Der vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderte Bundesheizspiegel wurde aktualisiert und steht nun mit den Abrechnungswerten aus dem Jahr 2024 hier (Opens in a new window) zur Verfügung. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist er vor allem bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages für privilegierte Forderungen (z. B. nach § 850d ZPO (Opens in a new window), § 55 Abs. 1 S. 2 VwVG (Opens in a new window) LSA oder § 15 Abs. 2 SächsVwVG) von Bedeutung, wenn die Unterkunftsrichtlinie des örtlichen Sozialhilfeträgers zu den Heizkosten keine Werte ausweist.
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Date
October 30, 2025
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