[Aktualisierte Fassung vom 26.12.2024] Erläuterungen zur Berechnungsweise finden sich bei BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 59/12 (Opens in a new window). Danach ist das Arbeitseinkommen i. S. d. § 850a ZPO (Opens in a new window) zunächst in der unpfändbaren Bruttohöhe vom Gesamteinkommen abzuziehen. Danach sind die Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge fiktiv für das Bruttoeinkommen des Restbetrages zu berechnen. Beispielhaft sieht das wie folgt aus:
Date
March 22, 2024
0 comments
Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.