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Wenn der Kinderschutz Gewalttätern nützt

5 Fehler der Kinder- und Jugendhilfe, die Kinder und Mütter nach Gewalt gefährden und Täter unterstützen.

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN

Kinderschutz in Deutschland folgt eigenen Regeln. Während im öffentlichen Raum ein übergreifendes Verständnis darüber vorherrscht, was Kindern schadet und was sie schützt, so verschieben sich bei Trennungen der Eltern die Parameter. Was vorher Gewalt war, wird relativiert. Ein Grund dafür ist die Definition des Kindeswohlbegriffs und die Annahme, dass Kinder immer beide Elternteile zum gesunden Aufwachsen benötigen.

Trennen sich Frauen nach erlebter Gewalt vom Vater ihres Kindes oder weil dieser gewalttätig dem Nachwuchs gegenüber war, ist es paradoxerweise oft der Kinderschutz, der den Folgefehler nicht im Täter, sondern in der Mutter sucht. Mit fatalen Schutzlücken für beide Opfer.

Fünf Gründe, wie der aktuelle Kinderschutz in Deutschland das Leben, die Gesundheit und sogar die Bindung von Mutter und Kind nach Gewalt gefährdet.

  1. Neutralität

    Fachkräfte aus dem Kinderschutz betonen immer wieder, am Ende müsse es vor allem ums Kind gehen. Dazu müsse der sogenannte Elternkonflikt außen vor bleiben und beide sollten in der Lage sein, sich zugunsten der Kinder zu einigen. Für Opfer von physischer Gewalt und psychischer Gewalt ist das erneute Gewalt. Denn hier wird der Täter unterstützt, auch wenn viele Fachkräfte im Kinderschutz nicht in der Lage sind, dies zu erkennen. Wenn sich Täter und Opfer in der Mitte einigen müssen, kooperativ miteinander umgehen müssen, respektvoll den anderen akzeptieren müssen, dann triumphieren Täter. Nicht nur, weil sie durchaus imstande sind, sich für gemeinsame Termine oder Gerichtsverhandlungen von ihrer besten Seite als kooperativer, verständnisvoller und wohlwollender Elternteil zu zeigen, sondern vor allem, weil hier die Gewalt aus dem Bild gerückt wird. Gewaltopfer sollten sich nicht mit Tätern an einen Tisch setzen müssen. Nicht physisch und nicht im Sinne von elterlichen Einigungen. Mediation in jeglicher Form wird rein rechtlich über die bindende und seit 2018 geltende Istanbul-Konvention ausgeschlossen. Doch immer wieder sind es schlecht ausgebildete Kinderschutz-Fachkräfte, die genau das zum Wohle des Kindes einfordern und auch Gerichte dazu anhalten, Gewaltopfer hierzu zu zwingen. Was sie nie gelernt haben ist, dass Neutralität pro Kind bei Gewalt immer Täterschutz ist. Wenn ein Opfer sich mit dem Täter einigen muss, verlieren Mutter und Kind. Der Kinderschutz wird hier gemeinsam mit dem Gewaltschutz zugunsten des Täters eliminiert.

  2. Vereinzelung der Kinder

    Kinderschutzkräfte sind der Auffassung, dass allein sie wissen, was Kinder nach Gewalterleben brauchen. Sie sind es auch, die Gewalt gegen Mütter gerne als Häusliche Gewalt reframen und betonen, dass Kinder der Gewalt in diesen Familien ausgesetzt sind. Der Täter verschwindet sprachlich und wird durch ein Szenario ersetzt, das vorgibt, die ganze Familie sei gewaltbereit und problematisch. Dieses Wording zahlt direkt auf das Victim Blaming für von Gewalt betroffene Frauen ein. Sie werden für die ihnen angetane Gewalt mit in die Verantwortung genommen. Nicht selten wird Frauen, die sich bei Gewalt nicht sofort trennen, sogar genau das zum Vorwurf gemacht. Sie würden die Kinder gefährden. Selbst wenn der Täter mit der Ermordung gemeinsamer Kinder droht. Trennen sie sich dann, sind es ebenfalls Kinderschutzkräfte, die betonen, das Kind habe ein Recht auf den Vater – und die Mutter habe das zu akzeptieren. Aus dieser Grundannahme zu Gewalt, Mittäterschaft der Mutter und dem Kind als einziges zu unterstützendes Opfer, ergeben sich für Kinderschutzkräfte infolge Maßnahmen, die alleine dem Kind geboten sein sollen. Aufarbeitungsgruppen, teilweise Inobhutnahmen, therapeutische Begleitung. Das Ziel: das Kind stärken und in der Verarbeitung begleiten. In den meisten Fällen funktioniert das so nicht. Der Grund: Diese Form der Therapie benennt den Elefanten im Raum nicht: die Gewaltbetroffenheit der Mutter und damit die weiter andauernde Gewaltbetroffenheit für das Kind.


