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Hin und wieder lässt es sich nicht vermeiden und der Drittschuldner muss auf Zahlung der pfändbaren Beträge des Arbeitseinkommens verklagt werden. Eine derartige Drittschuldnerklage könnte am Beispiel der Verwaltungsvollstreckung wie folgt aussehen (in Anlehnung an Benner, in: BeckOK-Prozess, 50. Ed. 2022, Nr. 1.3.3.3):

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