Die Vollstreckungsbehörde hat einen Kontenabruf durchgeführt und eine DRV-Auskunft eingeholt. Es folgen entsprechenden Pfändungen. Daraufhin meldet sich der Schuldner und bittet Übersendung von Kopien der Abfrageergebnisse. Darf oder sogar muss die Vollstreckungsbehörde diesem Anliegen nachgekommen?
Datum
12.07.2024
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