Diese Causa, die nach rund vier Monaten jetzt vor dem Landesgericht St. Pölten mit einem Vergleich zu Ende gegangen ist, hat bereits eine längere Geschichte hinter sich. Und sie steht in mehrfacher Hinsicht prototypisch für viele Prozesse, die gegenwärtig anhängig sind. Daher wollen wir sie hier auch im Detail näher ausführen.
Es geht um einen Paradefall einer üblen Nachrede, der mit einer Verurteilung hätte enden können. Der aber mit einem Vergleich endete. Weil der Angeklagte sich geständig und reuig zeigt. Und weil wir bereit sind Milde walten zu lassen, wenn wir das Gefühl haben, dass die Lektion gelernt wurde: Das Internet ist kein straffreier Raum.
Begonnen hat alles damit, dass eine Person auf Facebook im September 2025 behauptete, dass die Gemeinnützigkeit der von uns ehrenamtlich betriebenen Stiftung COMÚN in Frage zu stellen sei. Außerdem würden wir mit dem Geld der Stiftung unsere Privatklagen finanzieren. Eine eindeutig rufschädigende, weil unwahre Äußerung.
Gegen die Person, die diese unwahre Behauptung ursprünglich aufgestellt hat, sowie gegen alle, die durch ein Like oder durch die Teilung zu ihrer Verbreitung in sozialen Netzwerken beigetragen haben, ergriffen wir in weiterer Folge rechtliche Schritte. So auch gegen Herrn T., einen ehemaligen FPÖ-Politiker aus Niederösterreich.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/6e91737c-2a0a-4007-b772-4c7cf3947222 (Öffnet in neuem Fenster)Doppelte Aneignung einer Rufschädigung
Dieser hatte die Aussage zunächst geliked und dann, als er deshalb vom Gericht ein Schreiben mit einer Unterlassungsanordnung erhalten hatte, nicht nur Einwendungen eingebracht, mit denen er sein rechtswidriges Handeln bestritten hat, sondern auch noch öffentlich auf seinem Facebook-Account nochmal betont, dass er zu diesem Like stehen würde.
Auf diese Weise hat er die rufschädigende Behauptung also nochmals verbreitet. Die rund 6.000 Facebook-Follower des recht bekannten ehemaligen Regionalpolitikers zeigten sich verärgert und kämpferisch. Und posteten eine Reihe von strafrechtlich relevanten Kommentaren darunter, die natürlich geahndet werden.
Mal wieder: Hinterfragungswürdige Schriftsätze von FPÖ-Anwalt Niki Haas
Herr T. ließ sich von FPÖ-Anwalt Niki Haas vertreten, der in auffällig vielen Verfahren von uns als Anwalt der Gegenseite auftritt, von Salzburg bis ins Burgenland. Und er setzt dabei stets auf eine ähnliche Argumentation: Sebastian sei eine polarisierende Person, habe selbst viele schlimme Dinge gesagt, müsse daher mehr aushalten.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2af0f0a4-1ac4-443a-88c8-87617e4b554d (Öffnet in neuem Fenster)Außerdem argumentierte er in insgesamt drei Schriftsätzen vor der Verhandlung so am Kern der Sache vorbei, dass er sich vom Richter dann auch dafür rügen lassen musste. Es tut nämlich überhaupt nichts zur Sache, ob die FPÖ eine parlamentarische Anfrage gegen Sebastian eingebracht hat – auch wenn Herr Haas das anders sehen will.
Verhandlung: Rechtlich eine recht klare Sache
Am 14. Jänner 2026 kam es also zur Verhandlung vor dem Landesgericht St. Pölten und der zuständige Richter folgte der Argumentation des Herrn Haas nicht. Zwar wäre Sebastian eine öffentliche Person, die Überschreitung der Grenze des Strafrechts müsse aber auch er nicht tolerieren. Und die wäre hier eindeutig überschritten worden.
Wie bei Gerichtsverfahren üblich, fragte der Richter beide Parteien, ob sie vergleichsbereit wären. Nachdem Herr T. zwar früher einmal bei der FPÖ als Mandatar aktiv war, sich aber nie in rechtsextremer Weise geäußert hat und auch sonst nicht mit Rassismus & Co aufgefallen ist, war Sebastian einverstanden.
Der Vergleich: Widerruf, Kostenersatz, Entschädigung
Die Bedingung dafür: Löschung von Like & Posting, ein öffentlicher Widerruf samt Entschuldigung, die Übernahme der Prozesskosten sowie eine Entschädigungszahlung. Letztere wie immer angepasst an die ökonomischen Verhältnisse des Angeklagten, aber schon so hoch, dass es einen pädagogischen Effekt hinterlässt.
Insgesamt – je nachdem, was der FPÖ-Staranwalt den Angeklagten kostet – wird die Causa ihn am Ende wohl bis zu 6.000 Euro gekostet haben. Ein Drittel davon, also 2.000 Euro, beträgt in diesem Fall die Entschädigungszahlung, von der wiederum nur ein Teil an uns fließt. Der Rest geht an Anwälte und Prozesskostenfinanzierer.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/0c4e677b-1d60-4133-a0cc-6a4e7a802a45 (Öffnet in neuem Fenster)Dazu hält unser Anwalt Robert Kerschbaumer fest: “Hass im Netz ist teures Risiko, kein gratis Vergnügen. Jeder Like, jeder Kommentar, jede Verleumdung hat Konsequenzen. Wer ein Opfer digital angreift, richtet realen Schaden an. Wir sorgen dafür, dass dieser Schaden nicht nur bedauert, sondern auch bezahlt wird.”
Unnötige Kosten
Hätte Herr T. sich nicht an den umtriebigen FPÖ-Staranwalt gewandt, sondern nach der gerichtlichen Unterlassungsanordnung an uns direkt, es wäre deutlich günstiger für ihn ausgegangen. Er hätte sich und uns aber auch den Zeitaufwand und Stress vor Gericht gespart und Monate des Wartens und der rechtlichen Unsicherheit.
Bleibt zu hoffen, dass andere es besser machen und es gleich einsehen und einräumen, wenn sie einen Fehler gemacht haben. Dann kann das Ganze auch für sie ohne Vorstrafe und exorbitante Kosten enden. Wer aber glaubt pokern zu können, der wird auf die harte Tour lernen müssen, dass wir unser Recht durchsetzen, egal wie lange es dauert.
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