Zum Hauptinhalt springen

Eizellspende: Wie eine SPIEGEL-Redakteurin der kommerziellen Reproduktionsmedizin das Wort redet

Kerstin Kullmann plädiert für die Legalisierung der Eizellspende. Und unterschlägt dabei vor allem, dass diese keineswegs so harmlos ist wie die Samenspende.

Lesezeit: ca. 5 Minuten

„Sagen, was ist“: Das tut SPIEGEL-Redakteurin Kerstin Kullmann sehr selektiv, als sie vergangene Woche im Ressort „Wissen“ des größten deutschen Nachrichtenmagazins das veraltete Verbot der Eizellspende anprangert (Öffnet in neuem Fenster). Wer fachfremd ist, und das dürfte der Großteil der Leserschaft sein, kann nach der Lektüre der drei Heftseiten bloß den Kopf darüber schütteln, dass die Politik nicht längst gehandelt und denen geholfen hat, um die es laut Kullmann „eigentlich geht“: Menschen, die sich ein Kind wünschen.

Der Artikeleinstieg bis zur ersten Zwischenüberschrift komprimiert Kullmanns Erzählung: Eizellspende als Familienglück, Spenderinnen als Statistinnen, Verbot der Eizellspende als staatliche Schikane. Das Framing lässt keinen Raum für die Beantwortung zentraler Fragen. Welche gesundheitlichen Risiken bestehen für die Spenderinnen? Was bringt sie dazu, hormonelle und operative Eingriffe zu erdulden? Wer profitiert finanziell von der Eizellspende?

Es ist legitim, in einem „Wissen“-Artikel, in dem man für die Legalisierung der Eizellspende wirbt, die Perspektive der Spenderinnen auszulassen. Grob irreführend wird es, wenn man die Eizellspende mit der Samenspende gleichsetzt. Kullmann lässt dies in erster Linie die von ihr befragten Fachleute besorgen. Sie schreibt: „Als ungerecht gilt das Gesetz, weil es einen Unterschied zwischen den Geschlechtern festschreibt: Wenn das Sperma des Vaters nicht zu einer Schwangerschaft führt, darf mit einer Samenspende geholfen werden. Sind aber die Eizellen der Mutter das Problem, darf sie sich keine spenden lassen.“

Ejakulieren ist kein medizinischer Eingriff

Wie weit trägt diese Logik? Das zu prüfen wäre Kullmanns Aufgabe gewesen. Es geht damit los, dass für die Samenspende schlichtes Ejakulieren des Spenders genügt, quasi wie zu Hause. Eine medizinische Vorbehandlung ist nicht nötig, nennenswerte Risiken gibt es keine. Die Spende dauert wenige Minuten, und würden Samenbanken nicht Obergrenzen festlegen, könnte sie beliebig oft wiederholt werden, ohne dass es zu negativen gesundheitlichen Folgen für Spender kommt.

Völlig anders ist die Situation bei der Eizellspende. Über 10 bis 14 Tage spritzt sich die Spenderin täglich Hormone, damit nicht wie üblich nur ein Follikel voll ausreift, sondern meist 10 bis 15 oder mehr. Regelmäßige Ultraschalluntersuchungen und Bluttests dienen der Kontrolle. Nach dem Auslösen des Eisprungs durch Injektion eines weiteren Hormons findet die Entnahme der Eizellen 34 bis 36 Stunden später unter Sedierung oder Narkose statt.  Die Risiken und Nebenwirkungen für Spenderinnen reichen etwa von Übelkeit und Stimmungsschwankungen über Blutungen und Bauchfellentzündung bis hin zum potenziell lebensbedrohlichen Überstimulationssyndrom (Öffnet in neuem Fenster). Inklusive Erholungsphase kann ein solcher Zyklus drei bis vier Wochen dauern. Die Eizellspende ist nur begrenzt wiederholbar, jede Wiederholung erhöht das Risiko für ein Überstimulationssyndrom. Die Langzeitfolgen für Spenderinnen sind drastisch unterforscht, was Fragen zur Qualität der informierten Einwilligung aufwirft.