    Nachtrennungsgewalt, ausgetragen über gerichtliche Verfahren, Stalking, Bedrohungen und finanzielle Gewalt betreffen direkt involvierte Kinder. Gewalt an der Mutter ist die direkte Gewalt am Kind. Kinder können nicht begleitet werden aufzuarbeiten, was die Mütter bei denen sie leben, andauernd erleben, was sie destabilisiert und in guten Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Viele Jugendämter wissen insgeheim um die Problematik und greifen als Mittel der Wahl zur Inobhutnahme der Kinder aus dem Haushalt der gewaltbetroffenen Mutter. Sie betonen bei Gericht, damit ende der Konflikt der Eltern. Hier gilt ebenfalls, dass dieses Vorgehen alleine dem Täter nützt. Die Mutter wird zur gefährlichen Konfliktpartei erklärt und dem Kind wird der einzig schützende Elternteil genommen. Weil Fachkräfte meinen, eine neutrale dritte Stelle könne das Kind besser begleiten. Das ist in sich Gewalt an Mutter und Kind.


    Eine aktuelle Dokumentation der zugrundeliegenden Studienlage der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zeigt, wie groß der heilende Einfluss der Mutter nach Gewalt für ein Kind ist. Noch vor Freunden, vor Schule und vor Therapien entscheidet das Zusammenleben mit der Mutter über die seelische Entwicklung des Kindes nach Gewalt durch den Vater. Vorausgesetzt die Mütter haben selbst Schutz vor Nachtrennungsgewalt. Genau hierin liegt oft das Problem, an das sich Kinderschutzkräfte weigern heranzutreten.

  3. Misogynie

    Wer im Kinderschutz arbeitet, folgt einem Selbstverständnis pro Kind zu handeln. Wer hier ausgebildet wird, erlernt jedoch in den Ausbildungsinhalten auch zutiefst misogyne Muster, die bewusst und unbewusst Anwendung finden. Die häufigste Annahme ist, es gäbe ja genauso viele schlechte Mütter, wie schlechte Väter. Und daher müsse der Blick, wenn zwei sich trennen, alleine aufs Kind gerichtet werden. Bei Gewalt ist das grob fahrlässig für die Sicherheit des Kindes. Es gibt Untersuchungen darüber, dass Menschen, ob Fachkraft oder nicht, ihr Erleben nach Bestätigung ihrer bestehenden Ansichten filtern (confirmation bias). Woran wir glauben, bestimmt, was wir wahrnehmen (wollen). Diese psychologischen Scheuklappen sorgen dafür, dass wir oft nur das Sehen und Bemerken, das ohnehin gut zu unserem bereits vorgefertigten Bild der Situation im Kopf passt. Es braucht eine besondere Bereitschaft zu Offenheit und zum Dazulernen sowie den Mut, Fehler einzugestehen, um zu erkennen und zuzugeben, wo das vorgefertigte Bild nicht den Tatsachen entspricht. Diese Größe haben Kräfte im Kinderschutz häufig nicht, wenn man den Angaben von gewaltbetroffenen Müttern Glauben schenkt.


