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Gewalt gegen Frauen – Wenn Mütter die Kinder verlieren

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN

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Die Fachwelt ist sich inzwischen einig: Gewalt gegen die Mutter ist immer gleichermaßen Gewalt gegen mitbetroffene Kinder. Versagt der Gewaltschutz hat das Folgen für alle Opfer. Im schlimmsten Fall sind es die Frauen, die am Ende die Kinder verlieren. Eine Mutter erzählt ihre Geschichte.

Wenn Frauen durch den eigenen Ehepartner Gewalt erleben, haben wir alle ein Idealbild davon vor Augen, was danach passiert. Die Frauen nehmen ihren Mut zusammen und zeigen den Täter an. Hilfesystem und Justiz greifen ein und am Ende wird den Betroffenen der Schutz gewährt, den Gesetze versprechen.

Immer mehr Frauen berichten davon, was passiert, wenn genau das nicht passiert. Wie sie es sind, die am Ende infrage gestellt und attackiert wurden. Nicht nur vom Täter, sondern in vielen der Fälle auch von Mitarbeitenden in den Verfahren und Jugendämtern des Landes. Besonders Frauen, die keine handfesten Beweise wie Knochenbrüche oder Schnittwunden aufweisen konnten, erzählen, dass ihnen in den Familiengerichtsverfahren erklärt wurde, dass ihre angebliche Gewalterfahrung für das Kindschaftsrecht keine Rolle spiele. Selbst Frauen, deren Täter für Gewalttaten verurteilt wurden, berichten von solchen Gesprächen. Wenn die Frauen dann dennoch auf Schutz vor dem Täter, der gleichzeitig der Kindsvater ist, bestehen, geraten sie in freien Fall. Wo Kooperation und gemeinsame Elternschaft gefordert werden, berichten gewaltbetroffene Mütter immer wieder, wie sich ein ganzes System gegen sie wendet. Die Folgen sind in vielen Fällen Urteile zulasten der Frauen.

Carina M. ist eine von ihnen. Bei ihr war es am Ende nicht nur ein Urteil, das ihr ihre Kinder genommen hat, sondern deren eigene Entscheidung. Geschichten wie diese werden im Gewaltschutz meist nicht erzählt. Zu groß ist die Scham der Frauen. Bei Gewalt haben wir verängstigte Frauen und Kinder vor Augen, die in Panik vor dem Täter leben. Kinder, die sich für den Täter entscheiden, kommen in diesen Bildern nicht vor. So erzählt auch Carina ihre Geschichte nicht unter ihrem richtigen Namen. Zu groß ist noch immer die Angst, dass die Beziehung zu ihren Kinder darüber noch mehr Schaden nehmen könnte.

Ich war 24 Jahre mit meinem Ex-Mann zusammen. Aus der Beziehung stammen zwei Kinder, die jetzt siebzehn und fünfzehn Jahre alt sind. {…} Seit eineinhalb Jahren haben die Kinder und ich keinen Kontakt mehr.

Dass sich Kinder nach Gewalt dem Täter zuwenden ist keine Seltenheit, weiß die Wissenschaft. Die Erklärungen dafür sind im Kinderschutz und in den Verfahren in den Familiengerichten kaum bekannt. Manchmal wählen Kinder den Part, der machtvoller ist, aus reinem Selbstschutz. Sie haben erlebt, was passiert, wenn jemand versucht, sich ihm zu widersetzen. Also verzichten sie darauf. Kinder, die den Täter wählen, wählen diese Bindung, weil sie Angst davor haben, was passiert, wenn sie es nicht tun.

