Ein Mann aus dem Burgenland liked eine gegen Sebastian gerichtete Beleidigung. Das Zivilgericht ordnet eine Unterlassung an. Der Mann bekämpft mit Hilfe von FPÖ-Staranwalt Niki Haas und seinen überaus befremdlichen Schriftsätzen die gerichtlich erfolgte Anordnung. Es kommt zu einem Verfahren, welches der Mann verliert. Entstanden ist ein großer Aufwand und ein Schaden in Höhe von tausenden Euro.
Aber wer bezahlt das eigentlich? Ein amtierender FPÖ-Mandatar hat im Netz vor kurzem dazu aufgerufen, sich bei der FPÖ zu melden, die Partei würde Menschen, die von uns geklagt wurden, unterstützen. Gleichzeitig treten immer öfter prominente Anwälte aus dem FPÖ-Netzwerk öffentlich gegen uns auf – vor Gericht und auf Social Media. Wie stark ist die FPÖ wirklich in den Hass gegen uns involviert?
Jahrelang saß er für die FPÖ im Stiftungsrat des ORF, als Medienanwalt hat er „die FPÖ schon in der Vergangenheit immer wieder höchst erfolgreich vertreten“, schwärmte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Er ist Vortragender für das Freiheitliche Bildungsinstitut und neuerdings auch im ganzen Land im Einsatz für Menschen, die von uns eine Klage erhalten haben. Weil wir sie als digitale Gewalttäter betrachten.
Nicht grundlos, immerhin ahnden wir nur Fälle, bei denen wir davon ausgehen, dass sie die Grenzen des Strafrechts überschritten haben. Weil etwa eine Person selbst eine strafrechtlich relevante Äußerung gegen uns getätigt hat oder sich in sozialen Netzwerken an der Verbreitung entsprechender Postings beteiligte. Und immer öfter werden diese Menschen von FPÖ-Staranwalt Niki Haas vertreten. Ob es um Verfahren in Salzburg, in Niederösterreich, in Wien oder im Burgenland geht, ist eine Person aus dem FPÖ-Netzwerk betroffen, steht Anwalt Haas zur Stelle.
Eine Unterlassungsanordnung, die bekämpft wird
Wie in diesem aktuellen Fall: Eine Person hat die beleidigende Äußerung auf Facebook geliked, Sebastian sein ein „versiffter grüner Sauschädl“. Der eigentliche Verfasser dieses Kommentars wies in seinem Posting auch extra noch darauf hin, dass er zwar bekennender FPÖ-Anhänger sei, aber kein Nationalsozialist.
Die Folge war, dass unser Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer bei Gericht eine Unterlassung beantragte, damit sich diese Äußerung nicht noch weiterverbreitet. Das bedeutet: Das zuständige Zivilgericht möge also der Person untersagen, diese und ähnliche Handlungen künftig zu unterlassen. Genau das ist in diesem Fall passiert, bereits im August ergeht vom Bezirksgericht Eisenstadt die entsprechende Anordnung.
Doch der Liker will das nicht hinnehmen und beauftragt Anwalt Niki Haas. Er beeinsprucht die Unterlassungsanordnung und führt seitenweise aus, dass Sebastian sich in der Vergangenheit selbst beleidigend geäußert hätte.
Befremdlicher Schriftsatz
Dabei bedient er sich eines uns gut bekannten Baukastens an Behauptungen, manche davon sind klar unwahr. So meint er in dem Schriftsatz, Sebastian hätte in der Vergangenheit mehrfach „FPÖ-Wähler oder Sympathisanten mit Nationalsozialisten gleichgesetzt“. Das stimmt in dieser Form überhaupt nicht. Auch wird mal wieder eine satirische Aussage aus dem Jahr 2022 aus dem Zusammenhang gerissen und als Beweis dafür angeführt, dass Sebastian Grenzen überschritten hätte.