    Der Kinderschutz in Deutschland basiert auf der Annahme, man müsse das Kind vor den Eltern schützen. Feminismus und der Gewaltschutz für die Mutter sind in diesem System nicht vorgesehen. Stattdessen halten sich Mythen der schlechten Mütter, die Kindern Gerichtsprozesse zumuten oder die ihnen den Vater verwehren, hartnäckig. Involvierten Fachpersonen fehlt es auf den ersten Blick an Wissen um Gewalt, Gewaltschutz und die tatsächlichen Auswirkungen auf mitbetroffene Kinder. Was jedoch auf den zweiten Blick klar wird ist, dass es ihnen vor allem an Haltung fehlt. Viele dieser Personen im System sind Frauen. Und sie sind keine Feministinnen. Sie sind stattdessen die Pick-Me-Girls konservativer und manchmal sogar gleichberechtigter Ideale, die Gewalt gegen Frauen um jeden Preis aus dem Blickfeld eliminieren müssen. Sie finden, wenn Frauen Gewalt erleben, müssen sie einfach gehen. Ihnen fehlt es an Wissen zu struktureller Gewalt, zu fehlenden Schutzplätzen, zu (finanziellen) Abhängigkeiten. Es fehlt auch an der Bereitschaft hinzusehen.

    Stattdessen wird betont, wieviele Väter es doch gibt, denen Unrecht getan wird und wieviele Mütter mit ihrem Verhalten den Kindern schaden. Wer Kinder vor Gewalt schützen will, muss ihre Mütter vor der Gewalt des Vaters schützen. Ohne Einschränkungen und ohne die Mutter im Nebensatz zur Mittäterin am Kind zu erklären. Das hohe Roß des vermeintlichen Blicks auf das Kind im deutschen Kinderschutz ist eigentlich Systemtreue, die sich mal konservativ, mal pro Gleichstellung beider Geschlechter zur Schau stellt.

  4. Ungenügendes Traumawissen

    Gewaltbetroffene Mütter werden in der Kinderhilfe regelmäßig als Gefahr für das mitbetroffene Kind beäugt. Schließlich sei sie instabil, überemotional, nicht neutral und die Tatsache, dass sie Gewalt durch den Vater auch nach einer Trennung betont, mache sie zu einer Bedrohung für die Kinderseele. Frauen, die genug haben und einen Punkt machen, gelten schnell als schlechte Mütter. Alleinerziehende Mütter sind auch ohne Gewalterfahrung die Gruppe in Deutschland, die mit 43 Prozent am Stärksten von Armut betroffen ist (Bertelsmann Stiftung). Hinzu kommen die alltäglichen Hürden und Herausforderungen, die besonders Frauen als Alleinerziehenden täglich begegnen. Andauerndes Gewalterleben, finanzielle Gewalt und immer neue Gerichtsverfahren, die Zeit, Energie und Finanzen kosten. Oft schränken eigenes Trauma und das Trauma der Kinder alleine gesundheitlich nach Gewalterfahrungen die Erwerbstätigkeit der Frauen ein. Nicht ausreichende oder nicht auf die Bedürfnisse dieser Kinder zugeschnittene Betreuungsangebote zahlen ebenfalls auf dieses Konto ein. Kinder von Müttern, die Gewalt erlebt haben, leben in einem Alptraum aus weiterer Gewalt, fehlendem Haushaltseinkommen, per Beschluss erzwungenem Täterkontakt und immer neuem Trauma – oft ohne therapeutische Begleitung, denn die können Täter und Jugendämter verweigern. Fachkräfte suggerieren betroffenen Kindern häufig, dass sie auch den gewalttätigen Vater im Leben haben müssen und täglich erleben sich diese Kinder selbst im harten Kontrast zu den Kindern aus vermeintlich normalen Familien, wo keine dieser Barrieren eine normale Entwicklung verhindern.