Hinzu kommen Bindungsdynamiken, die auch Frauen lange an Täter binden. Täter sind nie nur Täter und Kinder tun sich in der vulnerablen Phase ihrer Entwicklung ungleich schwerer, die Gewalt klar von der Liebe zu ihrem Elternteil abzugrenzen. Das Konzept, dass Kinder sich nicht nur für Täter entscheiden, sondern diesem bei Umgängen freudestrahlend in die Arme springen, hat einen Namen: Instinktive Täuschung. Dorothea Weinberg und Alexander Korittko haben den Begriff schon 2013 als verborgene Traumreaktion bei Kindern nach Gewalt beschrieben.1 In ihrem Fachartikel beschreiben sie, wie Kinder nach Gewalt gar nicht so selten aus Angst pro Täter agieren. Heute, gut 13 Jahre später, ist dieses Wissen in Familiengerichtsverfahren noch immer kaum existent. Die Kinder entscheiden sich für den Täter? Im schlimmsten Fall wird daraus geschlossen, dass die Gewalt somit nie stattgefunden haben kann. Ein gefährlicher Trugschluss, der am Ende den Kinderschutz ins Wanken bringt.

Bislang greift der sogenannte Kindeswille auch dann, wenn Kinder einen Gewalttäter als den bevorzugten Elternteil wählen. So wie im Fall von Carina M. Sie berichtet von einer Auseinandersetzung nur wenige Tage vor ihrem Auszug, in der ihr Ex-Mann ihr droht.

Pass du nur auf, irgendwann, wenn du nicht mehr damit rechnest, werde ich dich erledigen, sagt er darin zu ihr.

Eine Drohung, die er sehr viel später wahr macht. Zunächst einigen sich beide nach ihrem Auszug auf ein Wechselmodell für die Kinder. In dieser Zeit habe es nur den nötigsten direkten Kontakt gegeben. Die meiste Kommunikation habe über die Kinder stattgefunden.

Zusätzlich berichteten mir die Kinder weiterhin, dass ihr Vater ihnen viel darüber erzählte, was er tun würde, wenn ich “nicht mitspielen” würde. Er sagte ihnen auch, ich hätte eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben, die mir untersagen würde, mit Dritten, einschließlich meiner eigenen Anwälte, Beratungsstellen oder Therapeuten, unsere familiäre Situation zu reden. Es gab nie eine solche Verschwiegenheitsverpflichtung, doch hat er laut den Kindern ausführlich erklärt, dass er Mittel und Wege hätte, um mir zu zeigen, “wo der Hase langläuft” und mich zum Schweigen zu bringen. Oft meinten die Kinder auch, er hätte gesagt, er würde mich “fertigmachen”.

Dass Täter Folgegewalt androhen, ist nicht neu. Dass sie mit ihrer Rache sehr lange warten können, ist ebenfalls keine Ausnahme.

Ulrike Sachenbacher ist Richterin und leitet die Abteilung 5a für Familienverfahren am Amtsgericht München. Auf einem Fachtag, u.a. des Paritätischen Ende 2024 betont sie, wie groß die Gefahr für Frauen tatsächlich ist und wie spät sie erfolgen kann. Teilweise würden Täter Jahre warten, bis sie mit ihrer Rache zuschlagen. Es gehe nicht immer unmittelbar um den Moment der Trennung, sondern vor allem um den Moment, in dem sich gewaltbetroffene Frauen wirklich befreien. Oft könne das Jahre später, etwa mit der Scheidung oder dem Beginn einer neuen Beziehung einhergehen.

Auch bei Carina M. und ihren Kindern bleibt es fast ein Jahr verhältnismäßig ruhig. Danach eskaliert die Lage und es passiert, was Carina M. aufgrund vorheriger Ereignisse bereits befürchtet hatte. Die Kinder berichten von einem gewaltsamen Vorfall beim Vater.

