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Drei Gründe, warum die Ampel jetzt einen starken gemeinsamen Referentenentwurf vorlegen muss

[Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. März 2023 auf Substack.]


In gut anderthalb Wochen jährt sich der Auftakt der #IchBinHanna-Diskussionen ein zweites Mal: Seit beinahe zwei Jahren engagieren sich tausende Wissenschaftler_innen für faire Beschäftigungsbedingungen im deutschen Wissenschaftssystem – auf Twitter und in anderen Sozialen Netzwerken, in den klassischen Medien, an ihren Institutionen vor Ort, in öffentlichen Veranstaltungen und internen Runden. Passend zum zweijährigen #IchBinHanna-Jubiläum ist auch der WissZeitVG-Referentenentwurf für diese Woche angekündigt (so nachzulesen im letztwöchigen Newsletter von Jan-Martin Wiarda, in dem von Ende Mai die Rede ist — abonniert werden kann der Newsletter über den Blog (Opens in a new window) — sowie im Artikel von Tim Gabel bei Research.Table (Opens in a new window), in dem er von dieser Woche schreibt).

Dass sich etwas ändern muss, räumen längst auch die Arbeitgeber und die sie vertretenden Institutionen ein. Höchste Zeit also, dass sich etwas bewegt – durch einen Referentenentwurf der Bundesregierung, der die Weichen für eine gerechte und nachhaltige Personalstruktur-Reform stellt. Die Bundesregierung sollte die Chance, mit einem gemeinsamen Referentenentwurf in dieser Weise gestaltend tätig zu werden, aus drei Gründen nutzen.

Referentenentwurf mit Signalwirkung statt Bankrotterklärung an #IchBinHanna

Erstens entfaltet ein Entwurf, der die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst, eine wichtige Signalwirkung gegenüber gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedern des Wissenschaftssystems: Die Regierung hat immer wieder bekräftigt, die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler_innen verbessern zu wollen, vor allem durch eine Senkung der Befristungsquote. Es wird Zeit, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Anderenfalls wird es nicht nur einen beachtlichen Vertrauensverlust und berechtigten Frust aufseiten der gegenwärtig in der deutschen Wissenschaft Beschäftigten geben — auch drohen wir zahlreiche exzellente Studierende mit Potential für die Wissenschaft ans Ausland und die freie Wirtschaft zu verlieren, wenn die Regierung durch einen halbherzigen Reformversuch signalisiert: Wir kennen die Probleme; wir haben versprochen, sie zu lösen; wie das geht, ist uns bekannt – aber die Wissenschaftler_innen und die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit sind uns einfach nicht wichtig genug, um entsprechend zu handeln.

Eine halbgare Lösung, wie sie z.B. eine ausufernde vierjährige Befristungsphase vor der Anschlusszusage darstellen würde, wird die #IchBinHanna-Wogen sicherlich nicht glätten. Im Gegenteil: Sie wird den Frust noch verstärken und denen, die Wissenschaft als Beruf in Betracht ziehen, sehr deutlich machen, dass Deutschland das Gros seiner Wissenschaftler_innen auch weiterhin vorsätzlich schlecht behandeln möchte. Nicht gerade Werbung für den Wissenschaftsstandort Deutschland — und ganz sicher keine geeignete Strategie, um den Sturm in den (Sozialen) Medien zu beruhigen.