Die Logik, die Haas in seinen Schriftsätzen zur Anwendung bringt, lautet: „Wie Du mir, so ich Dir“. Wer viel austeilt, muss auch viel einstecken? Nein, so funktioniert unser Rechtsstaat nicht. Ganz abgesehen davon, dass Sebastian die Person weder kennt noch in seinen öffentlichen Fernsehauftritten in irgendeiner Weise direkt adressiert hätte. Er hat ihr also gar nichts angetan, es gibt schlicht keinen Bezug zu der Beleidigung.
Dennoch versucht der FPÖ-Staranwalt möglichst viele Aussagen von Sebastian in einen Schriftsatz zu pressen und argumentiert, Sebastian könne „nicht dieselben Schutzstandards für sich beanspruchen“ wie eine Person in der Öffentlichkeit, die nicht so „eskalierend“ formulieren würde. Selber schuld, kein Anspruch auf Schutz quasi.
Beleidigungen als Säule der Demokratie?
Außerdem, so Anwalt Haas weiter, würde ein „Like“ per se noch „keine eigenständige Äußerung“ darstellen und nicht zur Verbreitung der gelikten Aussage beitragen. Dass das bereits durch Rechtsprechung hinreichend widerlegt ist, lässt er unerwähnt. Und selbst wenn das so wäre, so Haas, würde dies „unter den Schutzbereich der Freiheit der Äußerung“ im Sinne der Menschenrechtskonvention fallen.
Und dann packt er noch die ganz großen Geschütze aus. Die Sanktionierung eines Likes unter einer möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Äußerung, so Haas, wäre mit den Grundsätzen einer pluralistischen Demokratie unvereinbar. „Würde man jedes „Like“ in sozialen Netzwerken als vollumfängliche Zustimmung und Verbreitung werten, entstünde eine nicht zu rechtfertigende Rechtsunsicherheit“, meint der FPÖ-Anwalt.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/6e91737c-2a0a-4007-b772-4c7cf3947222 (Abre numa nova janela)Mit seiner Argumentation stellt er letztlich einen anwaltlichen Freibrief für Wiederbetätigung aus: Zu Ende gedacht müsste selbst ein "Like" unter einem "Heil Hitler"-Posting ohne jede Konsequenz bleiben. Dabei ist längst gerichtlich klargestellt, dass ein "Like" keine unverbindliche Stammtischgeste ist, sondern eine öffentliche Bekräftigung, die strafrechtlich relevante Inhalte algorithmisch verstärkt und aktiv verbreitet. Wer behauptet, dies schaffe Rechtsunsicherheit, stellt die Wirklichkeit auf den Kopf. Wer so tut, als wäre ein Like immer harmlos, spielt bewusst mit den Grundpfeilern unserer Demokratie.
Ein klarer Sieg mit hohen Kosten
Der Richter in Eisenstadt sah das offenbar ähnlich und bestätigte die Unterlassungsanordnung. Somit ist festgehalten, dass die Aussage, Sebastian sei ein „versiffter grüner Sauschädl“, sehr wohl eine Ehrenbeleidigung darstellt und auch Sebastian sich diese nicht gefallen lassen müsse. Außerdem wird klargestellt, dass die Zustimmung zu dieser Äußerung per „Like“ ebenfalls rechtswidrig ist.
Ein klarer Sieg – mit welchem Resultat? Der Mann aus dem Burgenland muss seine Tat künftig unterlassen. Er muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen, also die Gerichtsgebühren, die Anwaltskosten von Sebastian und die Kosten des FPÖ-Staranwalts. Und er kann damit rechnen, dass weitere rechtliche Schritte gegen ihn unternommen werden, denn bislang zeigte er sich weder reuig noch einsichtig.
Ein Aufruf sich bei der FPÖ zu melden
Aber muss der Mann die Kosten für die Vertretung durch den Staranwalt selbst bezahlen? Welche Rolle spielt die FPÖ dabei? Die Aussage eines FPÖ-Stadtrates, die dieser vor kurzem tätigte, macht uns stutzig. In einem Facebook-Posting ruft dieser Menschen, die von uns eine Klage erhalten haben, dazu auf sich an die FPÖ zu wenden: „Bei der jeweiligen FPÖ melden, sie unterstützt die Betroffenen!“.
