Auf welcher Grundlage werden bereits titulierte Forderungen nach einem Insolvenzverfahren vollstreckt, wenn dem Schuldner keine Restschuldbefreiung gewährt wurde oder die titulierte Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist (und keine insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbote gelten)? Muss dann zwingend ein vollstreckbarer Tabellenauszug beim Insolvenzgericht angefordert werden oder kann die Vollstreckung mit dem ursprünglichen Titel erfolgen?
Datum
09.09.2025
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.