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Der Schutz von Zivilisten ist nicht die oberste Priorität des Kriegsvölkerrechts

Da diese Argumentation, die mir aktuell wieder in einer Debatte über den Weg lief, einfach nur noch nervt, versuche ich das in einem Beitrag klarzustellen und zu erklären.
Denn ich bin der festen Überzeugung, die Mehrheit der Menschen im „Westen“ sitzt einer friedensverwahrlosten Fehlkonzeption auf.

Der Schutz von Zivilisten ist nicht die oberste Priorität des Kriegsvölkerrechts, nicht des Militärs und nicht der Realität.

Tatsächlich gibt es im Kriegsvölkerrecht, das im englischen bereits fälschlich als „International Humanitarian Law“ (Internationale Humanitäre Recht) bezeichnet, viel mehr gänzlich andere Artikel. Im Lateinischen spricht man korrekter von „ius in bello“, vom „Recht im Kriege“.

Dabei geht es nicht um eine juristische Diskussion. Was drin steht ist bekannt. Oder sollte es sein. Es geht um die Kommunikation darüber. Um eine manifestierte Vorstellung.
Im Kriegsvölkerrecht – das ist kein Gesetz, sondern ein Oberbegriff für alle Rechtsvorschriften, die sich damit befassen - geht es so gut wie gar nicht um Zivilisten. Nur die wenigsten Artikel, beispielsweise der Genfer Konventionen oder der Haager Landkriegsordnung, befassen sich überhaupt mit Zivilisten.

Tatsächlich gibt es auch kein Verbot, Zivilisten zu töten.
Das würde auch kein Staat mitmachen, da es Krieg verunmöglichen würde. Wohlgemerkt auch die Selbstverteidigung.

In der Mehrheit des Kriegsvölkerrechts geht es um solche Dinge wie die Behandlung von Kriegsgefangenen, den Schutz Verwundeter und Schiffbrüchiger, dem Verbot bestimmter Waffen, dem Besatzungsrecht, der Kennzeichnung militärischer medizinischer Einrichtungen, und so weiter.

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Im deutschen Recht ist beispielsweise das Töten von Menschen untersagt. Dafür gibt es ausdrückliche Verbote, wie § 211 StGB (Mord) oder § 212 StGB (Totschlag). Dazu gibt es dann Ausnahmen, wie die Notwehr.
So etwas gibt es im Kriegsvölkerrecht nicht. Hier ist die Ausnahme die Regel. Man nennt das das „Kombattantenprivileg“: Soldaten dürfen töten.

Es gibt lediglich eine Einschränkung. Nämlich dass Zivilisten nicht zum Ziel gemacht werden dürfen. Entweder durch wahllose Angriffe, wie Flächenbombardements oder Einsatz von Cluster-Munition in zivil besiedelten Gebieten. Doch dabei müsste schon auffallen, dass dies eher schwammig ist. Das müsste für jeden Einsatz vor Gericht argumentiert werden.

Oder indem man gezielt Zivilisten tötet. Und das setzt immer eine Intention voraus. Der Verantwortliche müsste also vorher mindestens wissen, dass er Zivilisten trifft.
Doch auch diese Ausnahme hat eine Ausnahme. Der militärische Zweck steht darüber. Soll beispielsweise ein General in einem Wohnhaus getroffen werden, kann es durchaus legitim sein, wenn man dafür viele zivile Tote in Kauf nimmt. Dann muss eine Abwägung stattfinden.

Die falsche Perspektive

Nach dem Zweiten Weltkrieg, spätestens seit Ende der 1960er, hat „im Westen“ eine Entfremdung vom Militär und Krieg stattgefunden.
Diejenigen, die diese Entfremdung betrieben haben, wurden später Lehrer, Professoren, Politiker und gründeten Organisationen. Und die haben den Fokus klar auf die zivile, „pazifistische“ Perspektive gelegt.