Die CDU-Frauen wollen keinen Eizellen-Markt

Das Rätsel, warum das Gesetz einen Unterschied zwischen den Geschlechtern festschreibt, dürfte damit annähernd gelöst sein. Hinzu kommen Faktoren, die über das Medizinische hinausgehen. Zum Beispiel dass die Spende bei Männern oft altruistisch oder symbolisch und bei Frauen überwiegend finanziell motiviert ist. Oder dass mit Samenzellen wenig Geld verdient wird, während Eizellen hohe Gewinnmargen bringen.

Leider ist es nicht Kullmann, die das Rätsel löst. Sie lässt vielmehr die schiefe Gleichsetzungslogik durch eine Professorin für Medizinethik untermauern. Die meint, „dass das Verbot der Eizellspende nicht mehr verfassungsgemäß sei, weil die Spenden von Männern und Frauen ungleich behandelt werden“. Verfassungswidrigkeit? Hier lässt die Redakteurin nicht einfach nur aus, sondern fährt gleichsam ein Auslassungsmanöver.

Denn Kullmann zieht jede Autorität heran, die ihre Erzählung stützen könnte. Zum Beispiel die Frauen-Union, über die sie schreibt: „Politikerinnen der Frauen Union wollen auf dem anstehenden CDU-Parteitag fordern, die Eizellspende auch in Deutschland zuzulassen.“ Das ist stark verkürzt. Die CDU-Frauen lehnen nämlich eine Spende, wie sie das Paar aus Kullmanns Artikel in Tschechien beansprucht hat, in ihrem Antrag (Öffnet in neuem Fenster) ab: „Eizellen, die ausschließlich zur Befruchtung anderer entnommen werden, insbesondere aus fremdnützigen Motiven, bleiben unzulässig.“

Redaktionelle Standards vs. journalistischer Spin

Und natürlich verweist Kullmann auch auf die Expertenkommission, die die Ampel-Regierung zur Befassung mit dem Thema berufen hatte. Allerdings findet sich die durch Kullmanns Quelle(n) unterstellte Verfassungswidrigkeit aufgrund ungleicher Behandlung im Kommissionsbericht gar nicht wieder. Im Gegenteil. Es heißt dort (Öffnet in neuem Fenster): „Ein Verbot der Eizellspende oder bestimmter Formen (wie etwa der rein fremdnützigen oder der gewinnorientierten Spende) ließe sich weiterhin rechtfertigen, wenn es sich als notwendig erweist, um bestimmten Gefahren vorzubeugen.“ Im Klartext also: Die ethische Ausgangslage bei Samenspende und Eizellspende ist alles andere als symmetrisch. Dass das Verbot Letzterer – wie die Medizinethikerin gegenüber Kullmann behauptet – einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würde, ist lediglich eine These.

„Ein SPIEGEL-Text muss eine Idee und eine These haben, aber er darf keinen Spin haben, dem die Argumentation untergeordnet wird. Wir müssen Einwände zulassen, dürfen Störendes nicht weglassen, müssen gegenläufige Argumentationen anführen“, steht in den SPIEGEL-Standards (Öffnet in neuem Fenster). Derweil folgt Kullmann der klassischen „Kinderwunsch-Erzählung“ und orientiert sich an entsprechenden Quellen. Sie lässt Störendes weg, sie verkürzt, vereinfacht, lässt behaupten – ob aus Aktivismus oder aus Zeitgründen, bleibt offen. Schlauer wird man durch Kullmanns Artikel kaum; er enthält nicht einmal einen Hinweis auf die gesundheitlichen Risiken für Eizellempfängerinnen. Aber vielleicht haben ja in Deutschlands reproduktionsmedizinischen Einrichtungen ob dieser reichweitenstarken PR einige Champagnerkorken geknallt.

Kategorie Medienkritik

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von KRITIKFELD: und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden