Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger hat erfahren, dass der Schuldner für seine Wohnung mit dem Eigentümer einen Mietkauf vereinbart hat. Im Grundbuch sind bisher noch keine Eintragungen für Schuldner ersichtlich. Welche Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen in dieser Situation?
Datum
20.01.2025
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