Daher kommt die weit verbreitete Vorstellung, die höchste Priorität des Kriegsvölkerrechts sei der Schutz von Zivilisten. Aber das ist ja keine faktische oder juristische Tatsache, sondern eine Auslegung. Die sich dann so in das allgemeine Verständnis und die Vorstellung von Krieg eingeschlichen hat. Man kann es schwer messen.

Sie ist aber perspektivisch falsch. Nicht nur, weil das Kriegsvölkerrecht diese dogmatische und sakrosankte Vorstellung gar nicht hergibt. Sondern auch, weil sie ja international gar nicht durchgesetzt werden kann. Sie kann höchstens in nationales Recht übernommen werden.

Mehr noch, diese Vorstellung ist in der restlichen Welt gar nicht so verbreitet wie „im Westen“. Nordkorea, halb Afrika, selbst in der Türkei herrschen vollkommen andere Wert- und Moralvorstellungen, in denen der Schutz von Zivilisten eine deutlich geringere Rolle spielen. Das Kriegsvölkerrecht, das eine Ausgeburt unserer „westlichen“ Moral ist, ist dort kaum verankert. Für Russland ist es völlig normal, dass zivile Häuser bombardiert werden. Das hat es schon in Afghanistan und in Syrien gemacht, um den Kriegswillen und Widerstand zu brechen. Das ist nicht nur Putin oder das Regime, es war schon immer so.

Das Bild, das Butscha bot, nachdem Russland abziehen musste. (Foto: April 2022) Man schätzt, dass etwa 1000 Zivilisten von den Russen gezielt getötet wurden. Einige Körper lagen über Wochen auf den Straßen. Bisher wurden etwa 450 Getötete identifiziert.

Die halbe Geschichte wird zur ganzen

Die Gefahr dabei ist die Propaganda und die Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung.
Denn beispielsweise Russland oder pro-palästinensische Propagandisten wissen, wie wir „im Westen“ ticken. Sie verstehen das als Schwäche und nutzen es aus.
Es wird Derailing betrieben. Das bedeutet, dass mit Debatten über vermeintliche Verstöße gegen dieses Recht – das Viele sich wohl vorstellen wie ein Strafgesetz eines Landes – die eigentlich zu führende Diskussion „von den Gleisen“ lenkt.

Im Januar 2024 wurde die fünfjährige Hind Rajab in Gaza-Stadt in einem Auto erschossen. Zuvor soll sie stundenlang mit dem Notruf über Handy verbunden gewesen sein. Der Vorfall wurde inzwischen verfilmt, Hind Rajab wird als Ikone von der Propaganda herumgereicht. Soweit, so erschütternd.
Ich habe den Vorfall ausgewertet und auch die vielen, zum Teil hervorragenden forensischen Auswertungen gelesen. Die ausnahmslos alle die militärische Perspektive schlicht ignoriert haben. Ich habe mir sogar Luftaufnahmen der Offensive dazu angeschaut.

Das israelische Militär hatte vor genau dieser Bodenoffensive gewarnt. Es hat sogar eine Fluchtrute nach Westen angegeben, einen Korridor. Die Familie hat sich nicht daran gehalten. Sie haben sich zu siebt (!) in ein Auto gesetzt. Während die Panzer sie längst erreicht hatten. Und sind mit diesem Auto wortwörtlich auf die israelischen Panzer zugefahren.
In dem Moment wurde das Auto aus locker 400m mit einem MG eines Merkava beschossen. Das führt zu der Situation, dass Hind Rajab eingeschlossen im Auto saß. Als ein anderer Panzer sich später näherte, hat der erneut mit dem koaxialen MG auf das Auto gefeuert. Was bedeutet, der Schütze ist dafür nicht einmal ausgestiegen. Darf er auch nicht.

