Ingo Notlage schuldet nicht nur offene Grundsteuern, sondern auch öffentlich-rechtliche Mahngebühren. Diese sollen im Zuge der Zwangsversteigerung des Grundstücks geltend gemacht werden. Können neben den Grundsteuern auch die Mahngebühren in die Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG (Öffnet in neuem Fenster) eingeordnet werden?
Datum
12.11.2025
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