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Wichtiger Erfolg: FPÖ-Anwalt Sascha Flatz wegen Hasskommentaren verurteilt

Wir haben die Löschung von Beleidigungen & Urteilsveröffentlichung vor Gericht durchgesetzt, Flatz meldet Berufung an - Urteil daher noch nicht rechtskräftig

Ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen rechten Hass und digitale Gewalt ist uns vor kurzem in Wien gelungen. Das Landesgericht Wien hat den FPÖ-nahen Rechtsanwalt Sascha Flatz zur Löschung von Hasskommentaren auf seinem Profil und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Dieser meldete umgehend Berufung an, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Worum geht’s?

Auf dem reichweitenstarken Facebook-Profil des deutschen Strafverteidigers Sascha Flatz, der eine Kanzlei in der Wiener Innenstadt betreibt und seine Nähe zur FPÖ öffentlich zur Schau stellt, wurden wiederholt strafrechtlich relevante Kommentare gegen uns abgesetzt. Darunter fanden sich nicht nur verschiedenste Beleidigungen, sondern sogar antisemitische Codes.

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Einigungsangebot wurde von Flatz abgelehnt

Dagegen gingen wir rechtlich vor, entsprechende medienrechtliche Anträge wurden bei Gericht eingebracht. Flatz wurde auf seinen Wunsch hin sogar ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung gemacht, dieses lehnte er aber ab – und veröffentlichte stattdessen erneut Videos, in denen er sich über unsere Vorgehensweise beklagte und unter welchen sich wieder Hasskommentare sammelten.

Nun fand am 4. Dezember 2025 am Landesgericht Wien die Verhandlung dazu statt, bei der sich Flatz von FPÖ-Staranwalt Niki Haas vertreten ließ. Dabei wurde Flatz zur Löschung und Urteilsveröffentlichung verurteilt, der Richter verwies laut Medienberichten in seiner Begründung auf eine bestehende Rechtsprechung des OLG Wien. Der Fall sei eindeutig. Trotzdem hat Flatz dagegen Berufung angemeldet.

https://www.derstandard.at/story/3000000299326/teilerfolg-fuer-familie-bohrn-mena-in-medienprozess-gegen-wiener-anwalt (Abre numa nova janela)

Digitale Gewalt kein Kavaliersdelikt

Unsere Stellungnahme dazu: „Wir sind hocherfreut über dieses wichtige Urteil des Gerichts. Es stellt klar, dass Medieninhaber zur Verantwortung gezogen werden können für den Hass auf ihrer Seite. Das führt hoffentlich dazu, dass künftig jene, die von ihrer digitalen Reichweite stark profitieren, auch entsprechend vorsichtig sind. Digitale Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, das sollte ein Anwalt eigentlich begreifen“.

Und unser Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer ergänzt: „Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet ein Rechtsanwalt gerichtlich daran erinnert werden muss, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist: Wer mit Reichweite Geld verdient, muss auch für die Schattenseiten geradestehen. Das Medienrecht ist kein zahnloser Tiger, sondern ein Schutzschild für alle, die Zielscheibe digitaler Gewalt werden. Das ist keine Überraschung, sondern geltendes Recht. Follower bringen Verantwortung. Wer das nicht versteht, lernt es vor Gericht."

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