber gar nicht von Veronika & Sebastian Bohrn Mena begehrte Schadenersatzansprüche zu wappnen, wehrte sich die FPÖ Wien jedoch gegen eine gerichtlich aufgetragene Einziehung der Kommentare durch Löschung und Veröffentlichung eines Urteils.

Dazu Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer: „Die Meinungsäußerungsfreiheit endet dort, wo der Tatbestand einer strafbaren Handlung – wie hier einer Beleidigung – erfüllt ist. Genau das war bei diesen dutzenden Hasskommentaren der Fall. Die FPÖ Wien hat versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen: Eine Pflicht zur Überwachung und Löschung würde ihre Verpflichtungen als Medieninhaber unzulässig überspannen. Dieses Argument hat das Gericht zurecht vom Tisch gewischt.”

Es ist absurd: Ausgerechnet die FPÖ, die Partei, die wie keine andere in Österreich Social Media professionell bespielt und über ein riesiges Team dafür verfügt, lässt die Kommentarspalten ihrer Spitzenfunktionäre frei laufen und behauptet dann, sie könne nichts dafür. Fakt ist aber: Ein Medieninhaber haftet für strafbare Inhalte verschuldensunabhängig. Wer seine Kommentarfelder zu einer Kloake für Hass und Hetze verkommen lässt, verleugnet die klaren gesetzlichen Sanktionen, die das Mediengesetz vorsieht. Die FPÖ bietet große Bühne und muss auch Hausrecht ausüben und Opfer schützen.“

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat alle Anträge zusammengezogen, diese wurden nunmehr zusammen vor Richter Mag. Handsur verhandelt, als Vertreter der Gegenseite fungierte Rechtsanwalt Völk.

Urteil als klares Zeichen gegen digitale Gewalt

Richter Handsur gab den Anträgen von Veronika & Sebastian Bohrn Mena in fast allen Punkten statt, das umfasst demnach fast 50 strafrechtlich relevante Kommentare auf den drei FPÖ-Profilen. Nur drei Kommentare wurden vom Richter nicht als Beleidigung bewertet, sondern noch als „Meinungsfreiheit“ und somit nicht zur Löschung anerkannt.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen digitale Gewalt und rechten Hass. Das Gericht hat damit klargestellt, dass Hasskommentare kein Kavaliersdelikt sind und dass Medieninhaber dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Wir hoffen, dass die FPÖ künftig sicherstellt, dass der Hass, den sie unserer Meinung nach in vielen ihrer Aussagen schürt, zumindest nicht in schriftlicher Form auf ihren Profilen stehenbleibt. Wir werden jedenfalls gegen jeden Kommentar rechtlich vorgehen und wollen damit auch zur Demokratiepflege beitragen“ so Veronika & Sebastian Bohrn Mena.

Die Bohrn Menas haben angekündigt wegen der drei Kommentare, die vom Richter nicht als Beleidigungen anerkannt wurden, in Berufung zu gehen. Immerhin ist es nicht nachvollziehbar, wieso Sebastian Bohrn Mena sich sinngemäß als „koksender Andenbewohner“ bezeichnen sollen lassen muss.

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Kategorie Vor Gericht

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