Die Zustellung (beispielsweise eines Festsetzungsbescheids, einer öffentlich-rechtlichen Mahnung oder eines Vollstreckungstitels) an der Wohnanschrift des Schuldners scheitert. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde kennt jedoch die Arbeitsstätte, bei der er als Angestellter tätig ist. Kann dort wirksam an ihn zugestellt werden?
Datum
07.11.2023
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