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Update: Software für Genderverbote in Hessen

In Hessen habe ich zu einer “mysteriösen Software” recherchiert (Si apre in una nuova finestra), die von Kultusminister Schwarz zwar in einer Fragestunde erwähnt wurde, aber auch Nachfrage bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und beim Kultusministerium bestritten wird. Der Fall sorgte für ein wenig Aufsehen. Nun wurde mit Verweis auf meine Recherche ein Berichtsantrag beim hessischen Landtag gestellt und um Klarstellung des Sachverhalts gebeten.

Im Februar habe ich zu einer Software für Genderverbote in Hessen recherchiert. Bei dieser intensiven Recherche habe ich ein paar Unstimmigkeiten entdeckt und nach einer Klarstellung gefragt. Bis heute erhielt ich hierzu keine Rückmeldungen mehr seitens des Ministeriums. Den ausführlichen Bericht könnt ihr hier nachlesen.

https://steady.page/de/juliamonro/posts/dc34093b-bd6e-4447-b303-b9a10202bb30 (Si apre in una nuova finestra)

Diese Woche wurde nun der Berichtsantrag veröffentlicht. Die Opposition hat meinen Bericht aufgegriffen und nochmal detailliertere Nachfragen an die hessische Landesregierung gestellt. Darin wird die hessische Landesregierung mit den widersprüchlichen Aussagen konfrontiert.

Wie geht es weiter?

Im parlamentarischen Verfahren haben Landesregierungen auf Anfragen und Anträge, etc. jeweils eine bestimmte Frist. Die Abgeordnete Julia Herz teilte mir heute per Email mit:

Jetzt hat die Landesregierung bis zu zwei Monate Zeit, die Antworten zusammenzutragen und sie den Abgeordneten zukommen zu lassen. In einer der nächsten Sitzungen wird dann auch im Ausschuss hierzu berichtet. Wahrscheinlich also in der Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses am 07. Mai, am 28. Mai. oder am 20. August. Die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen findest du einige Tage vorab immer hier: https://hessischer-landtag.de/termine (Si apre in una nuova finestra)

Ob die Landesregierung hier nun zur Aufklärung der Widersprüche beiträgt oder ob wir mit der “Software” weiter im Dunkeln tappen müssen bleibt abzuwarten. In einer Demokratie sollten solche Verschleierungsversuche meines Erachtens nicht stattfinden. Transparenz ist nicht nur für ein respektvolles parlamentarisches Miteinander von unschätzbarem Wert, sondern auch insbesondere dafür wichtig das Vertrauen der Bürger*innen zu stärken.

An dieser Stelle noch der Hinweis, dass die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) die Verfassungsrechtlerin Ulrike Lembke damit beauftragt hat ein Rechtsgutachten zu den Genderverboten zu erstellen. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Genderverbote sind verfassungswidrig. Details könnt ihr hier (Si apre in una nuova finestra) nachlesen.

https://steady.page/de/juliamonro/posts/24d86079-5fce-44b9-9474-4cc3f025620b (Si apre in una nuova finestra)
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Argomento SBGG & Recht

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