In der Vollstreckungspraxis kommt es nicht selten vor, dass ein Arbeitgeber als Drittschuldner gepfändetes Arbeitseinkommen verspätet an den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde abführt. Die Zahlungen erfolgen zwar – jedoch regelmäßig mit deutlicher Verzögerung. Das führt für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand. Vor allem für Unterhaltsgläubiger können sich daraus auch finanzielle Probleme ergeben.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob eine Klage gegen den Drittschuldner sinnvoll und erfolgversprechend wäre.
Datum
23.07.2025
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