Passa al contenuto principale

Briefporto als Auslage bei Mahnung oder Vollstreckungsankündigung?

Kürzlich tauchte die Frage auf, ob die Vollstreckungsbehörde bei einer Mahnung oder einer Vollstreckungsankündigung für eine öffentlich-rechtliche Forderung das für die Aufgabe zur Post anfallende Briefporto ansetzen dürfe. Wie verhält es sich damit?

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni