Uneinsichtig bis zum Schluss, verurteilt wurde er trotzdem, auch wenn zu seiner Verteidigung extra aus Wien der prominente FPÖ-Anwalt Niki Haas nach Innsbruck anreiste. Der Fall eines Tirolers, der vor kurzem nicht rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, zeigt einige Dinge geradezu beispielhaft auf.
Der Angeklagte Manuel Bauer wirkte in der persönlichen Vernehmung durch die Richterin am Landesgericht Innsbruck zunächst nicht wie jemand, der bewusst eine Straftat begehen wollte. Er erzählt unaufgeregt von seinem Job im Schichtbetrieb, seinen Hobbys, seiner Familie. Ein durchschnittliches Leben. Und dann dieser eine Moment, der alles ändert: Ein Posting, schnell geschrieben, emotional aufgeladen, öffentlich.
Worte, die nicht mehr zurückzuholen sind. „Armseliges Würstchen“, „Idiot“ – nicht als zugespitzte Kritik, sondern als direkte Herabwürdigung. Was im Gerichtssaal auffällt: Der Angeklagte bestreitet nichts Wesentliches. Er hat es geschrieben. Er steht dazu. Aber er versucht, die Bedeutung zu verschieben. Es sei „nicht so gemeint“ gewesen. Es habe sich „angestaut“. Er habe eigentlich „inhaltlich kritisieren“ wollen.
Das Problem ist nur: Der Text selbst gibt das schlicht nicht her. Wer jemanden öffentlich als „Idiot“ bezeichnet, führt keine Debatte. Punkt. Die Richterin lässt diese Ausweichmanöver auch nicht durchgehen. Sie bleibt ruhig, präzise, fast trocken. Und genau dadurch wird sichtbar, wie dünn die Verteidigungslinie ist. Denn die Strategie ist durchschaubar: Weg vom konkreten Wortlaut, hin zu angeblichen Kontexten.
Eine durchsichtige Ablenkungsstrategie – nicht zufällig
Plötzlich geht es um die Corona-Pandemie, um politische Aussagen und um fünf Jahre alte Fernseh-Interviews von Sebastian. Alles, nur nicht um das, was tatsächlich vor Gericht steht: Eine konkrete Beleidigung. Und hier kommt der Verteidiger ins Spiel – und mit ihm ein Muster, das man, wenn man die einschlägigen Verfahren verfolgt, immer wieder sieht. Denn der Verteidiger des Angeklagten ist FPÖ-Anwalt Niki Haas.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/d89b5256-ebd5-40c3-b9b7-87537c506534 (Abre numa nova janela)Der weitgereiste Staranwalt, der früher für die FPÖ sogar im ORF-Stiftungsrat saß und jetzt großspurig als Rechtsexperte im FPÖ-Radio auftritt, versucht genau das: Den Fokus zu verschieben. Weg von der Tat, hin zu einer großen Erzählung. Der Kläger sei eine „polarisierende Person“, habe selbst provoziert, müsse daher mehr aushalten. Ein Argument, das in diesen Verfahren auffällig oft auftaucht – und das regelmäßig scheitert.
Denn juristisch ist es hier irrelevant. Ob jemand polarisiert oder nicht, ändert nichts daran, ob er beleidigt wird. Das ist kein politischer Diskurs, sondern eine saubere Abgrenzung im Strafrecht. Und genau das wird in diesem Verfahren wieder sichtbar: Die Strategie, alles mit allem zu vermengen, funktioniert vor Gericht nicht. Wer sich Berichte über ähnliche Fälle von Haas ansieht, erkennt schnell, dass das kein Einzelfall ist.
Die „Niki-Haas-Methode“: Genervte Richter, sinnlose Kilometer
Immer wieder wird von diesem erfolglos versucht, vor Gerichten im ganzen Land, mit Nebenschauplätzen zu arbeiten – mit alten Zitaten, mit politischen Zuschreibungen, mit großflächigen Kontextverschiebungen. Selbst Richter reagieren darauf zunehmend genervt: In einem anderen Verfahren wurde diese Art der Argumentation laut Berichten sogar ausdrücklich gerügt, weil sie „am Kern der Sache vorbei“ ging.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b774242-ef81-4df3-a10d-f6f95682e562 (Abre numa nova janela)Auch die wiederkehrende Linie ist auffällig: Der Kläger habe selbst „schlimme Dinge gesagt“, deshalb seien härtere Angriffe zulässig. Doch genau diese Logik wird von Gerichten regelmäßig zurückgewiesen. In einem vergleichbaren Fall stellte ein Gericht klar, dass eine Beleidigung nicht dadurch gerechtfertigt wird, dass sie irgendwo lose an frühere Aussagen anknüpft – insbesondere nicht, wenn kein Zusammenhang besteht.
Was bleibt, ist der Eindruck einer Verteidigung, die weniger auf den konkreten Vorwurf eingeht als auf eine Art Gegenoffensive setzt. Eine Strategie, die im politischen Raum funktioniert – im Gerichtssaal aber ins Leere läuft. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der über den Einzelfall hinausweist: Niki Haas ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wird in zahlreichen ähnlichen Verfahren als Vertreter von Angeklagten genannt.
Kein spektakuläres, aber ein klares Urteil
Oft im Umfeld von FPÖ-Sympathisanten. Das allein ist noch kein Vorwurf, jeder hat Anspruch auf Verteidigung. Aber es wirft Fragen auf, wenn dieselben Strategien immer wieder scheitern und die Kosten am Ende bei den Mandanten hängen bleiben. In einem Fall summierten sich die Folgen eines solchen Vorgehens auf mehrere tausend Euro, nachdem ein Verfahren verloren ging und sämtliche Kosten zu tragen waren.
Im Innsbrucker Fall jedenfalls hilft all das nichts. Die Sache ist zu klar. Der Kommentar ist dokumentiert, öffentlich, eindeutig. Die Versuche, ihn umzudeuten, wirken fast hilflos. Am Ende steht ein nicht rechtskräftiger Schuldspruch: 60 Tagessätze, teilbedingt. Dazu die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von tausenden Euro und Veröffentlichung des Urteils. Es ist ein unspektakuläres, klares Urteil.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/f48a8803-593b-4894-babe-fb71d5f3b961 (Abre numa nova janela)Und vielleicht liegt genau darin seine Wirkung. Denn dieser Fall zeigt, wie schnell sich digitale Selbstverständlichkeiten in strafrechtliche Realität verwandeln. Ein Satz, hingeschrieben zwischen zwei Schichten, kann Monate später vor Gericht enden. Und er zeigt noch etwas: Dass die großen Erzählungen, die im Netz oft funktionieren, also Empörung, Gegenangriff und Relativierung, vor Gericht nicht tragen.
Dort zählt nicht, wie laut etwas gesagt wurde, sondern was genau gesagt wurde. Am Ende scheint der Angeklagte das wohl verstanden zu haben. Seine Verteidigung aber vermutlich nicht. Denn die nächsten Gerichtsprozesse wegen digitaler Gewalt gegen Veronika und Sebastian Bohrn Mena sind bereits angesetzt – und FPÖ-Anwalt Niki Haas steht dabei verlässlich auf der falschen Seite. Auf jener der Verlierer.
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