Das Auto, in dem Hind Rajab erschossen wurde. Es sah vorher nicht so aus, es wurde später mit einer Planierraupe von der Straße geschoben. 10.02.2024

Kein Gericht würde den Schützen oder den Befehlshabenden dafür verurteilen. Vielleicht wissen die bis heute nicht einmal etwas von Hind Rajab.
Denn die müssen in einem solchen Kontext nicht den Panzer verlassen, um zu gucken, wer im Auto sitzt. Es war eine aktive Kampfzone, überall rollten Panzer, jeder Soldat muss zwingend davon ausgehen, dass alles, was sich da noch bewegt, der Feind ist. Die Fotos entstanden, als der Krieg längst weitergezogen war.

Das ist die seelenfressende Dramatik des Krieges. Und das ist die Realität.
Und das ist das Kriegsvölkerrecht.

Es geht nicht um „Schuld“. Die Familie war nicht „selbst Schuld“.
Krieg erlaubt nun einmal keine Fehler.

Doch selbstverständlich wird dieser dramatische Fall nun wieder und wieder propagandistisch ausgeschlachtet. Weil die Leute zumeist eben nicht wissen, dass Panzer auch auf 2000 Metern mit einem MG schießen, ohne zu sehen, wen sie da überhaupt treffen. Häufig ohne es überhaupt erkennen zu können. Weil die Leute nichts von dem Fluchtkorridor wissen, weil sie nichts von der akuten Bodenoffensive nach Westen wissen, weil sie den ganzen Kontext nicht kennen.

Es geht auch nicht darum, irgendetwas zu entschuldigen oder zu relativieren.
Ich sehe an dieser Verzerrung, in diesem Bias, in dieser Fehlkonzeption eine echte Gefahr.

Die eigentliche Gefahr

Im konkreten Beispiel, das mich zu diesem Beitrag veranlasst hat, ging es um einen getöteten Vater, der Ende letzter Woche seine beiden Kinder von der Uni Beirut abholte und in das Kriegsgebiet Qlayaa im Süden des Libanons fuhr. Dort, wo gekämpft wurde. Das Auto wurde von einer Drohne getroffen.

Ich hatte u.a. kritisiert, dass dies als „gezielte Tötung“ bezeichnet wurde. Im Militärsprech und im Kriegsvölkerrecht würde das mindestens voraussetzen, dass der Schütze wusste, dass es sich um Zivilisten handelte. Noch besser, wer tatsächlich am Steuer saß. Aber das dürfte mehr als unwahrscheinlich sein.
So wie das Fahrzeug aussah, war das eine Rakete. Und die Drohne damit mehrere Kilometer weg. Denn Drohne ist nicht gleich Drohne.

Wahrscheinlicher ist, dass dort Gefechte stattfanden und israelische Bodentruppen vor Ort waren. Ein Fahrzeug – aus Beirut kommend – fährt genau darauf zu. Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass der Verantwortliche es als Gefahr identifiziert und darauf gefeuert hat. Weil es nach allgemeiner Vorstellung eines „westlich“ ausgebildeten Soldaten völlig absurd ist, dass Studenten an einer Uni ihre Prüfungen machen und dann vom Vater abgeholt werden, um in eine Kampfzone nach Hause zu fahren.

Und jeder, der jetzt denkt „Was sollen sie denn sonst machen?“ ist damit bereits wieder der Verzerrung auf den Leim gegangen. Es ist dem Krieg und dem Kriegsvölkerrecht völlig egal, was sie sonst machen. Es steht ihnen ja frei, das Risiko einzugehen.
Natürlich kann, darf und sollte man das denken. Es wäre ein schlechtes psychologisches Zeichen, das nicht zu tun. Aber das hat mit Recht nichts zu tun. Und mit Kriegsvölkerrecht schon gar nicht. Denn die Realität ist, dass das Kriegsvölkerrecht das Töten von Zivilisten erlaubt. Mit Einschränkungen, aber diese Einschränkungen sind die Ausnahme, nicht die Norm. Sie sind der achtenswerte Versuch, so etwas wie den Zweiten Weltkrieg nicht zu wiederholen. Aber eben nur ein Versuch. Der bisher scheitert.

