In diesem Beitrag (Öffnet in neuem Fenster) ging es um die Pfändung, wenn der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt. War sie erfolgreich, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie die Verwertung erfolgt.
Datum
10.01.2024
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