Sich gegen digitale Gewalt zu wehren ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann auch sehr aufwendig und nervenaufreibend sein. Vor allem dann, wenn die Täter glauben, dass sie klüger als ihr Gegenüber sind – und vor Gericht entsprechend pokern. Genau das passiert leider öfter als man meinen mag. In geheimen Facebook-Gruppen sprechen sie sich sogar untereinander ab, wie man eine Verurteilung am besten verhindern kann.
Eine beliebte Strategie ist da zum Beispiel die Schutzbehauptung, man hätte nur „versehentlich“ einen Beitrag geliked. Man hätte also gar nicht absichtlich und bewusst seine Zustimmung zu einem strafrechtlich relevanten und öffentlich einsichtigen Kommentar abgegeben, sondern sei beim Scrollen quasi „abgerutscht“. Einen solchen Fall haben wir vor kurzem erlebt und er ist geradezu prototypisch.
Rufschädigende Behauptung nach FPÖ-Kritik an Veronika
Alles beginnt im August 2025. Eine Person wurde ausgeforscht, die auf der Facebook-Seite eines reichweitenstarken Mediums einen Kommentar geliked hatte. Das Medium hatte berichtet, dass eine von Veronika organisierte Veranstaltung zum Thema „Rechter Frauenhass“ im Volkstheater von der FPÖ heftig kritisiert wurde. Unter diesem Posting stellte eine Person rufschädigende Behauptungen über mich auf.

Ein Mann aus Salzburg hatte diesen Kommentar geliked und damit nicht nur seine inhaltliche Zustimmung zum Ausdruck gebracht, sondern auch algorithmisch auf Facebook zu seiner weiteren Verbreitung beigetragen. Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer brachte daraufhin einen Antrag auf Unterlassung ein, der Anfang September von einem Bezirksgericht in Salzburg bewilligt wurde.
Bekannter Architekt und FPÖ-Sympathisant
Bei dem Täter handelt es sich um einen in der Region bekannten Architekten, der sich selbst in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Äußerungen im Internet als FPÖ-Sympathisant zu erkennen gegeben hat. Außerdem hatte er auch abfällige Bemerkungen über SPÖ-Chef Andreas Babler veröffentlicht. Eine „linke Gesinnung“, so schreibt er selbst, scheint ihm also grundsätzlich ein Dorn im Auge zu sein.

Innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist wendete der Rechtsanwalt des Täters ein: „Die beklagte Partei hat diesen beim bloßen Durchscrollen der Seite versehentlich ausgelöst. In Anbetracht dieses Umstands fehlt es klar an einem zielgerichteten Handlungswillen sowie jeglichem Vorsatz. Damit entfällt auch die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr.“ Außerdem wäre ein „Like“ per se nicht strafbar.
Keine Einzeltäter bei digitaler Gewalt
Dass Letzteres rechtlich gesehen einfach nicht korrekt ist, hat Anwalt Dr. Kerschbaumer in einem Gastkommentar hier bereits ausführlich erläutert. Entsprechend formulierte er auch eine Replik zur Causa. Ergänzend dazu erfolgte aber noch eine routinemäßige Überprüfung, ob sich unter den tausenden von uns gesicherten Kommentaren auch einer des Likers befindet. Unserer Erfahrung nach gibt es nämlich keine „Einzeltäter“.

Denn wer einen strafrechtlich relevanten Kommentar liked, der macht das nicht nur einmal, sondern stets mehrmals. Und meist kommen auch noch einschlägige Kommentare und die Teilung von strafrechtlich relevanten Äußerungen hinzu. Und darüber hinaus sind diese Personen fast immer der Gruppe der FPÖ-Sympathisanten zuzuordnen. Und wie vermutet bestätigte sich bei der Abfrage dann auch der Verdacht.
Bei Abfrage gefunden: Weitere Beschimpfungen
Der Täter hatte nicht nur die oben erwähnte rufschädigende Behauptung geliked, sondern auch andere Kommentare. Darunter findet sich etwa die Beschimpfung von mir als „linker Trottel“ und die Behauptung, ich sei „gesichert linksextrem“. Hinzu fügte er dann noch den eigenen Kommentar, dass ich „gesichert ein Vollidiot!“ sei. Damit ist die durchsichtige „Abgerutscht“-Strategie auch rechtlich in sich zusammengebrochen.
Der Täter musste in weiterer Folge nicht nur seine Schuld einräumen, sondern auch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Doch dabei bleibt es nicht, denn nun muss er sich mit den Privatklagen von Veronika und mir auseinandersetzen. Und das bedeutet, dass der rechte Herr Architekt nicht nur mit einer enormen Kostenbelastung rechnen muss, sondern im für ihn schlimmsten Fall auch mit einer gerichtlichen Vorstrafe.
Viele Hürden auf dem Weg zu Gerechtigkeit
Dieser aktuelle Fall zeigt beispielhaft auf, mit welchen Hürden die Opfer von digitaler Gewalt konfrontiert sind. Zuerst müssen sie die Täter ausforschen, was nicht immer so einfach ist, denn nicht alle Menschen posten in sozialen Netzwerken unter Klarname oder veröffentlichen eine Zustelladresse. Hat man Erfolg, dann gerät man mitunter an eine Person, die glaubt, sich ihrer Verantwortung entziehen zu können.
Und wenn diese Person dann auch noch genügend Geld hat, wie etwa ein bekannter Architekt, dann muss man Einsprüche und einen etwaigen Instanzenzug erst einmal finanziell durchhalten. All das führt dazu, dass viele sich das nicht antun, obwohl sie im Recht sind. Wenn wir wollen, dass digitalen Gewalttätern die Grenzen gesetzt werden können, dann muss das deutlich einfacher und kostengünstiger möglich sein.
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