Was wir im Herbst 2025 begonnen haben, hat jetzt richtig Fahrt aufgenommen: Die Ausforschungen der Hasskommentatoren laufen auf Hochtouren, über 300 Verfahren sind derzeit bei diversen Gerichten anhängig. Schon jetzt ist klar, dass es sich dabei um die größte Hass-im-Netz-Bekämpfungsaktion in der österreichischen Geschichte handelt. Wie erfolgreich wir damit sind, das zeigt ein neuer Fall aus Graz.
Eigentlich hätten dort an einem Tag gleich drei Verhandlungen vor dem Landesgericht für Strafsachen geführt werden sollen, eine Person hat sich aber bereits im Vorfeld mit uns verglichen, eine weitere Causa wurde vertagt. Ein Fall jedoch wurde unter Beobachtung der Medien vor Gericht abgehalten und dort dann auf Ersuchen des Beklagten mit einem Vergleich beendet. Es war eine kostspielige Flucht vor einem Urteil.
Denn der Angeklagte muss nun nicht nur 2.000 Euro an Entschädigung zahlen, sondern auch Prozesskosten in Höhe von 2.000 Euro tragen und seinen prominenten FPÖ-Anwalt Niki Haas bezahlen, den ehemaligen von der FPÖ nominierten ORF-Stiftungsrat, der nochmal bis zu 2.000 Euro kostet. Es sind also rund 6.000 Euro fällig. Eine Summe, die bei Annahme des Vergleichs vor dem Verfahren deutlich niedriger ausgefallen wäre.
Aber manche müssen offenbar erst vor Gericht stehen und eine persönliche juristische Belehrung vom Richter erfahren, um den Ernst ihrer Lage zu begreifen.
FPÖ-Staranwalt versagt mit durchsichtiger Strategie
Der Angeklagte hatte Sebastian auf dem Profil des FPÖ-nahen Bloggers Gerald Grosz als „Lügner“ bezeichnet, fast ein Jahr lang war dieser Kommentar dort abrufbar. Der Richter machte gleich zu Beginn der Vernehmung klar, dass dieser Begriff in der ständigen Rechtsprechung nicht als Beleidigung (§115 StGB), sondern fast immer als Straftatbestand der üblen Nachrede (§111 StGB) eingestuft wird.
(Abre numa nova janela)Wollte der Angeklagte zunächst noch vollmundig den angeblichen „Wahrheitsbeweis“ für seine mutmaßliche üble Nachrede erbringen, wie es auch sein FPÖ-Anwalt Niki Haas in den Schriftsätzen zuvor angekündigt hatte, verpuffte dieser klägliche und durchsichtige Versuch nach einer recht scharfen und deutlichen Belehrung durch den Richter. Der „Wahrheitsbeweis“ verkam zur Blendgranate ohne Wirkung.
Es dämmerte dem Angeklagten nun, dass es eine Verurteilung für ihn setzen könnte, woraufhin er seine Strategie änderte und sich auf einmal doch vergleichsbereit zeigte. Der Richter appellierte an Sebastians Milde und dieser zeigte sich nachsichtig. Seine Anmerkung: Der Vergleich müsse aber neben der Klärung der Kostenfrage auch eine abschreckende Wirkung entfalten, sonst hätte das keinen Sinn.
FPÖ-naher Blogger Grosz veröffentlicht auf seinem Profil
Hier kam Gerald Grosz ins Spiel, der mit allen Rechten eines Angeklagten am Verfahren beteiligte Geschäftsführer jener GmbH, die offizielle Medieninhaberin seines Facebook-Profils ist. Denn für uns war wichtig, dass am „digitalen Tatort“, also dort, wo Sebastian als „Lügner“ diffamiert wurde, ein Widerruf und eine Entschuldigung veröffentlicht werden. Zur Abschreckung, um weiteren Hass zu unterbinden.
(Abre numa nova janela)Dem stimmte Gerald Grosz nach einiger Diskussion zu. Dazu sei gesagt: Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten, hätte auf seiner Seite ohnehin eine gerichtlich angeordnete Veröffentlichung des gegen den Täter ergangenen Strafurteils vorgenommen werden müssen. Auch wenn ihm das nicht gefällt, so sieht es das Gesetz vor. In den nächsten Tagen wird auf der Facebook-Seite von Grosz also eine Entschuldigung und ein Widerruf zu lesen sein.
Übrig bleibt: Ein Mann, der rund 6.000 Euro zahlen muss und dessen Name mehrfach öffentlich auf einem reichweitenstarken Account des Gerald Grosz genannt wird. Ein hoher Aufwand für uns, mit Fahrt nach Graz samt Übernachtung und vielen Stunden der Vorbereitung. Aber auch der Erfolg, dass wieder ein Fall abgearbeitet wurde und viele Menschen informiert werden, dass Hass im Netz nicht folgenlos bleibt.
Wie oft müssen wir das noch erleben?
Trotzdem stimmt uns die Erfahrung aus Graz nachdenklich. Schon wieder wurde ein Mann regelrecht in einen Prozess getrieben, den er nicht gewinnen konnte. Schon wieder hat der FPÖ-Staranwalt in seinen Schriftsätzen versucht alle möglichen Nebenschauplätze zu eröffnen, die schlicht nicht relevant sind. Und schon wieder hat er damit verloren und ein anderer muss den doch recht hohen Preis dafür zahlen.
(Abre numa nova janela)Nicht, dass wir groß Mitleid mit einem Menschen haben, der öffentlich diffamiert. Aber die ganze Prozedur war völlig unnötig und hat unnötig viel Zeit, Nerven und Geld gekostet. Das ist für uns das tragische Element an einer sonst recht erfolgreichen Causa. Und wir fragen uns: Wann werden die Menschen, die uns bedrohen, diffamieren oder beleidigen, endlich Verantwortung übernehmen und zu ihren Taten stehen?
Wie oft müssen wir sie noch unter einem enormen Aufwand vor Gericht bringen, um dann mitzuerleben, wie sie und ihre hochbezahlten Anwälte mit ihrer Ablenkung scheitern. Und wie oft müssen wir noch diese Rollenumkehr erleben, wo dann die Angeklagten die Opfer sind, mit denen man Nachsicht haben soll und denen „Milde“ gewährt werden soll? Bei Hass im Netz wird’s Zeit für einen Paradigmenwechsel.
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