Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung über Prostitution geschrieben (Öffnet in neuem Fenster). Nicht aus einer dezidiert juristischen Perspektive, was informativ gewesen wäre. Sein Essay wirkt daher vor allem wie eine Stilkritik an Unions-Frauen.
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Ist es legitim, ungewollten Sex mit unerfreulicher Arbeit gleichzusetzen? Ronen Steinke hat dies vor einiger Zeit getan, doch seine Analyse ist unvollständig. Nun ist Vollständigkeit zu Recht nichts, das Meinungsbeiträge auszeichnet. Aber steht ein schreibender Jurist nicht auf gewisse Weise in der Pflicht, die Dinge gründlicher auszuleuchten, bevor er zu einer Bewertung kommt?
Ob Deutschland wirklich, wie Julia Klöckner behauptet, der „Puff Europas“ sei, fragt Steinke eingangs rhetorisch: Für die Debatte sei das nebensächlich, außer man habe mit Prostitution ein moralisches Problem. Denn Deutschland als „Billardhalle Europas“ zum Beispiel wäre kein menschenrechtlicher Missstand. Fürs Protokoll: Jahrelang geisterte der Begriff „Bordell Europas“ durch die Medien. Klöckners Wording ist insofern eine sprachliche Eskalation, die man kritisieren kann.
Den Praktikern allerdings, Freiern, sind terminologische Fragen einerlei. Zumal sie die Sache ganz ähnlich sehen. Etwa der Freier aus Florida, der 2013 in einem Interview (Öffnet in neuem Fenster) wissen ließ: „Deutschland ist wie Aldi für Prostituierte.“ Im selben Jahr berichtete der Spiegel, dass Reiseveranstalter bis zu achttägige Touren in deutsche Bordelle (Öffnet in neuem Fenster) anbieten. Und 2024 erklärte Nicole Schulze, die im „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ aktiv und als Sexarbeiterin an der französischen Grenze tätig ist, fast zwei Drittel ihrer Freier kämen aus Frankreich (Öffnet in neuem Fenster).
Dass es, wie Steinke schreibt, schwer zu überprüfen sei, ob die Liberalisierung der Prostitutionsgesetze zu mehr Andrang aus dem Ausland geführt hat, ist also nicht ganz richtig: Es gibt verschiedene Anzeichen dafür. Aber das ist tatsächlich nicht der Punkt. Vielmehr stellt Steinke auf die „moralisierte und verzerrende Sprache“ konservativer Politikerinnen ab; neben Klöckner nennt er Nina Warken und Dorothee Bär. Zwar bestätigt er deren Argument, dass hinter Prostitution fast immer Zwang stehe, und sei es durch ökonomischen Druck. Doch weil er den Unions-Frauen, so scheint es, nur aufs Maul geschaut hat, um ihnen auf die Finger zu klopfen, legt er sich bei der anschließenden Analyse mentale Fesseln an.
Steinke weist darauf hin, dass ökonomischer Druck viele weitere Menschen betrifft, die dann eben Toiletten putzen, Spargel stechen oder im Schlachthof stehen. Die Gleichsetzung erscheint hemdsärmelig. Als Jurist hätte sich Steinke der Materie so nähern können, dass Erkenntnisgewinne möglich werden, also wenigstens systematisch und idealerweise aus der Nachfrageperspektive, die in der Debatte chronisch unterbeleuchtet ist.
Seine Reihung „Prostitution, Schlachthöfe, Spargelfelder“ wäre vermutlich weggefallen: Bei einem greift die Nachfrage nach sexuellen Handlungen, beim anderen die Nachfrage nach billiger Arbeitskraft. Etwaige Ausbeutung findet im Fall von Fleisch und Spargel weit entfernt vom Endkunden statt, im Fall von Prostitution als „körpernahe Dienstleistung“ am Endkunden. Der qualitative Unterschied läuft einer Gleichsetzung zuwider.
Auch hätte Steinke wohl durchgängig „begriffliche Klarheit“ vorgezogen. Seine Interviewpartnerin, eine Berliner Krankenschwester, die sich im „Frauentreff Olga“ am Kurfürstenstraßenstrich engagiert, darf sagen, der Begriff Zwangsprostitution täusche klare Grenzen vor, wo keine seien. Was sie meint, ist nachvollziehbar. Aber als Jurist weiß Steinke, dass Zwangsprostitution, bei allen Unschärfen, im Strafgesetzbuch geregelt ist. Ihre Inanspruchnahme ist seit 2016 sogar strafbar, doch die Strafbarkeit kommt mit eingebautem Vollzugsdefizit (Öffnet in neuem Fenster): Freier können nicht wissen, ob eine Frau zur Prostitution gezwungen wird. Wie soll man ihnen ein Wissen nachweisen und sie zur Verantwortung ziehen? Die Antwort bedürfte einer juristischen Perspektive.
Jedenfalls: Ein Recht auf „Was sie meint, ist nachvollziehbar“ gewährt Steinke Dorothee Bär nicht, wenn die CSU-Politikerin Prostitution als „bezahlte Vergewaltigung“ bezeichnet. Hier bleibt er ganz Jurist – und besteht darauf, dass Vergewaltigung Sex ohne Zustimmung sei, Prostitution dagegen erkaufte Zustimmung. Er übersieht, dass gewerbliche Prostitution per se ungewollter Sex ist. Und dass sich viele Prostituierte mit Suchtmitteln betäuben (Öffnet in neuem Fenster), Freier also regelmäßig davon profitieren, „dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern“, wie es in § 177 (Öffnet in neuem Fenster) heißt, oder „dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist“. Dass Freier außerdem, wenn eine Prostituierte Geld etwa zur Begleichung von Miete oder Mietschulden braucht, von einer Lage profitieren, in der ihr „bei Widerstand ein empfindliches Übel droht“.
Steinkes Fazit wirkt daher akademisch: „Sofern es so läuft, wie es laufen soll, nämlich dass zwei Erwachsene sich auf einen Preis einigen, ist das kein Übergriff. Sondern ein Deal.“ Zweifellos ist es das für die nicht ganz astreinen Männer, deren Lust ohne die Lust ihres Gegenübers auskommt. Soll es heute noch so laufen? Eigentlich immer weniger, und man darf Steinke zugutehalten, dass er sich dessen bewusst ist: Die erkaufte Zustimmung, so schreibt er, sei immer noch zu hinterfragen.
Welche Erkenntnisse gewinnt man letztlich doch aus Steinkes Überlegungen? Erstens: Steinke ist so wenig ein Verfechter des Kaufs sexueller Handlungen, dass er sich für seinen Essay Kritik von der Sexarbeitsseite (Öffnet in neuem Fenster) eingehandelt hat. Zweitens sollten die Unions-Frauen selbstverständlich prüfen, ob sie mit dem Gebrauch aktivistischer Sprache so goldrichtig liegen. Und, drittens: Die Debatte braucht schreibende Jurist:innen, die explizit auch die Käuferseite berücksichtigen und Vollzugsdefizite – das beginnt schon bei der Kondompflicht – konsequent hinterfragen.
Steinke ist nicht der Einzige, der dies unterlässt.