Im Laufe der Auseinandersetzung habe der Jüngere dann sein Handy gezückt und wollte die Polizei rufen. Als er seinem Vater sagte, dass der Griff an den Hoden schon sexueller Missbrauch sei, soll der Vater ihm das Handy aus der Hand geschlagen haben, das aufs Sofa fiel und als er es dort holen wollte, habe der Vater seinen Kopf in ein Sofakissen, bis er keine Luft mehr bekam. Mein älterer Sohn sagte, er hätte den Vater dann angegriffen, damit er vom Bruder ablässt und dann gesehen, dass der kleine Bruder bereits ein blaues Gesicht hatte. {…}

Ich war entsetzt, dass ich nicht gewusst hatte, was vorgefallen war und sie mir nicht sagten, wie extrem die Situation war. Als ich sagte, dass ich gegen den Vater vorgehen werde, dass er so nicht mit ihnen umgehen kann, flehten sie mich an, “bloß nichts zu unternehmen”, denn der Vater habe damit gedroht, uns alle fertigzumachen.

Sie erzählten mir auch, dass er ihnen kürzlich einer seiner Waffen, eine Pumpgun, gezeigt habe und sie jetzt wüssten, dass er “dir wirklich das Hirn wegblasen könnte, wie er es gesagt hat”.

Diesen Moment beschreibt Carina als den Wendepunkt der Nachtrennungsgewalt. Ihr Ex-Mann habe mit dem Zeigen der Waffen endgültig eine Grenze überschritten, gegen die sie vorgehen wollte. Sie schaltet Polizei und Jugendamt ein. Beide Stellen betonen, die Anzeige könne nicht von ihr kommen, sondern müsse von den Kindern gestellt werden. Sie selbst könne nur für die Taten an ihr Strafantrag stellen.

Daraufhin besprach ich mich mit der Polizei und stellte einen Strafantrag wegen Bedrohung, Nötigung, und häuslicher Gewalt. Auch die anderen Beratungsstellen und beratenden Personen hielten diesen Schritt für sinnvoll und norwendig.

In einer Hausdurchsuchung einige Wochen später wurden im Haushalt des Vaters eine Reihe illegaler Waffen sichergestellt. Ein halbes Jahr später erfolgte die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe für den illegalen Waffenbesitz. Der Strafantrag wegen Bedrohung, Nötigung und häuslicher Gewalt sei dagegen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft begründete das damit, dass den Vater für den Waffenbesitz bereits eine Verurteilung erwartete.

Mein Exmann nutzte jedoch die Situation nach der Hausdurchsuchung für sich. Während mir die Polizei lediglich mitteilte, dass die Hausdurchsuchung stattgefunden hat und sich mein Ex-Mann dabei ruhig und kooperativ verhalten habe, teilte er den Kindern zwei Tage später mit, er sei unter Waffengewalt aus dem Verkehr gezogen worden, unter Todesangst habe er zusehen müssen, wie die Polizei das Haus zerstört habe. Er teilte den Kindern mit, die Polizei habe auch ihre Taschenmesser und Softairgewehre mitgenommen und wenn er jetzt für zwei oder drei Jahre ins Gefängnis müsse, würde er und damit auch die Kinder “alles” verlieren.

Direkt nach diesen Informationen ziehen die Kinder zum Vater um. Sie lehnen jede Information der Mutter und auch Erklärungen der Polizei ab. An dieser Stelle bricht der Kontakt der Kinder zu ihr ab. Und es kommt noch schlimmer.

Wenige Tage später rief mich die Polizei an, um mich zu bitten, zu einer Anzeige gegen mich Stellung zu nehmen und auszusagen. Es würde um Gewalt gegen Kinder gehen. Zu dem Zeitpunkt ging ich davon aus, dass ich im Gegenzug meinen Exmann wegen Falschaussage anzeigen würde.

Beim Termin bei der Polizei wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Anzeige von meinem Sohn gemacht wurde und ich damit meine eigenen Kinder der Falschaussage bezichtigen müsste.

Carina sei von den Vorwürfen erschüttert gewesen. Offensichtlich hatte der Vater der Kinder es geschafft, sie auf seine Seite zu ziehen. Der Vorwurf der Anzeige sei schockierend gewesen. Sie habe das gesamte Bad als Halloween-”Scherz” mit ihrem eigenen Menstruationsblut “dekoriert” und die Kinder gezwungen, darin zu duschen.