    Immer dann, wenn Müttern nach Gewalt nicht geholfen wird, wenn sie es sind, die sich erklären müssen, wenn sie beäugt und infrage gestellt werden und wenn sie institutionell gezwungen werden, den Zugriff ihrer Täter auf sich und das Kind klaglos auszuhalten, dann verfehlen Fachkräfte direkt das Kind. Sie möchten Mütter performen sehen. Die Gewalt benennen sollen sie nicht, denn diese ist im System nicht vorgesehen. Fachkräfte, die Gewalt an der Mutter ausblenden und von ihnen verlangen, sich vermeintlich normal zu benehmen, versuchen, einen falschen Frieden zu erzwingen, der direkt zulasten der gewaltbetroffenen Familie geht. Kein Kind profitiert davon, wenn die eigene Mutter für gesunde Grenzen und psychisch normale Reaktionen auf Gewalt zur Gefahr fürs Kind deklariert wird. Dennoch passiert das beinahe täglich in Deutschland. Auch hier profitieren die Täter. Die Erziehungsfähigkeit der Mutter nach Gewalt durch den Vater infrage zu stellen, ist das Pendant dazu, Frauen für den Minirock zu verurteilen, den sie anhatten, nicht aber den Täter für die Vergewaltigung. Es ist beschämend, wie oft Männer und sehr viel öfter Frauen aus der Kinder- und Jugendhilfe genau zu diesem Mittel greifen und nicht merken, wie sehr sie damit selbst zur weiterführenden Gefahr für mitbetroffene Kinder werden.

  5. Fehlende Kenntnis von (erworbener) Neurodiversität


    Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit Autismus, ADHS, AuDHS und anderen Formen von Neurodiversität wie Dyskalkulie, LRS oder Hochsensibiltät diagnostiziert werden, steigt in Deutschland täglich. Diese Diagnosen sind keine Mode, sondern einer verbesserten Studienlage und Forschung zum Thema Neurodiversität geschuldet. Eine der Erkenntnisse ist ganz neu: Die Datenlage legt nahe, dass die Diagnosen nicht alle angeboren sein müssen und damit nicht nur auf genetische Merkmale zurückzuführen sind, sondern, dass einige Formen von Neurodivergenz, also neue Verarbeitungswege im Gehirn, auch erworben werden können. Neurodivergenz bedeutet dieser Definition nach vereinfacht, die Welt nicht (mehr) neurotypisch zu verarbeiten.


    Von Kindern, die von Gewalt betroffen waren, wissen wir, dass sie überproportional häufig im Anschluss LRS-Diagnosen erhalten. Die Auswirkungen der erlebten Gewalt schlagen sich im Gehirn der Kinder direkt auf Konzentration und Merkfähigkeit nieder, was zu einer Häufung der Diagnosen für Lese- und Rechtschreibstörungen führt. Auch psychosoziale Auffälligkeiten wie Einnässen, Schulverweigerung, Ängste, Probleme mit Frustrationstoleranz sind für von Gewalt betroffene Kinder besonders häufig. Die Studienlage zu den Problemen von Kindern, die Gewalt erlebt haben, ist dicht und reicht von den genannten Problemen bis hin zu Depressionen, Schulabbruch, Suchtgefährdung und einer häufigeren Suizidwahrscheinlichkeit der Kinder später als junge Erwachsene.

    Einige Vermutungen deuten darauf hin, dass sich diese Kindergehirne nach Gewalt nicht mehr neurotypisch entwickeln. Dazu haben sie nach den neu geformten Erfahrungen gar keine Chance. Mütter spüren, dass das, was standardisierte Therapien, Schulen und Kitas ihren Kindern anbieten können, ganz häufig nicht ausreicht. Doch benennen sie Probleme, werden sie selbst zum Problem erklärt. Sie seien mit Erziehung, Konsequenz und Versorgung schlicht überfordert und müssten einfach wieder innerhalb der Norm agieren. Sie sollten sich auch endlich mit dem Vater arrangieren, denn der sei wie es aussieht notwendig fürs Kind. Neurodivergente Kinder – ob erworben oder angeboren – brauchen jedoch Lösungen jenseits der Norm und ohne den Rückschluss, der Täter muss als Vater ins Boot. Viele der Kinder, die mit Wut, Angst oder Schulverweigerung reagieren, tun das, weil ihr Nervensystem komplett überlastet ist. Nicht weil alleinerziehende Mütter die falschen Routinen anbieten, sondern weil die erlebte Gewalt nachhallt und in vielen Fällen sogar weiterhin (finanziell, psychisch oder über Stalking, Bedrohung und institutionellen Druck) stattfindet. Kinder reagieren in vielen Fällen mit Zusammenbrüchen bei der Mutter darauf. Im für sie sichersten Raum.