Dadurch wird aber nicht mehr rational abgewogen. Das ist die Meldung, der Aufhänger: Drei getötete Zivilisten.
Wir sprechen aber konkret von einem ständigen Beschuss einer radikalislamistischen Terrororganisation auf ein Land, das sie nicht angegriffen hat. Über einen extralegalen Staat im Staate – würde die UN ihren eigenen Regeln folgen, müsste sie den Libanon längst die Mitgliedschaft entziehen. Über ein Wochenende mit ebenso völkerrechtswidrigem Beschuss mit ballistischen Raketen von einem Regime, das damit ebenfalls nichts zu tun hat.

Insgesamt sprechen wir davon, dass Israel seit seinem Bestehen wieder und wieder von allen Seiten angegriffen und existentiell bedroht wird. Wir sprechen davon, dass der UN-Sicherheitsrat bereits 2006 angeordnet hat, dass die Hisbollah sich hinter den Fluss Litani zurückzuziehen und zu entwaffnen hat. Und anstatt das mit Gewalt durchzusetzen, weil der Libanon selber unfähig oder unwillig ist, schicken wir untätige UN-Truppen ohne Mandat und beschweren uns dann darüber, wenn Israel in seiner Selbstverteidigung deren Wagen mit Panzern beiseite drückt.

Das ist doch kein Messen mit einheitlichem Maß.

Diejenigen, die sich verteidigen, werden zum Angreifer gemacht.
Das ist es, was an den Nerven zerrt. Was verbittert und auch mal die Kontenance verlieren lässt.
Man wird bewusst in Debatten um Nebenkriegsschauplätze hineingezogen. Um zu emotionalisieren, um abzulenken, um Propaganda zu betreiben.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde 2002 gegründet, um unabhängig vom Internationalen Gerichtshof (IGH) der UN Kriegsverbrechen ahnden zu können: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dafür sind etwa 3,5 bis 4,5 Milliarden Dollar an das immer weiterwachsende Gericht geflossen.
In diesen 24 Jahren gab es exakt 11 Verurteilungen, nur 6 in den genannten Kernverbrechen. Alle aus Afrika.
Gestern wurde der Chefankläger Karim Khan nun auch noch wegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs suspendiert, nachdem er sein Amt bereits seit Monaten ruhen ließ.

Das ist das Kriegsvölkerrecht, von dem alle ständig sprechen. Das heute in den Trends liegt.

Und der IGH befasst sich mit solchen geschilderten Einzelfällen eh nicht. Höchstens im Rahmen eines größeren Prozesses gegen einen Staat, Einzelpersonen können nicht angeklagt werden. Trotzdem wird das Kriegsvölkerrecht inzwischen vor allem als Vorwurf gegen Israel wie ein Schild hochgehalten, als der Weisheit letzter Schluss, der Gerechtigkeit letztes Quantum Hoffnung. Der Haftbefehl gegen Netanjahu wird täglich thematisiert, über den gegen Putin spricht kaum jemand.

Hoffen wir darauf, dass Europa in nächster Zeit nicht zur Selbstverteidigung gezwungen wird.
Unsere friedensverwahrloste Öffentlichkeit wäre sozialpsychologisch gar nicht in der Lage, mit den Realitäten umzugehen.

„Man kann etwas von einem Regenschauer lernen. Wenn man von einem plötzlichen Schauer überrascht wird, versucht man, nicht nass zu werden und eilt schnell die Straße entlang. Selbst wenn man unter Hausvorsprüngen Schutz sucht, wird man dennoch durchnässt. Ruht man jedoch von vornherein in sich selbst, gerät man nicht aus der Fassung – wird man auch genauso durchnässt. Dies zu verstehen gilt für alle Dinge.“
Tsunetomo Yamamoto, Samurai und späterer Zen-Mönch, Hagakure, ca. 1716

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Topic Medien und Politik

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