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Gemeinnützigkeit für neuen Transrapid-Verein anerkannt

Der im Februar 2026 offiziell gegründete Verein Zukunft Fernverkehr e.V. (Öffnet in neuem Fenster) hat im März 2026 die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Organisation vom Finanzamt erhalten. Spenden und Mitgliedsbeiträge können damit künftig in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Beispielbild Transrapid im Fernverkehr

Der Verein geht auf eine Arbeitsgruppe zurück, die 2023 im Umfeld des Portals magnetbahn.de (Öffnet in neuem Fenster) ins Leben gerufen wurde. Am 1. Februar 2026 schloss sich die Gruppe in Lathen, dem Ort der einstigen Transrapid-Versuchsstrecke, zum eingetragenen Verein zusammen.

Ziel des Vereins ist es, die Öffentlichkeit sachlich über die Magnetschwebetechnik Transrapid zu informieren, Fehlinformationen zu widerlegen und bundesweit mit Informationsveranstaltungen aktiv zu werden. Der Verein sieht sich als unabhängige Plattform für alle, die an einem möglichen Wiedereinsatz des Transrapid in Deutschland interessiert sind.

Mit der im März 2026 erteilten Gemeinnützigkeit werden Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzbar. Sowohl einmalige Spenden als auch regelmäßige Mitgliedsbeiträge können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.

Zukunft Fernverkehr e.V.

IBAN: DE72 8306 5408 0005 5306 60

BIC: GENODEF1SLR

Der Verein ist auf freiwillige Unterstützung angewiesen, um seine Aufklärungsarbeit zu finanzieren. Interessierte können sich als Mitglied engagieren oder den Verein durch eine Spende fördern. Der Antrag befindet sich anbei; er muss per Mail an die Adresse info@zukunftfernverkehr.de (Öffnet in neuem Fenster) gesendet werden.

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