Passa al contenuto principale

Pfändung und Abtretung

Nach einer Lohnpfändung teilt der Drittschuldner mit, dass der Schuldner sein Arbeitseinkommen vor mehreren Jahren – als er noch bei einem anderen Arbeitgeber tätig gewesen sei – an ein Kreditinstitut abgetreten habe. Diese Abtretung sei aus Sicht des Drittschuldners vorrangig zu bedienen. Wie ist die Rechtslage aus Sicht des pfändenden (Unterhalts-)Gläubigers bzw. der pfändenden Vollstreckungsbehörde?

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni