
Am Morgen des 5. Juli 2011 wurde die 14-jährige Paulina S. in Bad Ischl auf dem Weg zur Bushaltestelle von ihrem Ex-Stiefvater Klaus K. und dessen 19-jährigem Sohn Konstantin K. abgefangen. Das Mädchen wurde von Klaus K. mit einer schweren Taschenlampe niedergeschlagen und, noch lebend, auf die Rückbank eines roten VW Sharan gezerrt. Das Vater-Sohn-Gespann fuhr Paulina zu einer bereits vorbereiteten Grube in einem Waldstück am Schwarzensee bei St. Wolfgang. Dort erdrosselte Klaus K. das schwer verletzte, aber noch atmende Mädchen mit einem Strick, bevor sie die Leiche in der Grube verscharrten.
Das Motiv für die grausame Tat war Rache, die aus einer tiefen narzisstischen Kränkung Klaus K.s resultierte. Nachdem er sich im Jänner 2011 unsittlich an Paulina vergangen hatte, trennte sich Paulinas Mutter Claudia sofort von ihm. Klaus K., der unter einer schweren narzisstischen Störung litt, konnte diesen Kontrollverlust nicht akzeptieren, gab Paulina die alleinige Schuld am Ehe-Aus und schwor seiner Ex-Frau Rache mit der Drohung, ihr das Liebste zu nehmen. Er spannte seinen Sohn Konstantin, der durch jahrelange Isolation und psychische Gewalt in einer „sektenartigen Hörigkeit“ zu seinem Vater stand, als „williges Teufelswerkzeug“ in den penibel geplanten Mord mit ein.
Die Polizei startete rasch eine großangelegte Suchaktion, da Claudias Ex-Mann sie bereits mehrfach bedroht hatte. Blutspuren an der Bushaltestelle und Zeugenaussagen über einen roten VW Sharan, der Klaus K. gehörte, führten die Ermittler schnell auf die Spur der Täter. 32 Stunden nach Beginn der Suche wurden Klaus K. und Konstantin K. festgenommen. Nach einem intensiven Verhör brachen die beiden am 8. Juli ein und legten ein umfassendes Tatsachengeständnis ab. Konstantin K. führte die Ermittler schließlich zu Paulinas Grab am Schwarzensee.
Klaus K. wurde nie vor Gericht gestellt, da er sich im Oktober 2011 in der Justizanstalt Wels mit einer Wäschesackkordel erhängte. Sein Sohn Konstantin K. musste sich verantworten. Trotz der Argumente seines Anwalts, der auf „entschuldigenden Notstand“ plädierte und Konstantin als Opfer der Manipulation seines Vaters darstellte, wurde der junge Mann als Mittäter verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz korrigierte das anfängliche Urteil, da Konstantin K. die Fähigkeit besaß, sich anders zu verhalten. Er wurde schließlich wegen Mitwirkung an dem grausamen Mord zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt und hat seine Strafe mittlerweile verbüßt.
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