    Dennoch sind es die gewaltbetroffenen Frauen, die vor allem von der Kinder und Jugendhilfe hier zum Problem erklärt werden. Und obwohl sie oft diejenigen sind, die sich weiterbilden, informieren und belesen, werden sie als das Problem für das Kind bezeichnet. Nicht aber die Tatsache, dass das Kind weiterhin Umgang mit dem Täter haben muss oder dass es an Therapien fehlt, die das spezielle Erleben von Kindern nach Gewalt wirklich praktizieren. Viele Therapien sprechen über alles, nur nicht über die erlebte Gewalt. Das Kind lernt, hier herrscht ein Tabu. Gemeinsames Sorgerecht heißt oft, dass sogar der Täter in die Therapien eingebunden wird. Für Kinder mit erworbener Neurodivergenz ein ganz besonderes Problem, denn ihr Nervensystem signalisiert, hier ist etwas unauthentisch und damit definitiv nicht sicher.


    Was folgt ist ein Kreislauf, in dem überproportional oft Müttern, Umgangs- und sogar Sorgerecht entzogen wird, deren Kinder psychische Auffälligkeiten zeigen. Der Wunsch nach Norm und Normalität in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ist groß. Die Bereitschaft, Neurodivergenz und damit ganz neue Perspektiven mitzudenken, dagegen gering. Kinder sollen funktionieren und auf herkömmliche Therapien ansprechen. Tun sie das nicht, wird die alleinerziehende Mutter nach Gewalt zum Problem für das Kind erklärt.

Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland muss umdenken. Viele Fachkräfte und Schulungspersonen im Thema haben die Tatsache gewaltbetroffener Mütter im Land verschlafen. Sie hängen veralteten Mythen von der bösen Ex-Frau nach, die nach einer Trennung das Kind für sich allein will, die Geld will, die Rache will. Diese misogynen Mythen widersprechen nicht nur den Fakten, empirisch und in der gelebten Realität von Alleinerziehenden, sondern sie spiegeln auch eine Frauenfeindlichkeit im Kinderschutz wider. Es wird Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Zeit hinzuschauen und sich einzugestehen, dass sich viele Ideale im Kinderschutz direkt gegen gewaltbetroffene Mütter richten.

Es wird auch Zeit für Fachkräfte, einen Schritt zurück zu treten. Denn die Erkenntnis muss sein: Die meisten Mütter brauchen sie schlicht nicht. Nur weil eine Frau Gewalt erfahren hat, diese benennt, sich vom Täter trennt, benötigen sie und das Kind nicht zwingend standardisierte Hilfe und Kontrolle aus dem Kinder- und Jugendhilfe-Unterstützungssystem. Erziehungsfähigkeit, die vorher gegeben war, wird durch den Schlag des Täters nicht ausradiert. Doch genau diese These vertreten Fachkräfte. Mütter sagen was sie brauchen. Was fehlt ist ein System, das ihnen zuhören und etwas Geeignetes anbieten will.

Frauen schulden dem System nach Gewalt keine Performance als ausreichend gute Mütter. Es ist genau andersrum: Das System schuldet diesen Frauen und ihren Kindern Schutz und Sicherheit. Ausreichende finanzielle Absicherung und juristischen Rückhalt gegenüber Tätern. Erst dann können Angebote folgen, die den Alltag und die Verarbeitung von Gewalt für Mutter und Kind gemeinsam und alleine erleichtern. Welche das sind, entscheidet die Alleinerziehende mit dem Blick aufs Kind. Nicht in erster Linie das System. Nicht die Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Mutter sich im System überwacht, gegängelt oder ob ihrer Situation schlecht beraten fühlt nach Gewalt, dann liegt das meist an der Misogynie und der fehlenden Kenntnis der Fachkräfte. Die Zeit für Reflexion in der Kinder- und Jugendhilfe bei Männergewalt ist jetzt.

Kategorie Stimme gegen Gewalt

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