Ein verlässliches Fundament für Forschung und Lehre schaffen

Zweitens ist längst klar, dass es im Interesse des Wissenschaftssystems selbst ist, der ausgreifenden Personalrotation im Postdoc-Bereich einen Riegel vorzuschieben. In Zeiten vielfältiger Krisen können wir uns den damit verbundenen systematischen Verlust von Expertise schlicht nicht leisten. Das gegenwärtige Befristungssystem erzeugt Mobilitätszwänge, Existenzängste und Publikationsdruck und verhindert den nachhaltigen Aufbau von Strukturen und Kooperationen für gute Forschung und Lehre. Das schadet nicht nur Forschenden und Studierenden, sondern mittelbar unserer Gesellschaft insgesamt. Wir wissen inzwischen, dass die Formel „Innovation durch Fluktuation“ nicht mehr ist als eine unbelegte Behauptung (s. dieses Gutachten (Opens in a new window)der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags). Dass Angst um die eigene berufliche Zukunft wissenschaftliche Kreativität befördere, können nur Menschen behaupten, die diese Angst nicht kennen — und wenig überraschend geschieht auch genau das. Wer aufgrund eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses wenig Zeit für die eigene Forschung hat, wird Risiken meiden und auf Sicherheit setzen, nicht zuletzt, um zu vermeiden, dass ein noch unfertiges Projekt den Folgevertrag gefährdet. Will die Bundesregierung diese Fehlanreize ausräumen — und es dürfte offensichtlich sein, dass und warum sie das tun sollte —, muss sie vor allem die Befristungsmöglichkeiten in der Postdoc-Phase mit dem neuen WissZeitVG deutlich einschränken.

Und sie einigt sich doch? Warum der WissZeitVG-Referentenentwurf eine Chance für die Ampel ist

Drittens bietet sich der Bundesregierung mit einem starken gemeinsamen Referentenentwurf die Gelegenheit, in konflikthaften Zeiten zu zeigen, dass sie in einer für unsere Gesellschaft entscheidenden Frage einigungsfähig ist, um ihr gemeinsames Versprechen einzuhalten: Für die Bewältigung von Herausforderungen und Krisen braucht es exzellente Forschung und eine gute Ausbildung Studierender, die als Akademiker_innen von Morgen in zahlreichen Branchen unseres Landes dringend gebraucht werden. Die Bundesregierung darf nicht die Chance verspielen, durch Untätigkeit oder Uneinigkeit schlechten Bedingungen für die Forschung, Brain Drain und Fachkräftemangel weiter Vorschub zu leisten. Stattdessen sollte sie mit dem Referentenentwurf zeigen, dass sie imstande ist, eine tragfähige gemeinsame Lösung zu finden. Das wäre nicht zuletzt im Lichte anderer strittiger Fragen ein starkes Signal dafür, dass die Bundesregierung zu einer Einigung imstande ist, wenn es um die Lösung eines gesellschaftlich drängenden Problems geht.

Ein gemeinsamer Referentenentwurf, der die Ampel-Versprechen einlöst

Und wie sollte er nun aussehen, der gemeinsame Referentenentwurf der Ampel? Zum einen darf der Anschlusszusage allenfalls eine kurze, d.h. maximal zwei Jahre dauernde Befristungsphase vorangehen. Zum anderen braucht es eine Befristungshöchstquote. Wichtig ist die Kombination aus beiden Instrumenten: Die Anschlusszusage schafft auf der individuellen Ebene die versprochene Planbarkeit und Verbindlichkeit, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer_innen sich auf transparente Bedingungen verständigen, unter denen eine Entfristung erfolgt. Die Befristungshöchstquote stellt – zusammen mit einer möglichst kurzen Orientierungsphase vor der Anschlusszusage – sicher, dass auf der Ebene der Institutionen auch in ausreichendem Maß von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. (Was in Wahrheit hinter etwaigen Bedenken gegen eine Befristungshöchstquote stecken dürfte, steht in diesem Twitter-Thread (Opens in a new window) von Tobias Rosefeldt – Spoiler: um Verfassungsrecht geht es dabei nicht.)

Ein solcher gemeinsamer Referentenentwurf zeigt sowohl den gegenwärtigen als auch den potentiellen zukünftigen Wissenschaftler_innen, dass sie von der Bundesregierung gehört und ihre berechtigten Interessen an guten Arbeitsbedingungen ernstgenommen werden, es setzt den aktuellen Fehlanreizen im Wissenschaftssystem ein starkes Fundament für exzellente Forschung und Lehre entgegen und dokumentiert nicht zuletzt die Einigungsfähigkeit unserer Bundesregierung, deren positive Signalwirkung auch über die WissZeitVG-Debatte hinaus ausgesprochen wertvoll wäre. Bleibt zu hoffen, dass die Ampel diese Chance nutzt.

Topic Archivbeiträge