Zumindest in Niederösterreich sei das so, merkt er auf Rückfrage einer Frau auf Facebook an. Er muss es wissen, immerhin ist er amtierender Stadtrat für die FPÖ in einer niederösterreichischen Gemeinde. Doch was bedeutet das konkret? Übernimmt die FPÖ etwa die Kosten für rechtliche Beratung oder gar die anwaltliche Vertretung vor Gericht? Wir wissen es nicht, die Zufälle finden wir aber ein wenig auffällig.
Zahlreiche Involvierte aus dem FPÖ-Netzwerk
Immerhin ist Niki Haas nicht der erste Rechtsanwalt mit FPÖ-Nähe, der sich besonders für unsere Klagen interessiert und sogar noch Partei für jene ergreift, die sich wegen Fällen von digitaler Gewalt gegen uns vor Gericht verantworten müssen.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/06fab67d-74eb-4270-9cf6-40bcd741bb64 (Abre numa nova janela)Auch Sascha Flatz, deutscher Strafverteidiger mit Kanzlei in bester innerstädtischer Lage in Wien, Vertreter von Rechtsextremen & FPÖ-Kadern und Referent bei FPÖ-Klubklausuren, arbeitet sich seit geraumer Zeit in einer Unzahl an Social-Media-Postings an uns ab. Dass er mittlerweile selbst Post vom Gericht erhalten hat, scheint ihn nicht zu bremsen. Und auch er wird natürlich von Niki Haas vertreten.
Die FPÖ-finanzierten Medienplattformen „Info-Direkt“ und „RTV“ haben sich ebenfalls unserem Kampf gegen digitale Gewalt mit Einsatz gewidmet – und müssen sich demnächst vor Gericht für ihre fragwürdige Form der Berichterstattung verantworten.
Zahlreiche „Star“-Anwälte an der Seite der Rechten
Nicht zuletzt sind mehrere FPÖ-Landesgruppen als Seitenbetreiber in die Verbreitung von Hasskommentaren gegen uns involviert – etwa in der Steiermark als Betreiberin des Profils von Landeshauptmann Kunasek oder in Wien von FPÖ-Obmann Dominik Nepp. Diese wiederum werden in der Regel von FPÖ-Parteianwalt Christoph Völk vertreten.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1def552d-4303-4c34-9d63-dba561fb263d (Abre numa nova janela)Und dann gibt es da noch „Influencer“ aus dem FPÖ-Netzwerk, die sich an der Kampagne gegen uns beteiligt haben. Hier sei zuvorderst Gerald Grosz genannt, der mit seinem jüngsten Buch auf Tour ist und dabei tatkräftig organisatorische Unterstützung von verschiedenen Landesorganisationen der FPÖ erfährt. Er wird von oe24-Hausanwalt Peter Zöchbauer vertreten, der auch den Glückspiel-Konzern Novomatic vertritt.
Blaues Netzwerk hochaktiv
Das blaue Netzwerk ist also auf vielfache Weise in die Verbreitung von digitaler Gewalt gegen uns involviert – ob es amtierende FPÖ-Mandatare betrifft, die selbst Kommentare verbreiten oder Spitzenfunktionäre, auf deren Seiten entsprechende Äußerungen verbreitet wurden. Ob Medienplattformen, die sich auf uns einschießen oder FPÖ-nahe Influencer, die ihre gewaltige Reichweite gegen uns einsetzen.
Und es sind zahlreiche hochkarätige und hochbezahlte Rechtsanwälte auf Seiten der digitalen Gewalttäter aktiv, was einen enormen Mitteleinsatz vermuten lässt. Und einen hohen Grad an Vernetzung. Ob die FPÖ sich tatsächlich finanziell außerhalb der Vertretung ihrer Landesgruppen engagiert, oder ob sie organisatorisch unterstützt, das ist nicht bekannt. Sie scheint aber ein großes Interesse daran zu haben, auf der Seite der Verbreiter von Hass zu stehen. Und das ist grundsätzlich kein gutes Zeichen.
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