Ich nahm nach dieser Anzeige Kontakt mit dem Jugendamt auf, weil ich mir große Sorgen machte, wie es zu derartigen Äußerungen gekommen sein kann. Der Jugendamt-Mitarbeiter war der Ansicht, ich solle nichts unternehmen, die Kinder würden schon irgendwann wiederkommen.

Die eigene Anwältin, der Kinderschutzbund, Sozialarbeiterinnen an Schule und Beratungsstellen, sie alle raten dazu, abzuwarten. Ein späteres Umgangsverfahren dauert sieben Monate. Im Verlauf kippt die Stimmung gegen Carina M. Der Kindeswille sei am Ende maßgeblich. Die Mutter sei es, mit der ihre Kinder nichts mehr zu tun haben wollten. Das sei zu respektieren. Umgang und Kontaktaufnahme über Briefe und Geschenke werden Carina M. gerichtlich untersagt.

Die entwicklungspsychologischen Auswirkungen eines Aufwachsens in Gewalt und Bedrohungsszenarien sind inzwischen ausreichend untersucht. Im Verfahren kamen sie nicht zum Tragen. Die Vorgeschichte wurde nicht einbezogen. Vor Gericht gilt nun die Mutter als Täterin. Der Vater erklärt, er sehe sich als das verängstigte Opfer. Seine Ex-Frau sei nun eine Stalkerin, die sicher bald auf sein Grundstück eindringen würde. Was er sagt, wird zur Wahrheit erklärt. Carina M. schildert die Situation so:

Der Vater gab gegenüber dem Verfahrensbeistand an, kurz nach dem Einbehalten der Kinder eine Sicherheitsfirma mit der Bewachung seines Grundstücks beauftragt zu haben.

Carina M. sagt, sie sei vom deutschen Sozial- und Rechtssystem erschüttert und habe das Vertrauen verloren. Sie und auch ihre Kinder erlebten keinen Schutz und keine Sicherheit. Die Gewalt ihres Ex-Mannes und die Verurteilung für schwere, illegale Waffen seien zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt worden.

Die Hoffnung hat sie nicht aufgegeben. Doch sie weiß, dass die Kinder vielleicht erst als junge Erwachsene in der Lage sein werden, die Geschehnisse neu für sich einzuordnen. Die verlorene Zeit sei unwiederbringlich.

Über den Instagramaccount @hallo_justiz versucht die betroffene Mutter, Reichweite und Aufklärung für diese Thematik zu erreichen.

BUCHTIPP

Ihre ganze Geschichte erzählt Carina M. in

Unglaublich, aber wahr …
…wie narzisstischer Missbrauch

die Eltern-Kind-Ebene zerstört.

Das Buch des T.o.B.e Verein zu den Themen: Narzisstischer Missbrauch und häusliche Gewalt erschien 2026. Betroffene erzählen darin von ihren Erlebnissen und den Auswirkungen auf die Beziehung zu ihren Kindern. Svenja Beck, Gründerin des T.o.B.e. Vereins, hat 11 Autorinnen eingeladen. Sie und weitere sechs weitere Interviewte erzählen ihre Geschichte.

Die Sabotage, die sich in den Schilderungen so offensichtlich darstellt, soll vor allem Fachkräften ein Augenöffner sein, Missbrauch und Manipulation zu erkennen, bevor es zu spät ist. Das Versagen der Fachkräfte und Verfahrensbeteiligten hallt laut zwischen den Zeilen. Eine Leseempfehlung für Betroffene und alle, die Gewalt und Coercive Control wirklich verstehen wollen.



Alle weiteren Informationen über

  1. Instinktive Täuschung – die verborgene Trauma-Reaktion. Dorothea Weinberg und Alexander Korittko. 2013

Topic Gewalt gegen Frauen

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